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   FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17   

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https://dejure.org/2018,51226
FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17 (https://dejure.org/2018,51226)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2018 - 8 K 8131/17 (https://dejure.org/2018,51226)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 8 K 8131/17 (https://dejure.org/2018,51226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-2
    Kürzung des Gewinns um 1,2 Prozent des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine erweiterte Grundstückskürzung bei unterjährigem Grundstückserwerb

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG oder § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei erstmaligem Erwerb von Grundbesitz durch eine neugegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Gründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.03.2000 - I R 17/99

    Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17
    Die erweiterte Kürzung sei daher nicht an dem zum 1. Januar des Jahres festgestellten Einheitswertes zu orientieren (BFH, Urteil vom 15. März 2000 I R 17/99, BStBl. II 2001, 251).

    Der Senat hat die Revision wegen Divergenz zum BFH, Urteil vom 15. März 2000 I R 17/99, BStBl. II 2001, 251 zugelassen.

  • BFH, 21.07.2016 - IV R 26/14

    Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Frage der Gewährung der sog. erweiterten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17
    Insofern begünstige § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht generell Unternehmen, die allein nach der Art ihrer Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig wären und die es nur aufgrund ihrer Rechtsform sind, sondern nur derartige Grundstücksunternehmen (BFH, Vorlagebeschluss vom 21. Juli 2016 - IV R 26/14 -, BFHE 254, 371 , BStBl II 2017, 202 , Rn. 39).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 47/13

    Unwirksames Urteil bei unbestimmtem Tenor; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17
    Es steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Tätigkeit der Klägerin im gesamten Erhebungszeitraum in der schlichten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im Sinne des BFH, Urteil vom 26. Februar 2014 I R 47/13, BFH/NV 2014, 1395 bestand.
  • BFH, 19.10.2010 - I R 1/10

    Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L. nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17
    Im Revisionsverfahren hat der I. Senat die Frage offen gelassen (BFH, Urteil vom 19. Oktober 2010 I R 1/10 BFH/NV 2010, 841 ).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 6 K 315/07

    Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung des letzten Grundstücks

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17
    Das Finanzgericht Baden - Württemberg ist dem unter Hinweis auf den Wortlaut des § 20 Abs. 1 Satz 2 GewStDV entgegen getreten und hat die Auffassung vertreten, das strenge Stichtagsprinzip müsse auch im Rahmen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beachtet werden (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2009 - 6 K 315/07 -, juris).
  • BFH, 27.10.2021 - III R 7/19

    Keine erweiterte Kürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2018 - 8 K 8131/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Rechtsbehelf hatte keinen Erfolg, ebenso wenig die anschließend erhobene Klage (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Berlin-Brandenburg vom 11.12.2018 - 8 K 8131/17, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 1221).

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8171/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Formeller Fremdvergleich - Sperrwirkung des Art. 9

    Die BP stützte ihre Rechtsauffassung dabei auf die Ausführungen der I... GmbH im Verfahren 8 K 8131/17, die ebenfalls zum H... Limited Gruppe gehört.

    Soweit der Beklagte meint, die Klägerin habe die Leistungen der H... Limited nicht nachgewiesen, so ist dieser Einwand nicht schlüssig, da der Beklagte andererseits unter Hinweis auf die Ausführungen im Verfahren 8 K 8131/17 geltend macht, den Grundstücksankauf übernähmen Mitarbeiter der Muttergesellschaft unter Anwendung standardisierter Geschäftsprozesse.

    Vielmehr ergibt aus den Ausführung im Verfahren 8 K 8131/17, dass es innerhalb des Konzerns üblich gewesen sei, dass für die Akquise des Grundstücke Konzerngesellschaften ohne besonderen Auftrag zentral zuständig gewesen seien.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) als Vermögensminderung bei einer

    Die BP stützte ihre Rechtsauffassung dabei auf die Ausführungen der I... GmbH im Verfahren 8 K 8131/17, die ebenfalls zum G... Limited Gruppe gehört.
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