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   FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09   

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https://dejure.org/2013,19221
FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09 (https://dejure.org/2013,19221)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2013 - 3 K 3065/09 (https://dejure.org/2013,19221)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 3 K 3065/09 (https://dejure.org/2013,19221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Nr 1 UmwStG 1995, § 14 S 1 UmwStG 1995, § 14 S 3 UmwStG 1995, § 2 UmwStG 1995, § 194 UmwG
    Umwandlungssteuerrecht: Zurechnung von vEK an den nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter gemäß § 7 Nr. 1 UmwStG 1995

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Nr 1 UmwStG 1995, § ... 14 S 1 UmwStG 1995, § 14 S 3 UmwStG 1995, § 2 UmwStG 1995, § 194 UmwG, § 202 Abs 1 Nr 1 UmwG, § 207 UmwG, § 233 Abs 1 UmwG, § 20 Abs 1 Nr 2 EStG 1990, § 47 Abs 1 KStG 1977, § 9 S 3 UmwStG 2006, § 6 Nr 1 GmbHG
    Umwandlungssteuerrecht: Zurechnung von vEK an den nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter gemäß § 7 Nr. 1 UmwStG 1995

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Zurechnung negativen verwendbaren Eigenkapitals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zurechnung eines negativen verwendbaren Eigenkapitals (vEK) gem. § 7 Nr. 1 i.V.m § 14 S. 1 UmwStG 1995 für nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter Zurechnung im Jahr des Übertragungsstichtags Bindungswirkung der vEK-Feststellung für Zurechnung nach § 7 Nr. 1 ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Zurechnung eines negativen verwendbaren Eigenkapitals (vEK) gem. § 7 Nr. 1 i.V.m § 14 S. 1 UmwStG 1995 für nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter - Zurechnung im Jahr des Übertragungsstichtags - Bindungswirkung der vEK-Feststellung für Zurechnung nach § 7 Nr. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1621
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Berlin, 24.03.2003 - 8 K 8572/99

    Gewinnrealisierung bei Vereinbarung von Pauschalhonoraren für die steuerliche

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09
    Nach den Ausführungen der E... Partnerschaftsgesellschaft in ihrer Klageschrift im späteren Klageverfahren geschah dies auf Anregung der E... Partnerschaftsgesellschaft; danach sollten die zuvor vereinnahmten Zahlungen bis dahin als Anzahlungen passiviert werden (FG-A FG Berlin 8 K 8572/99 Bl. 12).

    Die nachfolgende Klage vor dem Finanzgericht Berlin 8 K 8572/99 wurde mit Urteil vom 24. März 2003 (DStRE 2003, 964, Juris) abgewiesen.

    Prozessakte zu FG Berlin 8 K 8572/99, 3 Bände Bp-Berichte, Akte Gesonderte Feststellung des vEK gemäß § 47 KStG 1984 bis 1994, KSt-Akten 4 betreffend Rb-Verfahren 91-94.

    erledigte Akte FG Berlin 8 K 8572/99.

    Abgesehen davon, dass Betriebsprüfer erfahrungsgemäß eher ein Bestreben haben, ein Mehrergebnis zu erzielen als ein enormes Minderergebnis, was hier die Folge war, ergibt sich dies zum einen aus dem Vortrag der E... Partnerschaftsgesellschaft im nachfolgenden Klageverfahren, wonach die E... Partnerschaftsgesellschaft die Passivierung angeregt hat (FG-Akte FG Berlin 8 K 8572/99 Bl. 12), zum anderen spricht dafür auch, dass die entsprechende erste Schlussbesprechung einvernehmlich war und die E... Partnerschaftsgesellschaft nachfolgend sogar eine noch weitergehende Passivierung verfolgt hat, selbst durch Klage.

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 96/10

    Auslegung von § 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG a. F. - Auflösung des Aktivpostens

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09
    Zwar ist bei ausgelaufenem Recht die Revision grundsätzlich nicht zuzulassen, es sei denn, die aufgeworfene Rechtsfrage hat trotzdem grundsätzliche Bedeutung mit Blick auf Nachfolgeregelungen oder in einer nicht ganz unerheblichen Zahl noch anhängiger Verfahren (speziell zum UmwStG a. F.: BFH, Beschluss vom 26.10.2011 IV B 96/10, BFH/NV 2012, 285, Juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09
    Eine von Wortlaut und Systematik abweichende, insbesondere verfassungskonforme Gesetzesauslegung von § 7 Nr. 1 UmwStG a. F. ist jedoch gleichwohl nicht geboten, weil den nachteiligen Folgen durch entsprechende Gestaltungen ausgewichen und kein Gesellschafter gegen seinen Willen zu einer Umwandlung wie hier gezwungen werden kann (ausführlich BFH, Urteil vom 12.07.2012 IV R 39/09, DStR 2012, 1805, Juris Rn. 30-32).
  • BFH, 10.02.2016 - VIII R 43/13

    Besteuerungszeitpunkt der Einkünfte nach § 7 Nr. 1 UmwStG 1995 -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2013  3 K 3065/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit Urteil vom 12. Juni 2013  3 K 3065/09 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1621 veröffentlichten Gründen abgewiesen.

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