Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 15 K 10223/18 |
Zitiervorschläge
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2020 - 15 K 10223/18 (https://dejure.org/2020,46487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Festsetzung des Rückzahlungsbetrags gegenüber dem Zulageberechtigten in den Fällen einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen - Reichweite und Auslegung des Begriffs der Unmittelbarkeit im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 15 K 10223/18
- BFH, 16.02.2022 - X R 26/20
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.02.2022 - X R 26/20
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Unmittelbare Verwendung des geförderten …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.08.2020 - 15 K 10223/18 aufgehoben. - FG Berlin-Brandenburg, 21.04.2022 - 15 K 15132/21
Anspruch auf eine begünstigte Entnahme aus einem Altersvorsorgevertrag zu Zwecken …
Dieser Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses steht nicht entgegen, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 6. August 2020 ( 15 K 10223/18, anhängig beim Bundesfinanzhof - BFH - zum Aktenzeichen X R 26/20) befunden hat, dass es eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhanges bei der Tilgung nicht bedarf.