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   FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08   

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FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08 (https://dejure.org/2011,23375)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2011 - 7 K 7232/08 (https://dejure.org/2011,23375)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2011 - 7 K 7232/08 (https://dejure.org/2011,23375)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gemeinschuldners auf eine Insolvenzforderung bezogene Steuerfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids i. S. d. § 251 Abs. 3 AO aufgrund einer nachgereichten Steuererklärung Erstattungsfestsetzung auch nach Insolvenzeröffnung Pflicht des Insolvenzverwalters zur rechtzeitigen Einreichung einer Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids i. S. d. § 251 Abs. 3 AO aufgrund einer nachgereichten Steuererklärung - Erstattungsfestsetzung auch nach Insolvenzeröffnung - Pflicht des Insolvenzverwalters zur rechtzeitigen Einreichung einer Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.08.2008 - VII R 36/07

    Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Die Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle stellt mithin das insolvenzrechtliche Äquivalent zur Steuerfestsetzung durch Verwaltungsakt dar (BFH, Urteil vom 19. August 2008 - VII R 36/07 - BFHE 222, 205, BStBl II 2009, 90, 91, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2008, 1468, 1469).

    Zieht dagegen die Eintragung einer Steuerforderung in die Insolvenztabelle einen bestandskräftigen, das heißt [d.h.] einen mit förmlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbaren Steuerbescheid nach sich (hierfür wohl: BFH, Urteil vom 19. August 2008 - VII R 36/07 - aaO. S. 1469; Schumacher, aaO. § 178 InsO Rn. 88), eröffnete dieser Ansatz den Anwendungsbereich der Abänderungsvorschriften der §§ 173 ff. AO für Steuerbescheide (Roth, aaO. Rn. 3.275).

  • BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Bescheide, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe der zur Tabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen könnten, sind regelmäßig ausgeschlossen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. Mai 2009 - XI R 63/07 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE -  225, 278, Bundessteuerblatt - BStBl - 2010, 11, 12; Urteil vom 10. Dezember 2008 - I R 41/07 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 719).

    Einer derartigen Steuerfestsetzung fehlt mithin die abstrakte Eignung, sich auf die anzumeldenden Steuerforderungen auszuwirken (BFH, Urteil vom 13. Mai 2009 - XI R 63/07 - aaO. S. 12).

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05

    Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    So ist das Finanzgericht darauf beschränkt nachzuprüfen, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (BFH, Urteil vom 29. März 2007 - IX R 9/05 - BFH/NV 2007, 1617, 1618).

    Aber auch in dem Falle, dass lediglich eine Entscheidung ganz bestimmten, dem Interesse des Steuerpflichtigen entsprechenden Inhalts ermessensgerecht ist, darf das Gericht die behördliche Entscheidung nicht selbst aufheben oder ändern, sondern ist darauf beschränkt, eine entsprechende Verpflichtung derselben nach § 101 Satz 1 FGO auszusprechen (BFH, Urteil vom 29. März 2007 - IX R 9/05 - aaO. S. 1618).

  • BFH, 24.11.2011 - V R 20/10

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Für das Steuerfestsetzungsverfahren wird daraus gefolgert, dass dem Tabelleneintrag die gleiche Wirkung wie die eines eine äquivalente Steuerfestsetzung betreffenden rechtskräftigen Urteils zuzuschreiben sei (dies möglicherweise andeutend: BFH, Beschluss vom 30. Juni 1997 - V R 59/95 - BFH/NV - 1998, 42 Leitsatz - LS - 2; für diesen Ansatz ausdrücklich: Finanzgericht - FG - Düsseldorf, nicht rechtskräftiges Urteil vom 21. April 2010 - 5 K 4305/07 U - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1579 LS 1, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 20/10; Roth, Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2011, Rn. 3.277; dagegen: Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 8 K 1573/09 - bisher unveröffentlicht, zitiert nach juris, Revision  anhängig unter dem BFH-Az. V R 13/11).
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Für das Steuerfestsetzungsverfahren wird daraus gefolgert, dass dem Tabelleneintrag die gleiche Wirkung wie die eines eine äquivalente Steuerfestsetzung betreffenden rechtskräftigen Urteils zuzuschreiben sei (dies möglicherweise andeutend: BFH, Beschluss vom 30. Juni 1997 - V R 59/95 - BFH/NV - 1998, 42 Leitsatz - LS - 2; für diesen Ansatz ausdrücklich: Finanzgericht - FG - Düsseldorf, nicht rechtskräftiges Urteil vom 21. April 2010 - 5 K 4305/07 U - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1579 LS 1, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 20/10; Roth, Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2011, Rn. 3.277; dagegen: Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 8 K 1573/09 - bisher unveröffentlicht, zitiert nach juris, Revision  anhängig unter dem BFH-Az. V R 13/11).
  • BFH, 30.06.1997 - V R 59/95

