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   FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07   

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FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07 (https://dejure.org/2008,4938)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 13 V 9389/07 (https://dejure.org/2008,4938)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 13 V 9389/07 (https://dejure.org/2008,4938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen der Vollziehung eines Haftungsbescheides über den Steuerabzug bei Bauleistungen; Anforderungen an das Bestehen der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer verbotenen Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im ...

  • Judicialis

    EStG § 48 ff.; ; EGV Art. 49; ; EGV Art. 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der Dienstleistungsfreiheit; Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel i. S. von § 69 FGO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der Dienstleistungsfreiheit - Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel i. S. von § 69 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    Allgemeines

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.11.2007 - I B 181/07

    Künstler- und Sportlerbesteuerung verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Es besteht nach Ansicht des Senats eine für das summarische Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Normen der § 48 ff. EStG eine nach Art. 49 und Art. 50 EG-Vertrags (Fassung vom 2. Oktober 1997, ehemals Art. 59 und 60 des EG-Vertrags verbotene Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellen, da sie Auftraggeber davon abhalten könnten, in anderen Mitgliedstaaten ansässige Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Dabei folgt der Senat im Ausgangspunkt ausdrücklich der Darstellung und den rechtlichen Folgerungen, die der BFH in seinem Beschluss vom 29. November 2007 (-I B 181/07-, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 294) für den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG unter 2. b) aa) unter Hinweis auf Ausführungen in der nationalen und internationalen Literatur dargestellt hat.

    Daraus ist bislang zuvor nur in dem Beschluss vom 19. März 2001 (-I S 21/00-, BFH/NV 2001, 891) der Schluss gezogen worden, das Obsiegen des Betroffenen im Hauptsacheverfahren müsse mindestens ebenso wahrscheinlich sein wie das Unterliegen (so nunmehr auch BFH, Beschluss vom 29. November 2007 -I B 181/07-, BFH/NV 2008, 294, 295).

    Dies gilt auch in Verfahren, in denen - wie in den zuvor bezeichneten Beschlüssen vom 19. März 2001 (-I S 21/00-, BFH/NV 2001, 891), und vom 29. November 2007 (-I B 181/07-, BFH/NV 2008, 294, 295) - internationale rechtliche Bezüge vorhanden waren.

  • BFH, 19.03.2001 - I S 21/00

    Eheleute - Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Österreich - Regisseur -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Daraus ist bislang zuvor nur in dem Beschluss vom 19. März 2001 (-I S 21/00-, BFH/NV 2001, 891) der Schluss gezogen worden, das Obsiegen des Betroffenen im Hauptsacheverfahren müsse mindestens ebenso wahrscheinlich sein wie das Unterliegen (so nunmehr auch BFH, Beschluss vom 29. November 2007 -I B 181/07-, BFH/NV 2008, 294, 295).

    Dies gilt auch in Verfahren, in denen - wie in den zuvor bezeichneten Beschlüssen vom 19. März 2001 (-I S 21/00-, BFH/NV 2001, 891), und vom 29. November 2007 (-I B 181/07-, BFH/NV 2008, 294, 295) - internationale rechtliche Bezüge vorhanden waren.

  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Andererseits ist nicht zu fordern, dass die für die Rechtswidrigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes sprechenden Gründe überwiegen, sondern kann sogar dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit des Bescheides später im Hauptsacheverfahren bestätigt werden sollte (vgl. BFH, Beschluss vom 23. August 2004 -IV S 7/04-, BFH/NV 2005, 9 m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Es wäre aber Sache des Antragsgegners gewesen, die für die Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 -VII S 28/01-, BFH/NV 2003, 12, 14 f.).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unklarheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken, wobei der Erfolg des Rechtsbehelfs nicht wahrscheinlicher sein muss als der Misserfolg (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Februar 1967 -III B 9/66-, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 182; seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.01.1992 - I B 77/91

