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   FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11   

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https://dejure.org/2012,10245
FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11 (https://dejure.org/2012,10245)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2012 - 12 V 12208/11 (https://dejure.org/2012,10245)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2012 - 12 V 12208/11 (https://dejure.org/2012,10245)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz eines im Internet tätigen Unternehmens auf Berücksichtigung einer Rückstellung für zu erwartende Gebühren gemäß § 142 TKG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Rückstellung eines Dialer-Anbieters für die Bearbeitungsgebühren der Bundesnetzagentur wegen der Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen und Mehrwertedienste-Rufnummern Benennungsverlangen wegen widersprüchlicher Angaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höhe der Rückstellung eines Dialer-Anbieters für die Bearbeitungsgebühren der Bundesnetzagentur wegen der Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen und Mehrwertedienste-Rufnummern - Benennungsverlangen wegen widersprüchlicher Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1465
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.01.2006 - I R 39/05

    Benennungsverlangen nach § 160 AO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618, unter II.1. der Gründe) Deshalb sind ein Benennungsverlangen und ein sich darauf stützendes Versagen des Betriebsausgabenabzuges bereits dann gerechtfertigt, wenn die Möglichkeit eines solchen Steuerausfalles besteht, d.h. wenn die Vermutung nahe liegt, dass der Zahlungsempfänger den Bezug zu Unrecht nicht versteuert.

    Sodann ist zu entscheiden, ob im Falle der nicht ordnungsgemäßen Empfängerbenennung die vom Finanzamt angesetzte steuerliche Folge pflichtgemäßem Ermessen entspricht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618, unter II.2. der Gründe).

    Entscheidend ist, inwieweit für den Steuerpflichtigen zu diesem Zeitpunkt zumutbar war, sich nach den Gepflogenheiten eines ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs der Identität seines jeweiligen Geschäftspartners zu vergewissern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger von Zahlungen zutreffend zu bezeichnen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618, unter II.4.

    Dies gilt umso mehr für Auslandssachverhalte, in denen der Steuerpflichtige in erhöhtem Maße zur Erbringung von Nachweisen und Vorlage von Beweismitteln verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618, unter II.4. der Gründe).

    Ist eine natürliche oder juristische Person, die die Zahlungen des Steuerpflichtigen entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die vertraglich bedungenen Leistungen gar nicht erbringen konnte oder weil sie aus anderen Gründen die ihr erteilten Aufträge und die empfangenen Gelder an Dritte weiterleitete, so ist sie nicht Empfänger i.S. des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO, so dass die hinter ihr stehenden Personen, an die die Gelder letztlich gelangt sind, zu benennen sind (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618, unter II.4.

  • BFH, 20.04.2005 - X R 40/04

    Benennungsverlangen i. S. von § 160 AO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    der Gründe; vom 20. April 2005 - X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739, unter II.2.b) der Gründe).

    der Gründe; vom 20. April 2005 - X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739, unter II.2.a) der Gründe).

    Das gilt auch, aber nicht nur bei Domizilgesellschaften (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 2005 - X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739, unter II.2.a) der Gründe).

  • BFH, 05.11.1992 - I R 8/91

    Benennung von Zahlungsempfängern (§ 160 AO )

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    Rechtswidrig, weil ermessensfehlerhaft, ist ein Benennungsverlangen, wenn die genaue Angabe des Empfängers, d.h. die Angabe seines Namens und seiner Anschrift, dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten ist (BFH-Urteil vom 05. November 1992 - I R 8/91, juris).

    Nach dem Zweck der Vorschrift ist das Benennungsverlangen in diesen Fällen grundsätzlich nur dann ermessensfehlerhaft, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Empfänger der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zahlungen im Inland keiner Besteuerung unterliegt (BFH-Urteil vom 05. November 1992 - I R 8/91, juris).

  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    Auch wenn das BVerfG in diesem Beschluss unter Hinweis auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) die Aussetzung der Vollziehung wegen einer unbilligen Härte der Vollstreckung angesichts einer drohenden Insolvenz des Steuerschuldners für erforderlich gehalten hat, hat es doch im Wesentlichen darauf abgestellt, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen der konkreten Besteuerung und damit an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Festsetzung mit Blick auf entsprechende Stellungnahmen in der Fachliteratur und der Einwendungen des dortigen Antragstellers nicht von der Hand zu weisen seien (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 - I S 7/11, juris).
  • BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    Dieser Grundsatz wird durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 (Deutsches Steuerrecht [DStR] 2010, 2296) nicht berührt.
  • BFH, 17.12.1998 - I B 101/98

    Geschäftsstelle als Betriebsstätte einer ausländischen (hier: ungarischen)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    Irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt nicht (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 - I B 101/98, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 1999, 753; Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Auflage 2010, § 69 Rn. 86, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    Auch für Verpflichtungen aus öffentlichem Recht, die auf ein bestimmtes Handeln in Form einer Geldzahlung oder eines anderen Leistungsinhalts innerhalb eines bestimmten Zeitraums gerichtet sind, sind Rückstellungen zu bilden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist (BFH-Urteil vom 08. September 2011 - IV R 5/09, BStBl II 2012, 122, unter II.1.b) der Gründe m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
    Des Weiteren ist ein wirtschaftlicher Bezug der Verbindlichkeit zum Zeitraum vor dem jeweiligen Bilanzstichtag erforderlich (zum Ganzen BFH-Urteil vom 21. September 2011- I R 50/10, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2012, 197, unter II.1. der Gründe m.w.N.).
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