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   FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06 B   

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https://dejure.org/2011,14595
FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06 B (https://dejure.org/2011,14595)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2011 - 3 K 3037/06 B (https://dejure.org/2011,14595)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 3 K 3037/06 B (https://dejure.org/2011,14595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Benutzbarkeit bzw. Bezugsfertigkeit eines Gebäudes i.S.v. § 72 BewG

  • Betriebs-Berater

    Einheitsbewertung für als Büro genutzten Gebäudeteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitswertfeststellung eines aus verschiedenen Teilen bestehenden Gebäudes bei fehlender Bezugsfertigkeit eines Gebäudeteils Benutzbarkeit von Bürogebäuden Abschnittweises Bauen i. S. d. § 74 S. 2 BewG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitswertfeststellung eines aus verschiedenen Teilen bestehenden Gebäudes bei fehlender Bezugsfertigkeit eines Gebäudeteils - Benutzbarkeit von Bürogebäuden - Abschnittweises Bauen i. S. d. § 74 S. 2 BewG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Einheitsbewertung für als Büro genutzten Gebäudeteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2901
  • EFG 2011, 1858
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.04.1987 - II R 262/83

    Zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in Bauabschnitten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06
    Dies ist nach objektiven Merkmalen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. Gürsching/Stenger, BewG, Erbschaftsteuergesetz, § 72 BewG Rn. 13; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29. April 1987 II R 262/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 594).

    Zu den wesentlichen Bauarbeiten bei Gebäuden gehören im Allgemeinen der Einbau von Türen und Fenstern, das Vorhandensein von Anschlüssen für Strom und Wasserversorgung sowie von Heizung, Kochmöglichkeiten und sanitären Einrichtungen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. April 1987, a.a.O.; BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 III R 56/69, BStBl II 1970, 769).

    Kein abschnittsweises Bauen liegt allerdings vor, wenn die Unterbrechung der Bautätigkeit technisch bedingt ist oder nur vorübergehend erfolgt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. April 1987 II R 262/83, BStBl II 1987, 594).

  • FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 1712/08

    Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes im Zusammenhang mit der Alterswertminderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06
    Ergänzend wird auch auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2010 (Az. 11 K 1712/08 BG, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 409) zur Frage der Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes im Zusammenhang mit der Alterswertminderung nach § 146 Abs. 4 BewG hingewiesen (Az. des BFH: II R 58/10).
  • BFH, 26.06.1970 - III R 56/69

    Berichtigung eines HGA-Bescheides - Art der Fehleraufdeckung - Bezugsfertigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06
    Zu den wesentlichen Bauarbeiten bei Gebäuden gehören im Allgemeinen der Einbau von Türen und Fenstern, das Vorhandensein von Anschlüssen für Strom und Wasserversorgung sowie von Heizung, Kochmöglichkeiten und sanitären Einrichtungen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. April 1987, a.a.O.; BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 III R 56/69, BStBl II 1970, 769).
  • BFH, 18.04.2012 - II R 58/10

    Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäudes -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06
    Ergänzend wird auch auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2010 (Az. 11 K 1712/08 BG, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 409) zur Frage der Bezugsfertigkeit eines Bürogebäudes im Zusammenhang mit der Alterswertminderung nach § 146 Abs. 4 BewG hingewiesen (Az. des BFH: II R 58/10).
  • BFH, 25.04.2013 - II R 44/11

    Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäudes

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1858 veröffentlicht.
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