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   FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12   

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https://dejure.org/2014,40804
FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12 (https://dejure.org/2014,40804)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2014 - 10 K 14088/12 (https://dejure.org/2014,40804)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 10 K 14088/12 (https://dejure.org/2014,40804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung der Altersvorsorgezulage durch Beamtin wegen nicht fristgerechter Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückzahlung der Altersvorsorgezulage durch Beamtin wegen nicht fristgerechter Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 10 K 14031/12

    Altersvorsorgezulage 2004 bis 2006

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12
    Im Hinblick auf dieses gesetzlich vorgesehene Verfahren einer unter dem Vorbehalt einer näheren Nachprüfung stehenden Auszahlung der Zulagen begründet die Auszahlung der Zulagen keinen schützenswerten Vertrauenstatbestand dahingehend, dass die Beklagte die Zulageberechtigung für das betreffende Jahr geprüft und anerkannt habe (vgl. zum Ganzen FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Januar 2014 10 K 14031/12, EFG 2014, 748, 749 f.).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12
    Verschulden im Sinne der § 110 Abs. 1 AO liegt vor, wenn die Beteiligte die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht beachtet hat (vgl. BFH, Urteil vom 22. November 2008 III R 66/07, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 185).
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11

    Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12
    Sollte die Klägerin ihr Vorbringen dahin verstanden wissen wollen, ihr sei schuldlos ein Rechtsirrtum über das Erfordernis und die Bedeutung der in § 10a Abs. 1a EStG bzw. § 10a Abs. 1 Satz EStG vorausgesetzten Einwilligungserklärung unterlaufen, scheitert die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an dem Grundsatz, dass sich mit Irrtümern über materielles Recht, hier die Voraussetzungen einer Zulageberechtigung, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig nicht begründen lässt, weil derjenige, der eine staatliche Vergünstigung, hier die Altersvorsorgezulage, begehrt, sich über die Anspruchsvoraussetzungen genau informieren muss (siehe etwa BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 3/11, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 915: Irrtümer über materielles Recht rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht).
  • FG Niedersachsen, 04.04.2012 - 3 K 330/11

    Herleitung einer zeitlichen Beschränkung für die Abgabe der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14088/12
    Der Senat vermag der Gegenauffassung (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 4. April 2012 3 K 330/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1636), die für das Beitragsjahr 2004 keine zeitliche Beschränkung für die Abgabe der Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten an die zuständige Stelle annimmt, weil der Gesetzgeber eine solche zeitliche Einschränkung erst ab dem Beitragsjahr 2005 normiert habe, nicht zu folgen.
  • BFH, 09.06.2015 - X R 38/14

    Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014  10 K 14088/12 aufgehoben, soweit es die Beitragsjahre 2005 bis 2007 betrifft.
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