Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3220/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31953
FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3220/17 (https://dejure.org/2018,31953)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17 (https://dejure.org/2018,31953)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 3 K 3220/17 (https://dejure.org/2018,31953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 8
    Bestehende Kindergeldberechtigung bei einem längerem ausländischem Schulbesuch der Kinder; Abgrenzung eines Wohnsitzes der Kinder in Deutschland von einem Besuchsaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld | Wohnsitz des im Ausland ausgebildeten, sich dort zusammen mit einem Elternteil aufhaltenden Kindes

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zur Frage des inländischen Wohnsitzes eines Kindes

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes des Kindes bei jährlich neunmonatigem Drittlandsaufenthalt in Begleitung der Mutter zum Schulbesuch

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3220/17
    Speziell für im Ausland studierende oder zur Schule gehende Kinder, die in der Wohnung ihrer Eltern in Deutschland ein Zimmer behalten, hat der BFH in seinen Urteilen vom 25.09.2014 III R 10/14 und vom 23.06.2015 III R 38/14 Kriterien aufgestellt.
  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3220/17
    Speziell für im Ausland studierende oder zur Schule gehende Kinder, die in der Wohnung ihrer Eltern in Deutschland ein Zimmer behalten, hat der BFH in seinen Urteilen vom 25.09.2014 III R 10/14 und vom 23.06.2015 III R 38/14 Kriterien aufgestellt.
  • BFH, 25.07.2019 - III R 46/18
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - 3 K 3220/17
    Aktenzeichen BFH: III R 46/18.
  • BFH, 25.07.2019 - III R 46/18

    Kindergeld - Beibehalten des Wohnsitzes - mehrjähriger Schulaufenthalt mit der

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für ein nur in den Schulferien in Deutschland

    - die Verkleinerung der Wohnverhältnisse nach dem Umzug von Familienmitgliedern in das Ausland, um Mietkosten zu sparen (Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17, juris; BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208 m.w.N.).

    Dem Umstand, dass der Kläger nach dem Umzug der Kinder und Kindesmutter in die Türkei eine kleinere Wohnung angemietet hat, misst das Gericht keine erhebliche Bedeutung bei (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17, und nachfolgend BFH, Urteil vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208).

    Dies gilt umso mehr, als nach Angaben des Klägers weiterhin ein intensiver Kontakt über die sozialen Medien zwischen dem Kläger und seiner Familie gepflegt wird (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018, 3 K 3220/17).

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18

    Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld wegen Umschulung des

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).
  • FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Ist aber die Nichterkenntnis der Relevanz nicht leichtfertig, ist es die Unterlassung der Mitteilung auch nicht (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2018 3 K 3220/17, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht