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   FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17   

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https://dejure.org/2020,25975
FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17 (https://dejure.org/2020,25975)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2020 - 8 K 8320/17 (https://dejure.org/2020,25975)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 8 K 8320/17 (https://dejure.org/2020,25975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer | Erbringung von Reinigungsleistungen in fremden Gebäuden

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer: Bagatellgrenze bei der erweiterten Grundstückskürzung überfällig?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für Unternehmen, das u. a. Reinigungsleistungen in fremden Gebäuden erbringt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13

    Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17
    Auch der Bundesfinanzhof -BFH- (IV R 34/13) habe die Reinigung allgemein zugänglicher Flächen in einem Einkaufszentrum durch den Vermieter als unschädlich angesehen.

    Der Streitfall sei auch nicht mit dem Streitfall des BFH (IV R 34/13) vergleichbar, da die gereinigten Flächen keinen Bezug zu den vermieteten Flächen aufweisen würden.

    Nur wenn die Leistung im überwiegenden wirtschaftlichen Interesse des Vermieters erbracht wird, kann eine Leistung im Rahmen der Vermögensverwaltung vorliegen und unschädlich sein (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2016, IV R 34/13, BStBl. II 2017, 175).

  • BFH, 05.03.2008 - I R 56/07

    Keine erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei Betrieb eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17
    Selbst auf bloße Kostenerstattung bezogene Leistungsbeziehungen beeinträchtigen die erforderliche Ausschließlichkeit (vgl. BFH, Urteil vom 05. März 2008, I R 56/07, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 1359; ebenso Gosch in Blümich, § 9 GewStG Rn. 72).
  • BFH, 17.09.2003 - I R 8/02

    Erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17
    Sie verweist hierzu auf die Tätigkeit als Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen i.S. der §§ 26 ff. WEG (BFH, Urteil vom 17. September 2003, I R 8/02, BStBl. II 2004, 243).
  • BFH, 17.05.2006 - VIII R 39/05

    Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17
    Darüber hinaus sind Nebentätigkeiten ausnahmsweise nicht begünstigungsschädlich, wenn sie der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dienen und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung angesehen werden können (vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2006, VIII R 39/05, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2006, 659, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2021 - IV R 32/18

    Gemischt genutzte Gebäude keine Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17
    In der Rechtsprechung wird vertreten, dass gemischt-genutzte Gebäude nicht erfasst werden (Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. September 2018, 10 K 174/16, EFG 2019, 63; Rev. anh. BFH IV R 32/18).
  • FG Niedersachsen, 19.09.2018 - 10 K 174/16

    Auslegung des Begriffs "Wohnungsbau" in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG im Hinblick auf die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 8 K 8320/17
    In der Rechtsprechung wird vertreten, dass gemischt-genutzte Gebäude nicht erfasst werden (Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. September 2018, 10 K 174/16, EFG 2019, 63; Rev. anh. BFH IV R 32/18).
  • BFH, 16.02.2023 - III R 49/20

    Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.07.2020 - 8 K 8320/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 07.07.2020 - 8 K 8320/17 aufzuheben und den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2012 vom 20.03.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.11.2017 dahingehend zu ändern, dass der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags ein gerundeter Gewerbeertrag von ... zugrunde gelegt wird.

  • BFH, 23.03.2023 - III R 49/20

    Berücksichtigung der Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.07.2020 - 8 K 8320/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß,das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 07.07.2020 - 8 K 8320/17 aufzuheben und den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2012 vom 20.03.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.11.2017 dahingehend zu ändern, dass der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags ein gerundeter Gewerbeertrag von ... zugrunde gelegt wird.

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 6 K 6066/21

    Anspruch einer GmbH für An- und Verkauf bzw. Verwaltung und Vermittlung von

    Zwar können Reinigungsleistungen des Vermieters eine gewerbesteuerlich schädliche Zusatzleistung darstellen (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Juli 2020 8 K 8320/17, EFG 2020, 1629 , Rev. beim BFH: III R 49/20; BFH, Urteil vom 17. Januar 1961 - I 53/60 S, BStBl. III 1961, 233, zur einkommensteuerlichen Abgrenzung zwischen § 15 und § 21 EStG ).
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