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   FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 10 K 10256/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52860
FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 10 K 10256/14 (https://dejure.org/2016,52860)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2016 - 10 K 10256/14 (https://dejure.org/2016,52860)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 10 K 10256/14 (https://dejure.org/2016,52860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 134 FGO, § 138 FGO, § 580 Nr 4 ZPO, §§ 578 ff ZPO, § 578 ZPO
    Keine Wiederaufnahme eines durch übereinstimmende Hauptsacheerledigung abgeschlossenen Verfahrens - Falschaussagen des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie des Verlustvortrages zur KSt 2003 bis 2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthafter Antrag auf Wiederaufnahme eines durch einen rechtskräftigen Beschluss und nicht durch ein rechtskräftiges Endurteil abgeschlossen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthafter Antrag auf Wiederaufnahme eines durch einen rechtskräftigen Beschluss und nicht durch ein rechtskräftiges Endurteil abgeschlossen Verfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 580 Nr. 1 ; ZPO § 581 Abs. 1
    Statthafter Antrag auf Wiederaufnahme eines durch einen rechtskräftigen Beschluss und nicht durch ein rechtskräftiges Endurteil abgeschlossen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Wiederaufnahme eines durch übereinstimmende Hauptsacheerledigung abgeschlossenen Verfahrens - Widerruf der Erledigungserklärung - Falschaussagen des Beklagtenvertreters erfüllen nicht des Straftatbestand des § 153 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 418
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 262/08

    Erledigung der Hauptsache: Einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 10 K 10256/14
    Ein einseitiger Widerruf einer Erledigungserklärung ist, nachdem sich der andere Prozessbeteiligte der Erledigungserklärung angeschlossen hat, nur dann möglich, wenn ein Restitutionsgrund besteht (Beschluss des Bundesgerichtshofes [BGH] vom 14. Mai 2013 - II ZR 262/08, Neue Juristische Wochenschrift [NJW] 2013, 2686; Ratschow in Gräber, FGO, 8. Auflage 2015, § 138 FGO Rn. 17; Jaspersen/Wache in Beck´scher Online-Kommentar ZPO, § 91a ZPO Rn. 17 [Stand 1. September 2016]; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 91a ZPO Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 LA 57/14

    Wiederaufnahme eines auf Aufhebung einer Abordnungsverfügung bei einem Beamten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 10 K 10256/14
    Im Hinblick auf Kostenbeschlüsse nach übereinstimmender Hauptsacheerledigung durch die Beteiligten kommt ein Wiederaufnahmeverfahren gemäß § 134 FGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO jedoch nicht in Betracht (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2014 - 5 LA 57/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report [NVwZ-RR 2015, 77, für § 153 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] i.V.m. §§ 578 ff. ZPO; wohl auch Greger in Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, vor § 578 Rn. 14).
  • BFH, 21.02.2018 - I R 60/16

    Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften

    Diese (Negativ-)Abgrenzung zum Termingeschäft (z.B. Ebel, FR 2013, 882, 884) wird auch bei der steuerrechtlichen Begriffsbestimmung herangezogen (s. z.B. zum zertifikatbezogenen Kassageschäft BFH-Urteil in BFHE 248, 57, BStBl II 2015, 483; s.a. BFH-Beschluss vom 24. April 2012 IX B 154/10, BFHE 236, 557, BStBl II 2012, 454; Ebel, ebenda; Johannemann/Reiter, Deutsches Steuerrecht 2015, 1489, 1492 f.; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 15 EStG Rz 1541; Blümich/Bode, § 15 EStG Rz 655; Reiß in Kirchhof, EStG, 17. Aufl., § 15 Rz 418a; Beermann, EFG 2017, 418; Jochum in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 20 Rz D/3 12 und D/3 16: Maßgeblichkeit der Handelstechnik).
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