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   FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09   

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FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09 (https://dejure.org/2013,6503)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2013 - 7 K 7079/09 (https://dejure.org/2013,6503)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 7 K 7079/09 (https://dejure.org/2013,6503)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 3e Abs 1 UStG 1999, § 3 Abs 1 UStG 1999, § 3 Abs 9 UStG 1999, § 3 Abs 7 S 1 UStG 1999
    Umsatzbesteuerung von entgeltlichen, nicht bereits in den Flugticketpreis eingeschlossenen Restaurationsleistungen an Bord von Flugzeugen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 26 Abs 3 UStG, § 3 Abs 7 S 1 UStG, § 3e UStG, § 4 Nr 6e UStG
    Umsatzsteuer 1999 bis 2001

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung von auf internationalen Flugstrecken erbrachten Bordverpflegungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht im Ticketpreis enthaltene Abgabe von Süßigkeiten und alkoholischen Getränken im internationalen Luftverkehr als eigenständige Lieferung von Nahrungsmitteln keine analoge Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nicht im Ticketpreis enthaltene Abgabe von Süßigkeiten und alkoholischen Getränken im internationalen Luftverkehr als eigenständige Lieferung von Nahrungsmitteln - keine analoge Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer für entgeltliche Bordrestauration auf innergemeinschaftlichen Flügen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur umsatzsteuerlichen Behandlung entgeltlicher Bordrestauration auf innergemeinschaftlichen Flügen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    USt für entgeltliche Bordrestauration auf innergemeinschaftlichen Flügen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entgeltliche Restaurationsleistungen auf innergemeinschaftlichen Flügen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG Berlin-Brandenburg zur Umsatzsteuer für entgeltliche Bordrestauration auf innergemeinschaftlichen Flügen - Abgabe von Süßigkeiten und Getränken auf innergemeinschaftlichen Flügen unterliegt grundsätzlich der Umsatzbesteuerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 973
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Sähe man dagegen in der streitgegenständlichen Bordverpflegung keine unselbständige Nebenleistung zur Fluggastbeförderung, würde in der ohne besonderes Dienstleistungselement an Bord erfolgten Abgabe von Speisen und Getränken im Lichte der neueren EuGH-Rechtsprechung (Urteile vom 10. März 2011 - C-497/, 499/, 501/ und 502/09 [Manfred Bog u.a.] - DStR 2011, 515, UR 2011, 272) die (bloße) Lieferung von Nahrungsmitteln gelegen haben.

    Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle stellt sich als bloße Lieferung von Gegenständen dar, wenn eine qualitative Prüfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht überwiegen (EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-497/09 u.a. - aaO. S. 515 Leitsatz [LS] 1).

    Sind sie daher grundsätzlich als Dienstleistung zu betrachten, kann etwas anderes nur dann gelten, wenn sich der Umsatz auf Nahrungsmittel zum Mitnehmen bezieht und daneben keine Dienstleistungen erbracht werden, die den Verzehr an Ort und Stelle in einem geeigneten Rahmen ansprechend gestalten sollen (EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-497/09 u.a. - aaO. S. 519 Rn. 63, 64).

    Gegebenenfalls werden Kellner das Gedeck auflegen, den Gast beraten, die angebotenen Speisen oder Getränke erläutern, diese auftragen und schließlich nach dem Verzehr die Tische abräumen (EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-497/09 u.a. - aaO. S. 519 Rn. 65).

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Dem entsprechend seien in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ein im Rahmen eines Hochseeangeltörns erbrachter Verpflegungsservice (Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 233, 348, BStBl II 2011, 737, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 956, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2011, 692) ebenso wie Bewirtungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kabinenschiffreise (Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, UR 1997, 95) als derartige unselbständige Nebenleistungen eingestuft worden.

    Deshalb ist das Wesen beziehungsweise [bzw.] sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO. S. 738 Rn. 15).

    Freilich kann es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - C-572/07 - [RLRE Tellmar Property] UR 2009, 557, 559 Rn. 23; dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO. S. 738 Rn. 16).

    Im Rahmen von Verpflegungs-/Bewirtungsleistungen ist in der Rechtsprechung die Ausgabe von Speisen und Getränken aus Anlass eines Hochseeangeltörns (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO.) ebenso wie bei einer Kabinenschiffreise (BFH, Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - aaO.) als derartige unselbständige Nebenleistung eingestuft worden.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Ergänzend hebt sie hervor, die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - (Urteil vom 2. Mai 1996 - C-231/94 [Rs. Faaborg/Gelting] - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des EuGH - EuGHE - 1996, 2395, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 282, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1996, 1005), dass Restaurationsleistungen anstelle von Lieferungen zu Dienstleistungen zu zählen seien, habe bewirkt, dass der Ort der Ausführung der Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG durch den Sitz des leistenden Unternehmens bestimmt werde und deshalb auch Umsätze, die außerhalb deutscher Hoheitsgewässer erbracht würden, der deutschen Umsatzbesteuerung unterfielen.

    Mit § 4 Nr. 6 Buchstabe e) Satz 1 UStG 1999-2001 sollte den (umsatzsteuerrechtlichen) Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 2. Mai 1996 - C-231/94 [Rs. Faaborg/Gelting] - aaO.) insbesondere für den Bereich des Fährverkehrs an Bord von Seeschiffen, für den für inländische Unternehmer Wettbewerbsnachteile befürchtet wurden, entgegen gewirkt werden (Bundestags-Drucksache - BT-DrS - 13/10635, S. 13/14).

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Dem entsprechend seien in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ein im Rahmen eines Hochseeangeltörns erbrachter Verpflegungsservice (Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 233, 348, BStBl II 2011, 737, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 956, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2011, 692) ebenso wie Bewirtungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kabinenschiffreise (Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, UR 1997, 95) als derartige unselbständige Nebenleistungen eingestuft worden.

