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   FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20   

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https://dejure.org/2022,41941
FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20 (https://dejure.org/2022,41941)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2022 - 1 K 1155/20 (https://dejure.org/2022,41941)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2022 - 1 K 1155/20 (https://dejure.org/2022,41941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 AO, § 32 Abs 6 EStG 2009, § 32a Abs 5 EStG 2009, § 32a Abs 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009
    Vorläufige Veranlagung zu konkreter Rechtsfrage verhindert insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis - Einkommensbesteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif ist verfassungsgemäß - Vorgreifliches Rechtsverhältnis i.S. von § 363 Abs. 1 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch einer alleinerzeihenden Mutter auf Besteuerung nach dem Splitingtarif und nach Kinderfreibeträgen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Kinderfreibeträge in den Jahren 2017 bis 2020, der Besteuerung einer alleinerziehenden Mutter nach dem Grundtarif sowie der Entfernungspauschale

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 221/17

    Alleinerziehende, Splittingtarif, außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Die Rechtsfrage, ob eine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif verfassungsgemäß sei, sei durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 18. September 2018 (2 BvR 221/17) entschieden worden, weil die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

    Das BVerfG habe mit dem Beschluss 2 BvR 221/17 mitnichten bestätigt, dass die Anwendung des Grundtarifs verfassungsgemäß sei.

    Die Verfassungsbeschwerde wurde gem. §§ 93a, 93b Bundesverfassungsgerichtsgesetz -BVerfGG- nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018, 2 BvR 221/17).

  • BFH, 29.09.2016 - III R 62/13

    Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Es sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Beschluss vom 29. Juli 2016, III R 62/13) geklärt, dass sich weder aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch unter Berücksichtigung des Schutzbereichs des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz -GG-, Art. 3 GG oder Art. 20 GG ein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens für (verwitwete) Alleinerziehende ergebe.

    Der BFH habe in seinem Beschluss vom 29. September 2016 (III R 62/13) unbeachtet gelassen, dass der Schutz der Ehe nach den Wertungen des Grundgesetzes auch nach dem Ende der Ehe fortgelte.

    Das Gericht folgt der Auffassung des BFH (Beschluss vom 29. September 2016, III R 62/13, BStBl. II 2017, 259), dass die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif verfassungsgemäß ist.

  • BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Das Gericht schließt sich aber der ständigen Rechtsprechung des BFH an, welcher keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat (ausdrücklich BFH, Beschlüsse vom 15. November 2016, VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284 sowie VI R 4/15, BStBl. II 2017, 228).

    Auch hinsichtlich der Entscheidung VI R 4/15 hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gem. §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 07. Juli 2017, 2 BvR 308/17).

  • BVerfG, 07.07.2017 - 2 BvR 308/17

    Verfassungsmäßigkeit, Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Auch hinsichtlich der Entscheidung VI R 4/15 hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gem. §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 07. Juli 2017, 2 BvR 308/17).
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Das Gericht schließt sich aber der ständigen Rechtsprechung des BFH an, welcher keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat (ausdrücklich BFH, Beschlüsse vom 15. November 2016, VI R 48/15, BFH/NV 2017, 284 sowie VI R 4/15, BStBl. II 2017, 228).
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05

    Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Eine Aussetzung kommt im Streitfall aber nicht allein deshalb in Betracht, weil hinsichtlich der Höhe der kindbezogenen Freibeträge ein Normenkontrollverfahren anhängig ist (BFH, Urteil vom 18. September 2007, IX R 42/05, BStBl. II 2008, 26), denn insoweit sind die angegriffenen Festsetzungen ohnehin nur vorläufig ergangen.
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (st. Rspr. des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 19. November 2019, 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274).
  • BVerfG - 2 BvL 3/17 (anhängig)

    Kinderfreibetrag, Sozialstaatsgebot, Grundgesetz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Die Vorläufigkeit bezieht sich damit auf das beim BVerfG noch anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 3/17 (vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschluss vom 02. Dezember 2016, 7 K 83/16, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2017, 668).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1982 (BVerfGE 61, 319) sei veraltet.
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
    Dass das BVerfG in st. Rspr. sog. Fortgeltungsanordnungen trifft (vgl. zuletzt in BVerfG, Beschluss vom 08. Juli 2021, 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz. 250, mwN), steht allein in seiner Entscheidungsbefugnis.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

  • BFH, 09.08.1994 - X B 26/94

    Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind

  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

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