Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Mindestlohngesetz
- Betriebs-Berater
Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendung des Mindestlohngesetzes sowie der damit verbundenen Dokumentationspflichten bei einem im EU-Ausland (hier: Polen) ansässigen Unternehmen der Transport- und Logistikbranche hinsichtlich Fahrten mit Be- oder Entladung in Deutschland sowie hinsichtlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- beck-blog (Kurzinformation)
Geltung des MiLoG für ausländische Spediteure?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Mindestlohngesetz und damit verbundene Dokumentationspflichten gelten auch für ausländische Transportunternehmen
- Jurion (Kurzinformation)
Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Speditionen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen - Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstößt weder gegen Europarecht noch gegen Verfassungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 230
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19
Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung
Dies könnte der Fall sein, weil das Mindestlohngesetz nach Artikel 9 der Verordnung als Eingriffsnorm anzusehen ist (so beispielsweise FG (Finanzgericht) Berlin-Brandenburg 16. Januar 2019 - 1 K 1161/17 - Rn. 36 mwN.;… Thüsing/Bayreuther, MiLoG und AEntG 2. Auflage § 1 MiLoG Rn. 67;… ebenso zu § 20 MiLoG Riechert/Nimmerjahn, 2. Auflage § 20 Rn. 5 ). - FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 3 V 1103/19 Soweit bisher Entscheidungen in der Hauptsache hierzu ergangen sind, haben die Finanzgerichte stets die Anwendbarkeit des MiLoG auch auf ausländische Transportunternehmen bejaht, allerdings die Revision zugelassen (Urteile des FG Baden-Württemberg vom 17. Juli 2018 11 K 2644/16 und 11 K 544/16; Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2019 1 K 1174/17 und 1 K 1161/17).