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FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 10 K 10073/18 |
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FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 10 K 10073/18 (https://dejure.org/2019,34425)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EStG § 93 Abs. 1 S. 1
Berechtigung zur Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens aus dem Altersvorsorgevertrag zum Zwecke der wohnungswirtschaftlichen Verwendung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Schädliche Verwendung bei fehlerhafter Auszahlung des Altersvorsorgevermögens durch den Anbieter
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 10 K 10073/18
- BFH, 16.12.2020 - X R 21/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.07.2019 - X R 35/17
Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 10 K 10073/18
Die Anbieterin ist gerade nicht, wie die Klägerin meint, der "verlängerte Arm" der Beklagten, sondern ihr, der Klägerin, Vertragspartner, den sie ohne jegliche Mitwirkung der Beklagten ausgewählt hat (ebenso bereits für Fehler des Anbieters bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage Senatsurteil vom 6. Juli 2017 - 10 K 10033/14, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2018, 647 , Tz. 19, Rev. BFH X R 35/17). - FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 10 K 10033/14
Rückforderung von Altersvorsorgezulage - Fehlverhalten des Anbieters bei der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 10 K 10073/18
Die Anbieterin ist gerade nicht, wie die Klägerin meint, der "verlängerte Arm" der Beklagten, sondern ihr, der Klägerin, Vertragspartner, den sie ohne jegliche Mitwirkung der Beklagten ausgewählt hat (ebenso bereits für Fehler des Anbieters bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage Senatsurteil vom 6. Juli 2017 - 10 K 10033/14, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2018, 647 , Tz. 19, Rev. BFH X R 35/17).
- BFH, 16.12.2020 - X R 21/19
Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.05.2019 - 10 K 10073/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.