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   FG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 K 11136/13   

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https://dejure.org/2016,24861
FG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 K 11136/13 (https://dejure.org/2016,24861)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2016 - 5 K 11136/13 (https://dejure.org/2016,24861)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 5 K 11136/13 (https://dejure.org/2016,24861)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA Kenia; Art. 18 DBA Kenia; § 49 Abs. 1 Nr. 4b EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von in Kenia erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von in Kenia erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von in Kenia erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung von Arbeitslohn bei Einschaltung privater Unternehmen in öffentlich finanzierte Entwicklungshilfeprojekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1708
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.08.1997 - I R 65/95

    Besteuerung von Auslandslehrern und Auslegung der Kassenstaatsklauseln in den DBA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 K 11136/13
    Ein Inlandsbezug bestehe deshalb z.B. schon dann, wenn zwar kein Dienstverhältnis zum Kassenträger bestehe, letztlich aber, wie im Fall der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.08.1997 (I R 65/95), eine öffentliche Kasse dem Steuerpflichtigen, der einen Dienstvertrag mit einem Dritten geschlossen habe, die Vergütung erstatte.
  • BFH, 28.03.2018 - I R 42/16

    Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2016 5 K 11136/13 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage statt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2016 5 K 11136/13, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1708).

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