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   FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15   

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FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15 (https://dejure.org/2017,5703)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2017 - 7 K 7104/15 (https://dejure.org/2017,5703)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 7 K 7104/15 (https://dejure.org/2017,5703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; Nachweis der Beförderung des Gegenstands der Lieferung durch den Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; Nachweis der Beförderung des Gegenstands der Lieferung durch den Unternehmer

  • rechtsportal.de

    Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; Nachweis der Beförderung des Gegenstands der Lieferung durch den Unternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen - kein Ausfuhrnachweis allein mittels Einlieferungsscheins der Post - Feststehen der Voraussetzungen einer Ausfuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.03.2015 - V R 14/14

    Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15
    Denn für die vergleichbaren Fälle der innergemeinschaftlichen Lieferungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - und des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH -, dass der Neutralitätsgrundsatz die Steuerbefreiung auch dann gebietet, wenn der Steuerpflichtige zwar die formellen Anforderungen an den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht oder nicht vollständig erfüllt, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung indes unbestreitbar feststehen (BFH, Urteil vom 19.03.2015 V R 14/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 912, II. 3. a) der Gründe; EuGH, Urteil vom 27.09.2007 C-146/05 - Collée, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2007, 1811).

    Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden könne, gebiete es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (BFH, Urteil vom 19.03.2015 V R 14/14, BStBl II 2015, 912, II. 3. b) der Gründe).

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15
    Der BFH hat die Grundsätze des EuGH-Urteils Collée ausdrücklich auch auf die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen übertragen (BFH, Urteil vom 28.05.2009 V R 23/08, BStBl II 2010, 517, II. 2. der Gründe).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15
    Jedoch hat der BFH im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen - gestützt auf das EuGH-Urteil Teleos (Urteil vom 27.09.2007 C-409/04, BStBl II 2009, 70, Rn. 52 ff.) - eine Einschränkung vorgenommen.
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15
    Denn für die vergleichbaren Fälle der innergemeinschaftlichen Lieferungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - und des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH -, dass der Neutralitätsgrundsatz die Steuerbefreiung auch dann gebietet, wenn der Steuerpflichtige zwar die formellen Anforderungen an den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht oder nicht vollständig erfüllt, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung indes unbestreitbar feststehen (BFH, Urteil vom 19.03.2015 V R 14/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 912, II. 3. a) der Gründe; EuGH, Urteil vom 27.09.2007 C-146/05 - Collée, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2007, 1811).
  • EuGH, 20.10.2016 - C-24/15

    Plöckl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15
    Jedoch hat der EuGH (Urteil vom 20.10.2016 C-24/15 - Plöckl, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2016, 950, Rn. 51ff.) jüngst zu der im deutschen Recht im Falle des innergemeinschaftlichen Verbringens geforderten Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers im Bestimmungsmitgliedstaat (§§ 6a Abs. 3 Satz 2 UStG, 17c Abs. 3 Nr. 2 UStDV) entschieden, dass es nicht zur Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach Art. 138 Abs. 2 Buchst. c) MwStSystRL (bzw. der Vorgängervorschrift) gemacht werden darf, dass der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um der Verwaltung eine vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen, der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat verbracht worden ist und auch die übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen.
  • BFH, 18.02.2016 - V R 53/14

    Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15
    So hat er im Urteil vom 18.02.2016 (V R 53/14, BFH/NV 2016, 869, II. 3. d) der Gründe) eine Transportbestätigung des Kunden und das Nichtbestreiten des Finanzamts für den Nachweis des Transports eines Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet im Rahmen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ausreichen lassen.
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