    Zulassung der Revision aufgrund Freigabeerklärung des Konkursverwalters

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Für das Steuerfestsetzungsverfahren wird daraus gefolgert, dass dem Tabelleneintrag die gleiche Wirkung wie die eines eine äquivalente Steuerfestsetzung betreffenden rechtskräftigen Urteils zuzuschreiben sei (dies möglicherweise andeutend: BFH, Beschluss vom 30. Juni 1997 - V R 59/95 - BFH/NV - 1998, 42 Leitsatz - LS - 2; für diesen Ansatz ausdrücklich: Finanzgericht - FG - Düsseldorf, nicht rechtskräftiges Urteil vom 21. April 2010 - 5 K 4305/07 U - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1579 LS 1, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 20/10; Roth, Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2011, Rn. 3.277; dagegen: Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 8 K 1573/09 - bisher unveröffentlicht, zitiert nach juris, Revision  anhängig unter dem BFH-Az. V R 13/11).
  • BFH, 10.12.2008 - I R 41/07

    Steuerbescheid im Insolvenzverfahren - Klagebefugnis und Interessenschutz des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Bescheide, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe der zur Tabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen könnten, sind regelmäßig ausgeschlossen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 13. Mai 2009 - XI R 63/07 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE -  225, 278, Bundessteuerblatt - BStBl - 2010, 11, 12; Urteil vom 10. Dezember 2008 - I R 41/07 - Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 719).
  • FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05

    Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Ferner wird vertreten, die Tabelleneintragung einer Steuerforderung einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid auf der Grundlage von § 251 Abs. 3 AO gleichzustellen (hierfür: FG Münster, rechtskräftiges Urteil vom 21. Februar 2008 - 8 K 38/05 U - EFG 2008, 919, 920).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89

    Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    So ist die Ablehnung einer nach § 130 Abs. 1 AO beantragten Zurücknahme/Änderung eines rechtswidrigen bestandskräftigen Verwaltungsaktes in der Regel dann ermessensfehlerfrei, wenn der Betroffene zur Begründung seines Antrages nur solche Umstände vorträgt, die er bei fristgerechter Einlegung des statthaften Rechtsmittels im Rechtsbehelfsverfahren vorzubringen in der Lage gewesen wäre (BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 15/89 - BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552 Leitsatz - LS -).
  • FG Sachsen, 09.06.2010 - 8 K 1573/09

    Änderung der in der Insolvenztabelle eingetragenen Forderung aus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08
    Für das Steuerfestsetzungsverfahren wird daraus gefolgert, dass dem Tabelleneintrag die gleiche Wirkung wie die eines eine äquivalente Steuerfestsetzung betreffenden rechtskräftigen Urteils zuzuschreiben sei (dies möglicherweise andeutend: BFH, Beschluss vom 30. Juni 1997 - V R 59/95 - BFH/NV - 1998, 42 Leitsatz - LS - 2; für diesen Ansatz ausdrücklich: Finanzgericht - FG - Düsseldorf, nicht rechtskräftiges Urteil vom 21. April 2010 - 5 K 4305/07 U - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1579 LS 1, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 20/10; Roth, Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2011, Rn. 3.277; dagegen: Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 8 K 1573/09 - bisher unveröffentlicht, zitiert nach juris, Revision  anhängig unter dem BFH-Az. V R 13/11).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2010 - 5 K 4305/07

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Insolvenztabelle;

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 22/11

    Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 20 veröffentlicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2011 - 4 L 70/10

    Zur Wirkung einer Eintragung einer Steuerforderung in die Insolvenztabelle

    Eine Entscheidung dieses Meinungsstreits (vgl. dazu im Einzelnen FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.08.2011 - 7 K 7232/08 - m. w. N., zitiert nach juris) kann jedoch dahinstehen.
  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2019 - 5 K 4223/18

    Duldungsbescheid, Insolvenzverfahren, Grundsteuerfestsetzung während des

    Während des Insolvenzzeitraums stellt die Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle das insolvenzrechtliche Äquivalent zur Steuerfestsetzung durch Verwaltungsakt dar, vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2011 - 7 K 7232/08 - mit Verweis auf Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. August 2008 - VII R 36/07), so dass die Anmeldung der Forderung zur Tabelle den Grundsteuer- bzw. Grundbesitzabgabenanspruch gegenüber der Altschuldnerin entstehen lässt.
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