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   FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19   

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FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19 (https://dejure.org/2021,47079)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2021 - 5 K 5188/19 (https://dejure.org/2021,47079)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 5 K 5188/19 (https://dejure.org/2021,47079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Verlustes aus der Aufgabe von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Für die Beurteilung, ob eine Finanzierungshilfe durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war, hat der Bundesfinanzhof darauf abgestellt, ob sie eigenkapitalersetzend war (z.B. BFH, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 76/06 -, BStBl. II 2008, 706).

    Er hat dies bejaht, wenn der Gesellschafter der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute nur noch Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt, eine Bürgschaft zur Verfügung gestellt oder eine wirtschaftlich entsprechende andere Rechtshandlung i.S.d. § 32a Abs. 1 und 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung a.F. - GmbHG a.F. -vorgenommen hatte (sogenanntes funktionelles Eigenkapital; vgl. BFH, Urteile vom 02.04.2008 - IX R 76/06 -, BStBl. II 2008, 706; und vom 07.12.2010 - IX R 16/10 -, BFH/NV 2011, 778 ).

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Nachträgliche Anschaffungskosten hat der Bundesfinanzhof u.a. angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (vgl. zur Bürgschaft: BFH, Urteile vom 24.04.1997- VIII R 23/93-, BStBl. I11999, 342; vom 06.07.1999- VIII R 9/98, BStBl. II 1999, 817; zum Darlehen: BFH, Urteile vom 04.11.1997 - VIII R 18/94 -, BStBl. II 1999, 344, sowie vom 19.08.2008 - IX R 63/05 -, BStBl. II 2009, 5).

    Der bis zum Eintritt der Krise eingetretene Wertverlust fiel in der (steuerlich unbeachtlichen) privaten Vermögenssphäre an (vgl. BFH, Urteil vom 06.07.1999 - VIII R 9/98 -, BStBl. II 1999, 817).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Darlehen kapitalersetzend ist, wobei im Anschluss an die Rechtsprechung des BFH vier Fallgruppen unterschieden werden (siehe im Einzelnen Urteil vom 13.07.1999 - VIII R 31/98 -, BStBl. II 1999, 724).

    Dabei ist entscheidend ist, ob sich die planmäßige Gesellschafterfinanzierung aus einer Gesamtwürdigung des Gesellschaftsvertrags und/oder des Darlehensvertrags und der im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge vorliegenden Umstände ergibt (BFH, Urteil vom 13.07.1999 - VIII R 31/98-, a.a.O.).

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Die Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ist mithin nur auf Sachverhalte anwendbar, für die der Anwendungsbereich der durch das UntStRefG 2008 neu eingeführten Veräußerungstatbestände in § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG eröffnet ist (vgl. BFH, Urteile vom 06.02.2018 - IX R 33/17 -, BStBl. II 2018, 525, Rz. 17; vom 12.05.2015 - VIII R 4/15-, BStBl. II 2015, 835, Rz 9).
  • BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Darüber hinaus behandelt die Rechtsprechung den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer als steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 , Satz 2, Abs. 4 EStG (BFH, Urteil vom 24.10.2017 - VIII R 13/15-, BStBl. 2020 11, 831).
  • BFH, 14.01.2020 - IX R 9/18

    Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Für Kapitalerträge aus Kapitalforderungen, die zum Zeitpunkt des vor dem 01.01.2009 erfolgten Erwerbs zwar Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung ( EStG a.F.), aber nicht Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. (sog. Finanzinnovationen) sind, ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 nicht anzuwenden (§ 52 Abs. 28 Satz 16 EStG n.F.; s.a. BFH, Urteil vom 14.01.2020 - IX R 9/18 -, BStBl. 2020 11, 490).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Diese bisherigen Grundsätze zur Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG sind auch im Streitjahr trotz Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG weiter anwendbar (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15 - BFH/NV 2017, 1501 ).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Nachträgliche Anschaffungskosten hat der Bundesfinanzhof u.a. angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (vgl. zur Bürgschaft: BFH, Urteile vom 24.04.1997- VIII R 23/93-, BStBl. I11999, 342; vom 06.07.1999- VIII R 9/98, BStBl. II 1999, 817; zum Darlehen: BFH, Urteile vom 04.11.1997 - VIII R 18/94 -, BStBl. II 1999, 344, sowie vom 19.08.2008 - IX R 63/05 -, BStBl. II 2009, 5).
  • BFH, 02.07.2019 - IX R 13/18

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - Eigenkapitalersetzendes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Die Feststellung des Jahresabschlusses spreche nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - zumindest indiziell für das Bestehen der Forderung des Gesellschafters dem Grunde und der Höhe nach (Hinweis auf das Urteil vom 02.07.2019 - IX R 13/18).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93

    Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19
    Nachträgliche Anschaffungskosten hat der Bundesfinanzhof u.a. angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (vgl. zur Bürgschaft: BFH, Urteile vom 24.04.1997- VIII R 23/93-, BStBl. I11999, 342; vom 06.07.1999- VIII R 9/98, BStBl. II 1999, 817; zum Darlehen: BFH, Urteile vom 04.11.1997 - VIII R 18/94 -, BStBl. II 1999, 344, sowie vom 19.08.2008 - IX R 63/05 -, BStBl. II 2009, 5).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

  • BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung wegen

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

  • BFH, 15.05.2006 - VIII B 186/04

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - eigenkapitalersetzende Maßnahme

  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 50/98

    Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung

  • BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 3/99

    Wesentliche Beteiligung: Bürgschaft zugunsten eines Dritten

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05

    Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 18/16

    Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung

  • BFH, 18.07.2023 - IX R 21/21

    Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2021 - 5 K 5188/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 04.06.2021 - 5 K 5188/19 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2022, 160) ab.

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