Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 3 K 3312/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 17 Abs 2 Nr 2 GrStG, § 17 Abs 2 Nr 1 GrStG, § 22 Abs 3 S 1 BewG 1991, § 17 Abs 3 S 2 Nr 2 GrEStG, § 17 Abs 3 S 2 Nr 3 GrStG
Wegfall der Grundsteuervergünstigung wegen öffentlicher Förderung als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gem. § 22 BewG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2006
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Grundsteuermessbetrags bei einem als GbR ausgestalteten Immobilienfonds
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegfall einer Grundsteuervergünstigung als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gem. § 22 BewG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wegfall einer Grundsteuervergünstigung als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gem. § 22 BewG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1708
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.03.1998 - II R 5/96
Fehlerhafte Wertansätze bei der Einheitswertfeststellung auf Grund …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 3 K 3312/10
Denn die fehlerbeseitigende Fortschreibung bzw. Neuveranlagung dient nicht dazu, den - in irgendeiner Weise - fehlerhaften bestandskräftigen Einheitswert-/Grundsteuermessbescheid rückwirkend auf den ursprünglichen Bewertungsstichtag zu korrigieren; vielmehr sehen sowohl die Regelung des § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG als auch die entsprechende Regelung des § 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 GrStG vor, dass unrichtige Steuerfestsetzungen, denen ein fehlerhafter Einheitswert- bzw. Grundsteuermessbescheid zugrunde liegt, nur für die Zukunft ausgeschaltet werden sollen, soweit nicht die Voraussetzungen einer rückwirkenden Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung gegeben sind (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1998, II R 5/96, BFH/NV 1998, 1070). - BFH, 29.11.1989 - II R 53/87
Fehlerbeseitigende Fortschreibung, auch ohne daß ein klarliegender, einwandfrei …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 3 K 3312/10
Eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags zur Beseitigung eines Fehlers findet somit unter den selben Voraussetzungen wie die Fortschreibung des Einheitswerts zur Beseitigung eines Fehlers statt, wobei es gleichgültig ist, worauf dieser Fehler beruht (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1989, II R 53/87, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 149).
- FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 3 K 3138/14
Einheitswert - Wertfortschreibung
Der Wegfall der Mietpreisbindung für das konkrete Haus ist eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (…vgl. Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 22 Rz. 74 und zur vergleichbaren Eigenschaft "öffentlich gefördert" als zu den tatsächlichen Verhältnissen gehörig FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2014 3 K 3312/10, EFG 2014, 1708, Juris Rn. 35).Das Unterlassen einer bereits früher gebotenen Änderung (Wertfortschreibung, hier zum 01.01. nach dem Wegfall der Mietpreisbindung, jedenfalls vor dem 01.01.2006) führt nicht zur nachträglichen Entstehung eines Fehlers des unveränderten Einheitswerts (hierzu ausführlich FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2014 3 K 3312/10, EFG 2014, 1708, Juris Rn. 32 ff, zwar ergangen zum Grundsteuermessbetrag, aber hergeleitet aus den Vorschriften für die Einheitsbewertung).