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   FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8230/15   

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https://dejure.org/2019,7897
FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8230/15 (https://dejure.org/2019,7897)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2019 - 8 K 8230/15 (https://dejure.org/2019,7897)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 8 K 8230/15 (https://dejure.org/2019,7897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UmwStG § 20 Abs. 3 S. 1
    Einkommensteuerliche Folgen aus einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto in eine GmbH: Klage des Einbringenden gegen den einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid der Mitunternehmschaft unzulässig - Drittanfechtung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.09.2018 - I R 19/16

    Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8230/15
    Mit Urteil vom 13. September 2018 (veröffentlicht durch den BFH am 13. Februar 2019) hat der BFH im Revisionsverfahren I R 19/16 das Urteil des 11. Senats vom 10. Februar 2016 aufgehoben, soweit es zur Körperschaftsteuer 2010 ergangen ist, und insoweit an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

    Der 1. Senat des BFH hat mit dem Urteil gegenüber den Gesellschaftern der Klägerin vom 13. September 2018 (I R 19/16) an seiner Rechtsprechung festgehalten, nach der der Einbringende eine Überprüfung der Bewertung beim Einbringungsempfänger nur durch eine Klage gegen die Körperschaftsteuerfestsetzung des Einbringungsempfängers erreichen kann (vgl. BFH, Urteil vom 08. Juni 2011, I R 79/10, BStBl. II 2012, 421).

    Das Verfahren war bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung am 12. Februar 2019 - wegen Unkenntnis über die frühere Entscheidung des BFH vom 13. September 2018 [Veröffentlichung des Urteiles I R 19/16 am 13. Februar 2019] - auch nicht gem. § 74 FGO auszusetzen.

  • BFH, 08.06.2011 - I R 79/10

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8230/15
    Der Beklagte verwarf den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 15. Juli 2015 als unzulässig, denn Einwendungen gegen die Höhe des Veräußerungsgewinns seien nur durch Einsprüche der Einbringenden gegen die Steuerfestsetzungen bei der Übernehmerin geltend zu machen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 08. Juni 2011, I R 79/10, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2012, 421).

    Der 1. Senat des BFH hat mit dem Urteil gegenüber den Gesellschaftern der Klägerin vom 13. September 2018 (I R 19/16) an seiner Rechtsprechung festgehalten, nach der der Einbringende eine Überprüfung der Bewertung beim Einbringungsempfänger nur durch eine Klage gegen die Körperschaftsteuerfestsetzung des Einbringungsempfängers erreichen kann (vgl. BFH, Urteil vom 08. Juni 2011, I R 79/10, BStBl. II 2012, 421).

  • BFH, 19.12.2012 - I R 5/12

    Formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8230/15
    Die Buchwertverknüpfung zwischen dem aufnehmenden Rechtsträger (GmbH) und den Einbringenden (Gesellschafter der Klägerin) ist jedoch rein materiell-rechtlich angeordnet, ohne dass eine verfahrensrechtliche Verknüpfung im Wege eines Grundlagenbescheids geregelt ist (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2012, I R 5/12, BFH/NV 2013, 743).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12073/15

    Körperschaftsteuer 2010 bis 2012, einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 2010 und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8230/15
    Das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 10. Februar 2016 (Az. 11 K 12073/15) abgewiesen.
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