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   FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06 B   

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https://dejure.org/2008,14597
FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06 B (https://dejure.org/2008,14597)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - 10 K 10321/06 B (https://dejure.org/2008,14597)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - 10 K 10321/06 B (https://dejure.org/2008,14597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Umdeutung einer zunächst erhobenen Verpflichtungsklage in eine Leistungsklage; Einordnung eines Klagebegehrens in das System der Klagearten; Zulässigkeit der Umdeutung eines Abzweigungsbegehrens auf einen Erstattungsanspruch; Bestehen einer Pflicht zur ...

  • Judicialis

    EStG § 74 Abs. 2; ; EStG § 76 S. 2 Nr. 1; ; SGB VIII § 94 Abs. 3 S. 1; ; SGB X § 104 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Jugendhilfe; Berechnung des auf das betreute Kind entfallenden Kindergeldbetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Jugendhilfe - Berechnung des auf das betreute Kind entfallenden Kindergeldbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.08.2007 - III B 51/07

    Kindergeld; Abzweigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06
    Ein nach der Rechtsprechung unzulässiger Fall des Übergangs von einem Abzweigungsbegehren auf einen Erstattungsanspruch (vgl. Beschluss des BFH vom 13. August 2007 -III B 51/07- BFH/NV 2007, 2276) liegt nicht vor.
  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Zählkindvorteil

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06
    Mithin stellt § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X eine verkürzte Form der Zwangsvollstreckung dar und handelt es sich funktional um die Pfändung eines Steuervergütungsanspruchs bzw. einer Sozialleistung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar1998 -B 14/10 KG 24/96 R- zu §§ 48 Abs. 1 Satz 2 und 54 Abs. 5 Satz 2 SGB I betreffend sozialrechtliches Kindergeld mit nicht berücksichtigtem Zählkindervorteil; ebenso FG Köln, Urteil vom 31. August 2000 -2 K 2108/99- betreffend den Ausgleich des Zahlkindvorteils).
  • BFH, 12.06.1997 - I R 70/96

    Stundungszinsen bei Einbringungen nach dem UmwStG 1977

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06
    Für die Einordnung in das System der Klagearten und die prozessuale Würdigung kommt es jedoch weder auf die äußere Entscheidungsform der Familienkasse noch die Bezeichnung des Klagetyps durch den Sozialeistungsträger an, sondern auf den wirklichen Inhalt des Klagebegehrens (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juni 1997 - I R 70/96-BStBl. II 1998, 38; Gräber-von Groll, FGO, 6. Auflage, Rz. 11 zu § 40).
  • FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 2108/99

    Ermittlung des Erstattungsbetrages nach § 74 Abs. 3 (früher: § 74 Abs. 5 ) EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06
    Mithin stellt § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X eine verkürzte Form der Zwangsvollstreckung dar und handelt es sich funktional um die Pfändung eines Steuervergütungsanspruchs bzw. einer Sozialleistung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar1998 -B 14/10 KG 24/96 R- zu §§ 48 Abs. 1 Satz 2 und 54 Abs. 5 Satz 2 SGB I betreffend sozialrechtliches Kindergeld mit nicht berücksichtigtem Zählkindervorteil; ebenso FG Köln, Urteil vom 31. August 2000 -2 K 2108/99- betreffend den Ausgleich des Zahlkindvorteils).
  • BFH, 26.01.2006 - III R 89/03

    Klage der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06
    Familienkasse und Sozialleistungsträger sind bei derartiger Erstattung zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X verpflichtet, stehen sich dabei aber nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis gegenüber, das zu einer Entscheidung durch Verwaltungsakt berechtigen würde (vgl. BFH, Urteil vom 26. Januar 2006 - III R 89/03 - BStBl. II 2006, 544).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 43/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage, mit welcher der Kläger die Erstattung von insgesamt 487 EUR monatlich begehrte, durch Urteil vom 17. April 2008  10 K 10321/06 B ab.
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06

    Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2

    Gleichwohl ist an der entsprechenden Anwendung festzuhalten, weil sie allgemein geeignet ist, gerade auch im Fall der bei einem Kindergeldberechtigten parallel vorstellbaren Abzweigung und Erstattung von Kindergeld für verschiedene Zahlkinder die Verteilung der Gesamtsumme des Kindergelds systemkonform vorzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 17. April 2008 -10 K 10321/06-).
  • VG Gera, 14.01.2010 - 6 K 188/09

    Erstattungsstreit zwischen Jugendhilfeträgern; Höhe des Kostenbeitrags nach § 94

    Dass die Familienkasse auf den ihr gegenüber vom Beklagten nach § 94 Abs. 3 S. 2 SGB VIII i.V.m. § 74 Abs. 2 EStG geltend gemachten Erstattungsanspruch nur den Durchschnittsbetrag an den Beklagten auskehrt, liegt daran, dass erstere den Betrag nach §§ 74 Abs. 1 und Abs. 2, 76 S. 1 und S. 2 Nr. 1 EStG berechnet hat (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - 10 K 10321/06 B - Revision beim BFH III R 43/08 anhängig; sowie BSG, Urteil vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 24/96 R -).
  • VG Gera, 22.04.2010 - 6 K 188/09

    Kinder- und Jugendhilfe syowie Jugendförderungsrecht

    Dass die Familienkasse auf den ihr gegenüber vom Beklagten nach § 94 Abs. 3 S. 2 SGB VIII i.V.m. § 74 Abs. 2 EStG geltend gemachten Erstattungsanspruch nur den Durchschnittsbetrag an den Beklagten auskehrt, liegt daran, dass erstere den Betrag nach §§ 74 Abs. 1 und Abs. 2, 76 S. 1 und S. 2 Nr. 1 EStG berechnet hat (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - 10 K 10321/06 B - Revision beim BFH III R 43/08 anhängig; sowie BSG,.
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