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   FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17   

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https://dejure.org/2019,4296
FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17 (https://dejure.org/2019,4296)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2019 - 6 K 6313/17 (https://dejure.org/2019,4296)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 6 K 6313/17 (https://dejure.org/2019,4296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 GewStG 1999, § 5 GewStG 1999, § 16 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG 1997, § 16 Abs 3 EStG 1997, § 4 Abs 1 EStG 1997
    Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG bei Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit unter Weggabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen - Zum Vorliegen von Sonderbetriebsvermögen II

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Gewerbesteuermessbetrags 2000; gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2000

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer | Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bilanzierungskonkurrenz bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung - Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II - Nichtbilanzierung als Indiz für Entnahmewillen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Hinsichtlich der hier streitigen Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns verwies das FA Q... auf das zwischenzeitlich ergangene BFH-Urteil vom 17. März 2010 (IV R 41/07, BStBl II 2010, 977) und sah sich in seiner Rechtsauffassung gestärkt, weil der BFH verlange, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen und darüber hinaus auch alle Wirtschaftsgüter mit erheblichen stillen Reserven veräußert werden müssten.

    Die vom Beklagten zitierte Aussage des BFH im Urteil IV R 41/07, wonach zu den funktional erforderlichen Wirtschaftsgütern auch solche mit erheblichen stillen Reserven gehörten, beziehe sich lediglich auf die - hier aber nicht relevante - steuerbegünstigte Betriebsaufgabe gem. §§ 16, 34 EStG.

    Diese Rechtsgrundsätze sind gleichermaßen auf eine Kommanditgesellschaft anzuwenden, an der eine GmbH als einzige Komplementärin beteiligt ist, und zwar ungeachtet der Frage, ob die KG originär gewerblich tätig oder ein Gewerbebetrieb nur auf Grund der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anzunehmen ist (so BFH, Urteil vom 17. März 2010 - IV R 41/07, BFHE 228, 381, BStBl II 2010, 977, mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 13/08

    Beteiligungen an mehreren Kapitalgesellschaften als notwendiges

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein (BFH-Urteil vom 23. Februar 2012 - IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112, m.w.N.).

    Das Unterhalten von Geschäftsbeziehungen, wie sie üblicherweise auch mit anderen Unternehmen bestehen, reicht dagegen auch dann nicht aus, wenn sie besonders intensiv sind (BFH-Urteil vom 23. Februar 2012 - IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112).

  • BFH, 16.04.2015 - IV R 1/12

    Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten von weniger als 10 % an der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    (1.1) Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gehören nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG zusätzlich zu den im Gesamthandseigentum der Mitunternehmer stehenden Wirtschaftsgütern auch solche Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, wenn sie geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Mitunternehmerschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Mitunternehmerschaft (Sonderbetriebsvermögen II) zu dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. April 2015 - IV R 1/12, BStBl II 2015, 705).

    Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann die Beteiligung des Gesellschafters an der Mitunternehmerschaft sowohl dadurch stärken, dass sie für das Unternehmen der Mitunternehmerschaft wirtschaftlich vorteilhaft ist, als auch dadurch, dass sie der Mitunternehmerstellung selbst dient, weil durch die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft der Einfluss des Gesellschafters in der Mitunternehmerschaft steigt bzw. gestärkt wird (BFH-Urteil vom 16. April 2015 - IV R 1/12, BStBl II 2015, 705, m.w.N.).

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Eine funktionale Wesentlichkeit kann sich deshalb allenfalls daraus ableiten lassen, dass die Beteiligung an der Komplementär-GmbH im konkreten Einzelfall die Stellung des Mitunternehmers im Rahmen der KG nachhaltig stärkt, insbesondere weil sie den Einfluss des Mitunternehmers auf die Geschäftsführung der KG grundlegend erweitert (BFH-Urteil vom 25. November 2009 - I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471, zu § 20 UmwStG a.F.).
  • BFH, 10.05.2012 - IV R 34/09

    Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Zuordnung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Wenn die GmbH geschäftsführende Komplementärin mehrerer Kommanditgesellschaften ist, sind die GmbH-Anteile grundsätzlich nur dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei der zuerst gegründeten GmbH & Co. KG zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2012 - IV R 34/09, BFHE 239, 485, BStBl II 2013, 471; OFD NRW vom 21. Juni 2016, DB 2016, 1907; Schmidt/Wacker, EStG, 37. Aufl. 2018, § 15 Rn. 874).
  • BFH, 20.09.2018 - IV R 39/11

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil; Gewinn aus der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Dafür könnte sprechen, dass dieses nicht dem Unternehmen der Personengesellschaft, sondern der Beteiligung dient (a.A. BFH-Urteil vom 20. September 2018 - IV R 39/11, DStR 2018, 2689).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    In diesem Fall ist davon auszugehen, dass beide Gesellschaften mit ihrem Tätigkeitsbereich - und damit auch die Interessenbereiche ihrer Gesellschafter - gleichrangig nebeneinander stehen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 - VIII R 2/87, BStBl II 1993, 328, m.w.N.; vgl. auch Schneider in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/UStG, § 15 EStG, Anm. 739 m.w.N.).
  • BFH, 07.05.1986 - II R 137/79

    Erbschaftsteuer - Verstorbener US-Bürger - Übergang von Vermögen auf Trust -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Entsprechendes gilt, wenn die Kapitalgesellschaft weitere Beteiligungen von nicht ganz untergeordneter Bedeutung verwaltet (BFH-Urteile vom 7. Mai 1986 - II R 137/79, BStBl II 1986, 615; vom 7. Dezember 1984 - III R 91/81, BStBl II 1985, 241).
  • BFH, 07.12.1984 - III R 91/81

    Betriebsvermögen - Bewertungsgesetz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Entsprechendes gilt, wenn die Kapitalgesellschaft weitere Beteiligungen von nicht ganz untergeordneter Bedeutung verwaltet (BFH-Urteile vom 7. Mai 1986 - II R 137/79, BStBl II 1986, 615; vom 7. Dezember 1984 - III R 91/81, BStBl II 1985, 241).
  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6313/17
    Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um Sonderbetriebsvermögen I oder Sonderbetriebsvermögen II handelt (BFH-Urteil vom 3. April 2008 - IV R 54/04, BStBl II 2008, 742, 744 ff.).
  • BFH, 17.11.2011 - IV R 51/08

    Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten einer GmbH und Co KG an einer

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 33/09

    Personengesellschaft als Steuerschuldner der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 6/19

    Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.01.2019 - 6 K 6313/17 aufgehoben.

    Mit Urteil vom 08.01.2019 - 6 K 6313/17 gab das FG der Klage statt.

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