    EU-Vertrags-Konformität der Besteuerung von Einpendlern nach Grundsätzen der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Vielmehr hat der BFH in dem Beschluss vom 22. Januar 1992 entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bejaht werden müssen, weil die dort festgestellten Bedenken das Begehren des Antragstellers nicht als von vornherein aussichtslos erscheinen ließen (-I B 77/91-, BStBl II 1992, 618).
  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Danach reichen einerseits nur vage Erfolgsaussichten zur Bejahung der Ernstlichkeit nicht aus (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Juni 1968 -VI B 94/67-, BStBl II 1968, 657).
  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Eine dem entsprechende - angesichts der nunmehr geforderten Gleichwertigkeit der Anhaltspunkte des Obsiegens und des Unterliegens ebenfalls geringere - Intensität der ernstlichen Zweifel fordert der BFH auch, wenn er eine nicht fern liegende, ernsthafte Möglichkeit, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren obsiegt, ausreichen lässt (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2003 -X S 4/03-, BFH/NV 2003, 1217; zustimmend: Gräber/Koch FGO § 69 Rz. 86).
  • BFH, 25.07.1991 - III B 555/90

    Zur Aussetzung der Vollziehung bei Einkommen unter dem Existenzminimum

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    § 138 Abs. 2 FGO ist im Rahmen eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung nicht anwendbar (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Juli 1991 -III B 555/90-, BStBl II 1991, 876).
  • BFH, 17.02.1970 - II B 58/69

    Ernstliche Zweifel - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - Gemischter Tausch -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 13 V 9389/07
    Der ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids ist daher selbst bei einer gefestigten Rechtsprechung bereits dann zu bejahen, wenn eine dieser Entscheidungspraxis entgegenstehende Auslegung ernstlich zu erwägen ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Februar 1970-II B 58/69-, BStBl II 1970, 333; zustimmend: Beermann/Gosch, FGO § 69 Rz. 127 m.w.N.).Der Senat sieht nach alledem bislang keinen Anlass, eine gleiche Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren zu fordern.
  • BFH, 05.05.1994 - V S 11/93

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2592/08

    Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG , Grundfreiheiten, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Ergänzend verweise er auf die Ausführungen in dem Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2008 13 V 9389/07, DStRE 2008, 1449.

    Zudem ist die Vorschrift des § 48a Abs. 3 EStG nach Ansicht des Senats als Verweisung auf die (allgemeine Haftungs-) Vorschrift des § 191 AO zu verstehen (vgl. so wohl auch Urteil des Finanzgerichts München vom 24. September 2009 7 K 1238/08, EFG 2010, 147; Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 08. Juli 2008 13 V 9389/07, DStRE 2008, 1449; ferner: Kaeser, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG § 48 Anm. A 4 und A 12; Gosch, in: Kirchhof EStG 10. Auflage 2011 § 48a Rz. 6; Apitz, in: Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 48a Anm. 11).

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

    Für die Würdigung ist zudem hier die von dem BFH in dem Beschluss vom 29.11.2007 I B 181/07 (DStR 2008, 41 betreffend Vergütungsgläubiger aus GB; krit. hierzu FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 08.07.2008 13 V 9389/07, [...]) generell für die Zeit nach Geltung der Beitreibungsrichtlinie aufgeworfene Frage von Bedeutung, ob das Abzugsverfahren ungeachtet der - hier zudem nur bilateralen - Vollstreckungshilfevereinbarung insbesondere wegen eines noch bestehenden, möglicherweise strukturellen Vollzugsdefizits weiterhin nicht entbehrlich ist und jedenfalls unter Berücksichtigung der Erstattungs- bzw. Freistellungsmöglichkeit ( §§ 50 Abs. 5, 50 d EStG) bzw. angesichts des im Wege der normerhaltenden Reduktion zu ermöglichenden Abzugs unmittelbar mit der Leistung zusammenhängender Betriebsausgaben im Steuerabzugsverfahren gemeinschaftskonform und verhältnismäßig ist.
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