    Im Rahmen von Verpflegungs-/Bewirtungsleistungen ist in der Rechtsprechung die Ausgabe von Speisen und Getränken aus Anlass eines Hochseeangeltörns (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO.) ebenso wie bei einer Kabinenschiffreise (BFH, Urteil vom 1. August 1996 - V R 58/94 - aaO.) als derartige unselbständige Nebenleistung eingestuft worden.

  • BFH, 07.10.2010 - V R 12/10

    Verpflegung bei Seminaren grundsätzlich nicht steuerfrei - richtlinienkonforme

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Bildeten in der BFH-Rechtsprechung Verpflegungsleistungen im Rahmen von Kinovorführungen (Beschluss vom 7. Januar 2011 - V B 55/10 -, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 660), Theater- und Variete-Aufführungen oder auch im Zusammenhang mit Seminar-/Fortbildungsveranstaltungen (Urteil vom 7. Oktober 2010 - V R 12/10 - BFHE 231, 349, BStBl II 2011, 303, UR 2011, 154) keine unselbständigen Nebenleistungen, könne anderes auch nicht für Restaurationsleistungen an Bord von Flugzeugen gelten.

    Dem gegenüber bildete die Verpflegung im Zusammenhang mit Kinovorführungen (BFH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - V B 55/10 - aaO.), Theater- und Varieteaufführungen oder mit Seminar-/Fortbildungsveranstaltungen (BFH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - V R 12/10 - aaO.) keine unselbständigen Nebenleistungen.

  • BFH, 07.01.2011 - V B 55/10

    Getränkelieferungen in einem Kino

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Bildeten in der BFH-Rechtsprechung Verpflegungsleistungen im Rahmen von Kinovorführungen (Beschluss vom 7. Januar 2011 - V B 55/10 -, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 660), Theater- und Variete-Aufführungen oder auch im Zusammenhang mit Seminar-/Fortbildungsveranstaltungen (Urteil vom 7. Oktober 2010 - V R 12/10 - BFHE 231, 349, BStBl II 2011, 303, UR 2011, 154) keine unselbständigen Nebenleistungen, könne anderes auch nicht für Restaurationsleistungen an Bord von Flugzeugen gelten.

    Dem gegenüber bildete die Verpflegung im Zusammenhang mit Kinovorführungen (BFH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - V B 55/10 - aaO.), Theater- und Varieteaufführungen oder mit Seminar-/Fortbildungsveranstaltungen (BFH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - V R 12/10 - aaO.) keine unselbständigen Nebenleistungen.

  • BFH, 19.03.2009 - V R 50/07

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Denn Voraussetzung für die Annahme einer einheitlichen Leistung ist, dass es sich um Tätigkeiten desselben Unternehmers handelt (BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07 - BFHE 225, 224, BStBl II 2010, 78, 80, DStR 2009, 1364, UR 2009, 560).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Der Senat musste jedoch gleichwohl eine dahin gehende Prüfung vornehmen, da eine entsprechende steuerliche Saldierung (hierzu: BFH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - XI R 46/08 - BFHE 232, 232, DStR 2011, 362, UR 2011, 348, 353 Rn. 52) zu erwägen war.
  • BFH, 30.06.2011 - V R 3/07

    Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos als Lieferung - Bedeutung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Ebenso sind die Umsätze aus dem Verkauf von Nachos und Popcorn an Verkaufstheken im Eingangsbereich zu Kinosälen als dem ermäßigten Steuersatz unterfallende Lieferungen angesehen worden, wobei dem von Seiten des Leistenden bereitgestellten Mobiliar kein besonderes Dienstleistungselement innewohnte, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt war, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - V R 3/07 - BFHE 234, 484, DStR 2011, 1995, UR 2012, 37).
  • BFH, 30.06.2011 - V R 35/08

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09
    Dem entsprechend macht die Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand eine einheitliche Leistung aus, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 - V R 35/08 - BFHE 234, 491, DStRE 2011, 1208, UR 2011, 696).
  • BFH, 22.12.2011 - V R 47/10

    Ermäßigter Steuersatz bei Verpflegungsleistungen für Kindergärten

  • EuGH, 11.06.2009 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung

  • BFH, 24.04.2013 - XI R 3/11

    Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste - Aufteilungsgebot -

  • FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10

    Ermäßigter Steuersatz für sog. Kombifahrten mit dem Schiff

  • FG Sachsen, 14.12.2010 - 3 K 1116/10

    Frühstücksleistungen bei Individualübernachtungen mit Frühstück in einem Hotel

  • BFH, 31.10.2013 - V B 67/12

    Zur grundsätzlichen Bedeutung von auslaufenden Rechts betreffenden Rechtsfragen

  • BFH, 27.02.2014 - V R 14/13

    Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen

    Das Finanzgericht (FG) gab in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 973 veröffentlichten Urteil der Klage insoweit statt, als die Klägerin Speisen und Getränke gegen gesondertes Entgelt bei Flügen in Drittstaaten im Inland als nichtsteuerbare Leistung abgegeben habe.
  • BFH, 17.09.2014 - I R 30/13

    Kein Verstoß gegen unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit durch Hinzurechnung

    Der EuGH hat das in seinem Urteil vom 11. September 2014 C-47/12, Kronos International (IStR 2014, 724) verneint, die Klägerin moniert insoweit aber die unzutreffend formulierte Frage des vorlegenden FG Köln in dessen Anrufungsbeschluss vom 6. September 2011  13 K 482/07 (EFG 2013, 973).
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