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   FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13   

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https://dejure.org/2015,6716
FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13 (https://dejure.org/2015,6716)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2015 - 5 K 5182/13 (https://dejure.org/2015,6716)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 5 K 5182/13 (https://dejure.org/2015,6716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 4 InsO, § 17 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 3 Abs 1 UStG 2005, § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 38 InsO
    (Umsatzsteuer aus der Fortführung des Geschäftsbetriebs im Rahmen der vorläufigen Verwaltung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung - Ablehnung der Annahme der Uneinbringlichkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren aufgrund ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Umsatzsteuer Vorauszahlung für Mai 2012

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Verfügungen des Insolvenzschuldners mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu Zeiten des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters entstehende Umsatzsteuerverbindlichkeiten als nur quotal zu befriedigende Insolvenzforderung oder als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 4 InsO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu Zeiten des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters entstehende Umsatzsteuerverbindlichkeiten als nur quotal zu befriedigende Insolvenzforderung oder als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 4 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1847
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13
    Mit Urteil vom 24.09.2014 (V R 48/13, DStR 2014, 2452) hat der BFH diese Rechtsprechung erweitert auf die Entgeltvereinnahmung durch einen "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter.

    Entsprechendes gilt für den Vorsteuerabzug (BFH, Urteil vom 24.09.2014, V R 48/13 a.a.O.).

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 24.09.2014 (V R 48/13 a.a.O.) zwar einen Verstoß gegen Art. 90 MwStSystemRL verneint, da zu den Bedingungen im Sinne von Abs. 1 dieser Norm auch § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG und dessen Anwendung im Insolvenzeröffnungsverfahren gehöre.

  • BFH, 16.01.2003 - V R 72/01

    Zur Besteuerung der vereinnahmten Gegenleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13
    Dies ist jedoch vor dem Hintergrund, dass § 17 UStG "lediglich" die Sicherstellung der Besteuerung des letztlich tatsächlich erhaltenen Entgelts bezweckt (Urteil des BFH vom 16.01.2003, V R 72/01, BStBl II 2003, 733), im Insolvenzeröffnungsverfahren aber eine über diesen Zweck hinausgehende Umqualifizierung von Forderungen bewirkt wird, nicht überzeugend.
  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13
    Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist ein Entgelt uneinbringlich, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung ganz oder teilweise auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des BFH vom 24.10.2013, V R 31/12, DStR 2014, 262).
  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13
    Die tatbestandliche Verwirklichung des Umsatzsteueranspruchs liegt - so der BFH - in der Entgeltvereinnahmung durch den Insolvenzverwalter, wobei unerheblich ist, ob der Umsatz der Ist- oder Sollbesteuerung unterliegt (BFH, Urteil vom 09.12.2010, V R 22/10, BStBl II 2011, 996).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12

    Umsatzsteuer 2012

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13
    Dies dürfte weder dem Wortsinn des Begriffs "Uneinbringlichkeit" noch dem Zweck des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG entsprechen (vgl. auch Jatzke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 251 AO Rz. 382 mwN; Neumann in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 251 Rz. 114.1; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.04.2014, 7 K 7337/12, EFG 2014, 1427).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 9/15

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Januar 2015  5 K 5182/13 aufgehoben.

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1847 veröffentlicht.

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