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   FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17   

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https://dejure.org/2019,49686
FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17 (https://dejure.org/2019,49686)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2019 - 6 K 6276/17 (https://dejure.org/2019,49686)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2019 - 6 K 6276/17 (https://dejure.org/2019,49686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Kürzung bei Veräußerung des letzten Grundstücks im Laufe des Erhebungszeitraums

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erweiterte Kürzung bei Veräußerung des letzten Grundstücks im Laufe des Erhebungszeitraums - zeitraumbezogenes Verständnis des Ausschließlichkeitsgebots

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 8 K 8310/15

    Tätigkeits- und zeitraumbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernis in

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17
    Die erweiterte Kürzung kann daher nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert und nicht mehr ausschließlich Grundbesitz verwaltet wird (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2014 I R 6/13, BFH/NV 2014, 1400; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2019 8 K 8310/15, rechtskräftig, zur Veröffentlichung bestimmt; Roser in Lenski/Steinberg, § 9 GewStG Rn. 131 ff.; Wagner in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, GewStG, 1. Aufl. 2019, § 9 Nr. 1 GewStG Rn. 83; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 9. Aufl. 2017, § 9 Nr. 1 GewStG Rn. 23d; Gosch in Blümich, EStG/GewStG, § 9 GewStG Rn. 76; a.A. Jesse, FR 2004, 1085, 1093, der das Ausschließlichkeitserfordernis des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tätigkeitsbezogen, nicht aber zeitraumbezogen interpretiert; Schlegel, NWB 2012, 4223, 4225, der die nachlaufende Verwaltung des Kapitalvermögens genügen lassen will, sofern das Vermögen aus der Vermietungstätigkeit stammt).

    d) Eine Benachteiligung kleinerer Immobiliengesellschaften liegt nach Auffassung des Senats nicht vor, weil Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG wie die Klägerin durch eine sog. Entprägung der Gewerbesteuerbarkeit entgehen können (im Ergebnis auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2019 8 K 8310/15, rechtskräftig, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • FG München, 14.08.2014 - 7 V 1110/14

    Umschichtung des Grundbesitzbestands und die Beteiligung an GmbH's führen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17
    Denn bereits vor dem Verkauf der ersten Immobilie sei der Kauf der zweiten Immobilie hinreichend konkretisiert worden; dies werde durch einen Beschluss des FG München vom 14. August 2014 (Aktenzeichen 7 V 1110/14) bestätigt.

    c) Offen lassen kann das Gericht, ob der Entscheidung des FG München (Urteil vom 29. Februar 2016 7 K 1109/14, EFG 2016, 932, Revision beim BFH: Aktenzeichen III R 21/16; FG München, Beschluss vom 14. August 2014 7 V 1110/14, juris) zu folgen ist und eine grundbesitzlose Zeit unschädlich sein kann, wenn der schuldrechtliche Erwerb des zweiten Grundstücks vor der Veräußerung des ersten Grundstücks erfolgt ist und nur der Nutzen- und Lastenwechsel zu einer grundbesitzlosen Zeit führte.

  • BFH, 26.02.2014 - I R 6/13

    Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17
    Die erweiterte Kürzung kann daher nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert und nicht mehr ausschließlich Grundbesitz verwaltet wird (vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 2014 I R 6/13, BFH/NV 2014, 1400; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2019 8 K 8310/15, rechtskräftig, zur Veröffentlichung bestimmt; Roser in Lenski/Steinberg, § 9 GewStG Rn. 131 ff.; Wagner in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, GewStG, 1. Aufl. 2019, § 9 Nr. 1 GewStG Rn. 83; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 9. Aufl. 2017, § 9 Nr. 1 GewStG Rn. 23d; Gosch in Blümich, EStG/GewStG, § 9 GewStG Rn. 76; a.A. Jesse, FR 2004, 1085, 1093, der das Ausschließlichkeitserfordernis des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tätigkeitsbezogen, nicht aber zeitraumbezogen interpretiert; Schlegel, NWB 2012, 4223, 4225, der die nachlaufende Verwaltung des Kapitalvermögens genügen lassen will, sofern das Vermögen aus der Vermietungstätigkeit stammt).

    Die Maßnahmen zur Vorbereitung oder Anbahnung eines (erneuten) Grundstückserwerbs stellten noch keine Grundstücksnutzung, also auch keine "Verwaltung und Nutzung" in diesem Sinne dar (vgl. ebenfalls BFH, Urteil vom 26. Februar 2014 I R 6/13, BFH/NV 2014, 1400).

  • BFH, 22.05.2019 - III R 21/16

    Erweiterte Kürzung bei Beteiligung an grundstücksverwaltender

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17
    c) Offen lassen kann das Gericht, ob der Entscheidung des FG München (Urteil vom 29. Februar 2016 7 K 1109/14, EFG 2016, 932, Revision beim BFH: Aktenzeichen III R 21/16; FG München, Beschluss vom 14. August 2014 7 V 1110/14, juris) zu folgen ist und eine grundbesitzlose Zeit unschädlich sein kann, wenn der schuldrechtliche Erwerb des zweiten Grundstücks vor der Veräußerung des ersten Grundstücks erfolgt ist und nur der Nutzen- und Lastenwechsel zu einer grundbesitzlosen Zeit führte.

    Zwar ist gegen das Urteil des FG München vom 29. Februar 2016 eine Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen III R 21/16 anhängig; hierbei geht es aber um die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Fall einer Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer vermögensverwaltenden KG.

  • FG München, 29.02.2016 - 7 K 1109/14

    Gewerbeertrag, GmbH & CoKG, Kürzung, Eigener Grundbesitz, Grundstückshandel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17
    Selbst nach der Ansicht des FG München im Urteil vom 29. Februar 2016 (Aktenzeichen 7 K 1109/14) wäre die erweiterte Kürzung im Streitfall nicht zu gewähren; denn das FG München verlange hierfür den Abschluss des Kaufvertrags für das neue Grundstück vor dem Zeitpunkt der Veräußerung des alten Grundstücks.

    c) Offen lassen kann das Gericht, ob der Entscheidung des FG München (Urteil vom 29. Februar 2016 7 K 1109/14, EFG 2016, 932, Revision beim BFH: Aktenzeichen III R 21/16; FG München, Beschluss vom 14. August 2014 7 V 1110/14, juris) zu folgen ist und eine grundbesitzlose Zeit unschädlich sein kann, wenn der schuldrechtliche Erwerb des zweiten Grundstücks vor der Veräußerung des ersten Grundstücks erfolgt ist und nur der Nutzen- und Lastenwechsel zu einer grundbesitzlosen Zeit führte.

  • BFH, 29.03.1973 - I R 199/72

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei Übergang von gewerblicher zur

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 6 K 6276/17
    b) Eine nur tätigkeitsbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernisses ist nicht zutreffend; denn das Ausschließlichkeitserfordernis ist auch zeitraumbezogen zu verstehen (vgl. BFH, Urteil vom 29. März 1973 I R 199/72, BStBl. II 1973, 563).
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