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   FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23   

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https://dejure.org/2023,9903
FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23 (https://dejure.org/2023,9903)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2023 - 4 V 4019/23 (https://dejure.org/2023,9903)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2023 - 4 V 4019/23 (https://dejure.org/2023,9903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 GewStG 2002, §§ 28 ff GewStG 2002, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 69 Abs 2 S 6 FGO, § 190 AO
    Aussetzung der Vollziehung: Nachträglicher ausdrücklicher Ausschluss der Sicherheitsleistung im Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheid für den Gewerbesteuer-Folgebescheid - Abgrenzung von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren - Problemfall "Scheinbetriebsstätte"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 128 AO, § 189 S 3 AO, § 190 AO, § 69 Abs 2 S 6 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 28 GewStG
    Ausschluss der Anordnung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides - Das Unterlassen einer Anordnung des Ausschlusses der Sicherheitsleistung erwachse nicht in Bestandskraft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines erst nach Eintritt der Bestandskraft eines Bescheids über die Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids gestellten Antrags auf Anordnung des Ausschlusses einer Sicherheitsleistung - Rechtswidrigkeit eines statt des erforderlichen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.06.1979 - IV B 20/79

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids - Sicherheitsleistung - Rechtsbehelf -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsgegner im Schreiben vom 23.02.2023 zitierten BFH-Beschluss vom 20.06.1979 (IV B 20/79, Bundessteuerblatt -BStBI- II 1979, 666).

    Mit dem hier gestellten Antrag verfolgt die Antragstellen ihr Begehren - anders als die Antragstellerin im BFH-Verfahrens IV B 20/79 - nicht gesondert durch einstweilige Anordnung, sondern im Rahmen des AdV-Verfahrens.

  • BFH, 08.11.2000 - I R 1/00

    Eintritt der Zerlegungssperre

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
    Besteht zwischen mehreren Gemeinden oder auch zwischen dem Steuerpflichtigen und derjenigen Gemeinde, die auf den Steuermessbetrag Ansprüche erhebt, Streit über die Steuerberechtigung, so kann die Finanzbehörde - anders als im Zerlegungsverfahren - nicht von Amts wegen tätig werden (BFH, Urteil vom 08.11.2000 I R 1/00, BStBl. II 2001, 769, 2. b) der Gründe).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII S 1/97

    Annahme eines öffentlichen Interesses an einer Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
    Ein ausdrücklicher Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides kommt nur in Betracht, wenn der gegen diesen gerichtete Rechtsbehelf mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird (BFH, Beschluss vom 29.07.1997 VIII S 1/97, BFH/NV 1998, 186).
  • FG Münster, 15.02.2005 - 11 V 6300/04

    Änderung des Verfahrensgegenstandes bei erstmalig vor Gericht gestelltem Antrag

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
    Beantragt der Antragsteller im AdV-Verfahren vor Gericht erstmals, eine Sicherheitsleistung für die AdV von Folgebescheiden auszuschließen, ist der Antrag vor Gericht vor diesem Hintergrund unzulässig, weil dem FA dieser Problemkreis noch nicht zuvor zur Entscheidung vorgebracht worden ist (FG Münster, Beschluss vom 15.02.2005 11 V 6300/04, Entscheidungen der FG -EFG- 2005, 804).
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06

    Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages auf zwei Gemeinden im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
    Ergeht in einem solchen Fall dennoch ein Zerlegungs- und kein Zuteilungsbescheid, ist der Zerlegungsbescheid rechtswidrig und deshalb aufzuheben (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 20.10.2009 15 K 30359/06, BeckRS 2009, 26028360).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 S 421/23

    Anforderung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung der

    Dem Gericht haben die Gerichtsakten des hiesigen Verfahrens 4 V 4019/23 und des Parallelverfahrens 4 V 4020/23 vorgelegen.
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