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   FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2013 - 8 K 8200/09   

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https://dejure.org/2013,20832
FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2013 - 8 K 8200/09 (https://dejure.org/2013,20832)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2013 - 8 K 8200/09 (https://dejure.org/2013,20832)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2013 - 8 K 8200/09 (https://dejure.org/2013,20832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung einer Auskehrung aus dem Einlagekonto von der Rückzahlung von Stammkapital anhand des den Herabsetzungsvorgang beendenden Akts keine teleologische Reduktion der Vorschrift des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG keine Wiedereinsetzung bei nachträglicher Ausstellung einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung einer Auskehrung aus dem Einlagekonto von der Rückzahlung von Stammkapital anhand des den Herabsetzungsvorgang beendenden Akts - keine teleologische Reduktion der Vorschrift des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG - keine Wiedereinsetzung bei nachträglicher Ausstellung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2013 - 8 K 8200/09
    Hingegen kommt eine teleologische Reduktion grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn der weite Wortlaut der Vorschrift Folge einer bewussten rechtspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2005 VIII R 25/02, BFHE 209, 275 , BStBl II 2005, 436 , m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2018 - I R 30/16

    Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

    Von dieser Rechtsfolge kann angesichts des eindeutigen Normwortlauts nicht im Wege der teleologischen Reduktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG abgesehen werden (vgl. bereits die rechtskräftigen Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 9. April 2013 8 K 8200/09, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 216; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 1 K 1338/12, EFG 2014, 2081, sowie des Sächsischen FG vom 8. Juni 2016 2 K 1860/15, EFG 2017, 156).
  • BFH, 21.10.2014 - I R 31/13

    Leistungen der Kapitalgesellschaft i. S. von § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n. F.

    Die Klage war erfolglos (Finanzgericht --FG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. April 2013  8 K 8200/09, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2014, 216).
  • FG Sachsen, 08.06.2016 - 2 K 1860/15

    Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto

    Die im Vergleich zur bis 2005 geltenden Rechtslage geänderte Vorschrift trifft mit der Festschreibung einer Verwendung von EUR 0 eine klare und eindeutige Regelung, die nicht im Wege der Auslegung bzw. teleologischen Reduktion rückgängig gemacht werden kann (Urteile des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. April 2013 - 8 K 8200/09, DStRE 2014, 216 , rechtskräftig, und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014, 1 K 1338/12, EFG 2014, 2018, rechtskräftig).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1338/12

    Steuerliches Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft und Steuerbescheinigung

    Die im Vergleich zur bis 2005 geltenden Rechtslage geänderte Vorschrift trifft mit der Festschreibung einer Verwendung von 0 Euro eine klare und eindeutige Regelung, die nicht im Wege der Auslegung und/oder teleologischen Reduktion rückgängig gemacht und auch nicht durch Billigkeitsmaßnahmen korrigiert werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09. April 2013 8 K 8200/09, DStRE 2014, 216, Revision anhängig unter I R 31/13).
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