Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 7 K 7181/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 48 Abs 4 UStDV 2005, § 55 Abs 4 InsO, § 21 Abs 2 Nr 2 Alt 2 InsO, § 18 Abs 6 UStG 2005, UStG VZ 2011
Anrechnung der Sondervorauszahlung nach § 48 Abs. 4 UStDV bei Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens im letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer 2011
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bei Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens im Dezember Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung aufgrund einer Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer des vorinsolvenzlichen Unternehmensteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 7 K 7181/16
- BFH, 21.09.2021 - VII R 9/18
Papierfundstellen
- NZI 2018, 534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.11.2002 - V R 21/02
Anrechnung der Sondervorauszahlung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 7 K 7181/16
Sie kann der Masse (grundsätzlich) zu Gute kommen, wenn die Masse den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums abdeckt (BFH, Urteil vom 06.11.2002 - V R 21/02, BStBl. II 2003, 39, zu einem Streitfall, in dem die Insolvenz am 16.11.1999 eröffnet war und die Massevoranmeldung für das vierte Quartal den Zeitraum 16.11.Denn keine der beiden abzugebenden Voranmeldungen ist die einzige letzte des Jahres 2011, weil es keine Voranmeldung gibt, die die letzten Tage im Dezember abdeckt, die von der anderen Voranmeldung nicht ebenfalls abgedeckt werden (anders in BFH, Urteil vom 06.11.2002 - V R 21/02, BStBl. II 2003, 39, wo das Insolvenzverfahren am 16.11.1999 eröffnet wurde und die Massevoranmeldung für das vierte Quartal den Zeitraum 16.11.
- BFH, 16.12.2008 - VII R 17/08
Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei widerrufener …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 7 K 7181/16
Der Besteuerungszeitraum wird nicht unterbrochen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 16.12.2008 - VII R 17/08, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2010, 91, Tz. 12 mit weiteren Nachweisen).Soweit es im Dezember 2011 im vorinsolvenzlichen Teil zu einem Überschuss zugunsten der Schuldnerin gekommen ist, ist dieser mit der restlichen noch offenen Jahressteuer im vorinsolvenzlichen Teil zu verrechnen (BFH, Urteil vom 16.12.2008 - VII R 17/08, BStBl. II 2010, 91).
- BFH, 24.09.2014 - V R 48/13
Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 7 K 7181/16
Durch dieses Nebeneinander von vorinsolvenzlichem Unternehmensteil und Masse bestehen für den Dezember 2011 zwei mögliche Umsatzsteuerschuldner, der vorinsolvenzliche Unternehmensteil und die Masse (…für dieses mögliche Nebeneinander von vorinsolvenzlichen Verbindlichkeiten und Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 4 InsO auch Wäger in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, Stand: 75. Lieferung 04.2017, Sonderthema Insolvenz, Rn. 28; vgl. auch BFH, Urteil vom 24.09.2014 - VR 48/13, BStBl. II 2015, 506, Rn 17 ff.).
- BFH, 21.09.2021 - VII R 9/18
Anrechnung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Eröffnung des vorläufigen …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.10.2017 - 7 K 7181/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.