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   FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12   

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https://dejure.org/2014,38236
FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12 (https://dejure.org/2014,38236)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2014 - 5 K 5225/12 (https://dejure.org/2014,38236)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 5 K 5225/12 (https://dejure.org/2014,38236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuer-Freiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen eines Kunsthändlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils als Lieferung Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils als Lieferung - Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    Dieser habe im Urteil vom 15.12.2005 (C-63/04, Centralan Property Ltd) entschieden, dass es nach Maßgabe nationaler Regelungen einiger Mitgliedstaaten möglich sei, die Verfügungsmacht an einem Grundstück aufzuspalten und vom bisherigen Alleineigentümer im Rahmen selbstständiger Lieferungen auf mehrere Miteigentümer zu übertragen.

    Demgegenüber hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 15.12.2005 (C-63/04, Centralan Property, Sammlung der Rechtsprechung - Slg. - 2005, I-11 087, Rn. 62 f.) entschieden, dass sich aus dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie (nunmehr Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL) ergebe, dass sich der Begriff "Lieferung eines Gegenstands" nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen beziehe, sondern dass er jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei umfasse, die die andere Partei ermächtige, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer.

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    Auf ihn sind - soweit keine spezialgesetzlichen Regelungen bestehen - alle Vorschriften über das Eigentum uneingeschränkt anwendbar, und zwar auch hinsichtlich der Übertragung (BGH, Urteil vom 10.5.2007 - V ZB 6/07, BGHZ 172, 209 unter III 3 a; Bassenge in Palandt, 73. Auflage München 2014, § 1008 Rn. 1 und Rn. 5).
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 85/92

    Eigenverbrauch und Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG bei der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    Hinsichtlich der Übertragung von Miteigentumsanteilen hat der Bundesfinanzhof diese Voraussetzungen in seiner früheren Rechtsprechung verneint und ist - allerdings ohne nähere Überprüfung - davon ausgegangen, dass die Übertragung eines Miteigentumsanteils eine sonstige Leistung ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 27.4.1994 - XI R 91/92 u.a., Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1994, 826; Urteil vom 27.4.1994 - XI R 85/92, BStBl. II 1995, 30; dem folgend: Abschnitt 3.5 Abs. 3 Nr. 2 Umsatzsteueranwendungserlass - UStAE -).
  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    In diese Richtung scheint in neuerer Zeit auch der Bundesfinanzhof zu tendieren, da dieser in den Urteilen vom 6.9.2007 (V R 41/05, BStBl. II 2008, 65) und vom 22.11.2007 (V R 5/06, BStBl. II 2008, 448) davon ausgegangen ist, dass die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück dann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1 a UStG sein kann, wenn das Grundstück alleiniger Vermietungsgegenstand war.
  • BFH, 22.11.2007 - V R 5/06

    Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    In diese Richtung scheint in neuerer Zeit auch der Bundesfinanzhof zu tendieren, da dieser in den Urteilen vom 6.9.2007 (V R 41/05, BStBl. II 2008, 65) und vom 22.11.2007 (V R 5/06, BStBl. II 2008, 448) davon ausgegangen ist, dass die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem umsatzsteuerpflichtig vermieteten Grundstück dann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1 a UStG sein kann, wenn das Grundstück alleiniger Vermietungsgegenstand war.
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 91/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Miteigentumsanteils an

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    Hinsichtlich der Übertragung von Miteigentumsanteilen hat der Bundesfinanzhof diese Voraussetzungen in seiner früheren Rechtsprechung verneint und ist - allerdings ohne nähere Überprüfung - davon ausgegangen, dass die Übertragung eines Miteigentumsanteils eine sonstige Leistung ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 27.4.1994 - XI R 91/92 u.a., Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1994, 826; Urteil vom 27.4.1994 - XI R 85/92, BStBl. II 1995, 30; dem folgend: Abschnitt 3.5 Abs. 3 Nr. 2 Umsatzsteueranwendungserlass - UStAE -).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    Hierauf kommt es letztendlich aber auch nicht an, weil nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, weder der Belegnachweis im Sinne von § 17 a UStDV noch der Buchnachweis im Sinne von § 17 c UStDV materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung sind, so dass eine innergemeinschaftliche Lieferung auch dann steuerfrei ist, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden ist (EuGH, Urteil vom 27.9.2007 - C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861; BFH, Urteil vom 6.12.2007 - V R 59/03, BStBl. II 2009, 57).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    Er hat nach der überwiegend im Zivilrecht vertretenen Auffassung vielmehr die gleiche Rechtsnatur wie das Eigentum selbst (so schon Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 14.2.1962 - IV ZR 156/61, Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - 36, 365, 369; Gursky in Staudinger, BGB, § 1008 Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5225/12
    Hierauf kommt es letztendlich aber auch nicht an, weil nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, weder der Belegnachweis im Sinne von § 17 a UStDV noch der Buchnachweis im Sinne von § 17 c UStDV materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung sind, so dass eine innergemeinschaftliche Lieferung auch dann steuerfrei ist, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden ist (EuGH, Urteil vom 27.9.2007 - C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861; BFH, Urteil vom 6.12.2007 - V R 59/03, BStBl. II 2009, 57).
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