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FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - 2 K 2274/10 |
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FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2014 - 2 K 2274/10 (https://dejure.org/2014,55486)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen einer von privater, nicht gemeinnütziger GmbH betriebenen Jugendbegegnungsstätte nicht umsatzsteuerbefreit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen einer von privater, nicht gemeinnütziger GmbH betriebenen Jugendbegegnungsstätte nicht umsatzsteuerbefreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - 2 K 2274/10
- BFH, 21.09.2016 - XI R 2/15
Wird zitiert von ... (2)
- FG München, 29.03.2017 - 3 K 855/15
Steuerbefreiung für nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclub
In diesem bzw. dem zugrunde liegenden Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 5. November 2014 - 2 K 2274/10 (juris) ist die fehlende Gemeinnützigkeit der dortigen Klägerin nur für die Frage, ob sie als eine andere Vereinigungen als eine Jugendherberge im Sinn von § 4 Nr. 24 Satz 1 UStG die gleichen Aufgaben unter denselben Voraussetzungen erfüllt (vgl. § 4 Nr. 24 Satz 2 UStG), als ein Entscheidungskriterium herangezogen worden. - BFH, 21.09.2016 - XI R 2/15
Steuerbefreiung von Vereinigungen i. S. des § 4 Nr. 24 Satz 2 UStG
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2014 2 K 2274/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.