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FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 8 K 8326/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung Einstellung des Entgelts für das Wandlungsrecht als Einlage in die Kapitalrücklage sofortiges Wandlungsrecht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung - Einstellung des Entgelts für das Wandlungsrecht als Einlage in die Kapitalrücklage - sofortiges Wandlungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 8 K 8326/10
- BFH, 11.11.2014 - I R 53/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.11.2005 - I R 26/04
Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 8 K 8326/10
Macht der Steuerpflichtige von diesem Aktivierungswahlrecht in seiner Handelsbilanz Gebrauch, führt dies zu einem Aktivierungsgebot in der Steuerbilanz (BFH, Urteil vom 30. November 2005 I R 26/04, BFH/NV 2006, 616 ). - BFH, 30.11.2005 - I R 3/04
Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 8 K 8326/10
Ein bei der Ausgabe der Schuldverschreibung von den Anleihezeichnern für das Wandlungsrecht gezahltes Entgelt gilt steuerrechtlich als Einlage (BFH, Urteil vom 30.November 2005 I R 3/04, BStBl. II 2008, 809) und ist nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen (…Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen § 272 HGB Rdnr. 113ff; Küting/Reuter, Handbuch der Rechnungslegung, § 272 HGB Anm. 65;… Förschle/Hoffmann in: Beckʼscher Bilanzkommentar, § 272 HGB Rdnr. 180).
- BFH, 11.11.2014 - I R 53/13
Ausgabe von Wandelanleihen mit unter dem Kapitalmarktzins liegendem Zinssatz und …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2013 8 K 8326/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Klage wurde vom FG abgewiesen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 8 K 8326/10, juris).