Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - 7 K 4351/01 B |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
- Judicialis
Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung; Verfassungsmäßigkeit der Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung; Verfassungsmäßigkeit der Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen ist verfassungsgemäß
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen ist verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Sonderausgaben - Abzugsbeschränkung für Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2007 - 7 K 4351/01
- FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - 7 K 4351/01 B
- BFH, 16.11.2011 - X R 15/09
- BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 598/12
Papierfundstellen
- EFG 2009, 733
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 16.11.2011 - X R 15/09
Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; …
Die Klage hatte keinen Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 733). - FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung …
Sie rechtfertigt sich jeweils aus dieser einzelnen Norm heraus und ist nicht auf ein anderes Verfahren zu einer anderen streitigen Norm übertragbar, und zwar auch dann nicht, wenn in dem zweiten Verfahren ebenfalls die Weitergeltung trotz erkannter Unvereinbarkeit mit der Verfassung geprüft werden muss (FG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733, Revisionsaktenzeichen X R 15/09).Hinzu kommt, dass viele Leistungen, die ein Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit erhält, nach § 3 EStG steuerfrei gestellt und so in der Auszahlungsphase, allerdings gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG, begünstigt sind (FG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733, Revisionsaktenzeichen: X R 15/09).
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
Sie rechtfertigt sich jeweils aus dieser einzelnen Norm heraus und ist nicht auf ein anderes Verfahren zu einer anderen streitigen Norm übertragbar, und zwar auch dann nicht, wenn in dem zweiten Verfahren ebenfalls die Weitergeltung trotz erkannter Unvereinbarkeit mit der Verfassung geprüft werden muss (FG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733, Revisionsaktenzeichen X R 15/09).Hinzu kommt, dass viele Leistungen, die ein Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit erhält, nach § 3 EStG steuerfrei gestellt und so in der Auszahlungsphase, allerdings gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG, begünstigt sind (FG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733, Revisionsaktenzeichen: X R 15/09).
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
Sie rechtfertigt sich jeweils aus dieser einzelnen Norm heraus und ist nicht auf ein anderes Verfahren zu einer anderen streitigen Norm übertragbar, und zwar auch dann nicht, wenn in dem zweiten Verfahren ebenfalls die Weitergeltung trotz erkannter Unvereinbarkeit mit der Verfassung geprüft werden muss (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733 , Revisionsaktenzeichen X R 15/09).Hinzu kommt, dass viele Leistungen, die ein Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit erhält, nach § 3 EStG steuerfrei gestellt und so in der Auszahlungsphase, allerdings gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG , begünstigt sind (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733 , Revisionsaktenzeichen: X R 15/09).
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
Sie rechtfertigt sich jeweils aus dieser einzelnen Norm heraus und ist nicht auf ein anderes Verfahren zu einer anderen streitigen Norm übertragbar, und zwar auch dann nicht, wenn in dem zweiten Verfahren ebenfalls die Weitergeltung trotz erkannter Unvereinbarkeit mit der Verfassung geprüft werden muss (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733 , Revisionsaktenzeichen X R 15/09).Hinzu kommt, dass viele Leistungen, die ein Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit erhält, nach § 3 EStG steuerfrei gestellt und so in der Auszahlungsphase, allerdings gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes gemäß § 32 b Abs. 1 Nr. 1 EStG , begünstigt sind (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733 , Revisionsaktenzeichen: X R 15/09).
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 8/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
Hinzu kommt, dass viele Leistungen, die ein Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit erhält, nach § 3 EStG steuerfrei gestellt und so in der Auszahlungsphase, allerdings gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG , begünstigt sind (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008, 7 K 4351/01 B, EFG 2009, 733 , Revisionsaktenzeichen: X R 15/09).