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   FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08   

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https://dejure.org/2012,31491
FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08 (https://dejure.org/2012,31491)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2012 - 8 K 15238/08 (https://dejure.org/2012,31491)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 8 K 15238/08 (https://dejure.org/2012,31491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld bei der Günstigerprüfung unabhängig vom Erhalt von Kindergeld keine Beanstandung der Erwartung einer Postlaufzeit von einem Tag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld bei der Günstigerprüfung unabhängig vom Erhalt von Kindergeld - keine Beanstandung der Erwartung einer Postlaufzeit von einem Tag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 2364/08

    Hinzurechnung von Kindergeld trotz Verzicht; Maßgeblichkeit des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08
    Auf Grund dessen kommt es nicht darauf an, ob Kindergeld beantragt wird, in welcher Höhe, wann und an wen es gezahlt worden ist, ob es zurückgeführt wird und ob der Anspruch verfahrensrechtlich noch durchgesetzt werden kann (vgl. Loschelder in Schmidt, EStG , 30. Aufl., § 31 Rz. 11 und FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2010, 14 K 2364/08 E, EFG 2010, 650 -651).

    Der Senat hat die Revision unter Berücksichtigung der beim Bundesfinanzhof zum Az. V R 59/10 anhängigen Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2010, 14 K 2364/08 E (a.a.O.) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08
    Denn der dritte Tag nach Aufgabe zur Post (31. August 2008) war ein Sonntag, so dass gemäß § 108 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch die Frist zur Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 122 Abs. 2 AO erst am nächsten Werktag, d.h. am Montag, den 1. September 2008 endete (zur Anwendung des § 108 Abs. 3 AO im Rahmen des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO siehe BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 68/98, BStBl II 2003, 898).
  • BFH, 15.12.2006 - VII B 7/06

    Kindergeld; Rückzahlungsanspruch der FK; unterlassene Vertagung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08
    Ob Kindergeld gezahlt worden ist oder nicht, oder ob es - wie im Streitfall - aus verfahrensrechtlichen Gründen wegen mangelnder Mitwirkung nicht festgesetzt wurde, sei im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 15. Dezember 2006 (VII B 7/06) unbeachtlich.
  • BFH, 13.09.2012 - V R 59/10

    Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG - Verfassungsmäßigkeit des § 31 Satz 4

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08
    Der Senat hat die Revision unter Berücksichtigung der beim Bundesfinanzhof zum Az. V R 59/10 anhängigen Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2010, 14 K 2364/08 E (a.a.O.) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08
    Die Kläger durften nach Auffassung des Senats auf eine Postbeförderungszeit von einem Tag vertrauen (vgl. hierzu BGH vom 20.05.2009, IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 ), wodurch sie die Klagefrist gewahrt hätten und somit die Frist ohne ihnen zuzurechnendes Verschulden verstrichen ist.
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