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   FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15   

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https://dejure.org/2017,42411
FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15 (https://dejure.org/2017,42411)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2017 - 1 K 1189/15 (https://dejure.org/2017,42411)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 1 K 1189/15 (https://dejure.org/2017,42411)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37a Abs 1 BImSchG, § 37a Abs 4 S 2 BImSchG, § 37a Abs 4 S 6 BImSchG, § 37b S 10 BImSchG, § 37c Abs 1 BImSchG
    Energiesteuer - Voraussetzungen für die Übertragung einer Biokraftstoffquote aufgrund eines Quotenhandelsvertrages - Nichterfüllung des Vertrags - Tatbestandswirkung des gegen einen Dritten ergangenen Jahresquotenbescheides - Drittbetroffenheit - Vertrauensschutz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Energiesteuer 2013

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung einer Biokraftstoffquote durch Quotenhandelsvertrag setzt die Übererfüllung der Quotenverpflichtung hinsichtlich der fraglichen Biokraftstoffmenge voraus - Tatbestandswirkung des Feststellungsbescheids - Drittbetroffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.2016 - 4 B 1.16

    Baugenehmigung; Baugenehmigungsbehörde; Bebaubarkeit eines Grundstücks;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15
    Aufgrund der Tatbestandswirkung, die ein Verwaltungsakt entfaltet, müssen außer der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, sowie den Verfahrensbeteiligten, denen gegenüber der Verwaltungsakt wirksam geworden ist, auch alle anderen Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtlichen Rechtsträger den erlassenen Verwaltungsakt und die durch diesen getroffene Regelung oder Feststellung ihren eigenen Entscheidungen ohne inhaltliche Prüfung der Richtigkeit der darin getroffenen Regelung zugrunde legen (vgl. Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 10. Aufl., Rn. 19 zu § 43 VwVfG; BVerwG, Beschluss vom 11.02.2016 - 4 B 1/16 -, Rn. 4, juris, ZfBR 2016, 372), solange dieser nicht nach den Regeln der Abgabenordnung geändert oder aufgehoben wird.
  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15
    Das setzt voraus, dass der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Vorsteher die Auskunft erteilt hat (vgl. u.a. BFH, Urteil vom 21.06.2001 - V R 33/99, BFH/NV 2001, 161).
  • BFH, 21.10.1999 - VII B 72/99

    Notwendige Beiladung; Mitgesellschafter eines Milcherzeugers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15
    Denn in Rechte eines Dritten, der das Recht des Klägers zur abgabenfreien Milchlieferung aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen mit diesem wirtschaftlich mitausnutzen möchte, werde durch eine diesem gegenüber ergehende Entscheidung über den Bestand dieses Rechts nicht eingegriffen, so der Bundesfinanzhof (vgl. BFH, Beschluss vom 21.10.1999 - VII B 72/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 467, Rn. 16 - juris).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15
    Das setzt voraus, dass der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Vorsteher die Auskunft erteilt hat (vgl. u.a. BFH, Urteil vom 21.06.2001 - V R 33/99, BFH/NV 2001, 161).
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