Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit einem Computerprogramm erzeugte Datei ohne Schutz vor nachträglichen Veränderungen kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Anscheinsbeweis für auch private Nutzung des Dienstwagens Kein Anspruch auf Anwendung oder Beibehaltung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mit einem Computerprogramm erzeugte Datei ohne Schutz vor nachträglichen Veränderungen kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - Anscheinsbeweis für auch private Nutzung des Dienstwagens - Kein Anspruch auf Anwendung oder Beibehaltung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überlassung eines Dienstwagens als Sachbezug bei fehlender Vorlage eines anerkennungsfähigen Fahrtenbuchs als Beleg für eine ausschließlich dienstliche Nutzung
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Private Pkw-Nutzung: Widerlegung des Anscheinsbeweises
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
- BFH, 21.03.2013 - VI R 49/11
Papierfundstellen
- EFG 2012, 402
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 21.03.2013 - VI R 49/11
Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises
Die daraufhin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 402).Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2011 2 K 2155/07 und den Einkommensteuerbescheid 2004 vom 1. Februar 2011 insoweit abzuändern, als dass Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit lediglich in Höhe von 55.649 EUR angesetzt werden.
- FG Hessen, 20.06.2012 - 12 K 1511/09
Beruflich genutzte Dachgeschosswohnung im eigenen Haus keine Betriebsstätte - …
Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen nach der Funktionsweise des Programms technisch ausgeschlossen sind (Finanzgericht Berlin - Brandenburg. Urteil vom 08.03.2011, EFG 2012, 402).