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   FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - 3 K 3235/07   

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https://dejure.org/2009,19863
FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - 3 K 3235/07 (https://dejure.org/2009,19863)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2009 - 3 K 3235/07 (https://dejure.org/2009,19863)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2009 - 3 K 3235/07 (https://dejure.org/2009,19863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Höhe eines Einheitswertes einer öffentlichen Toilette; Öffentliche Toilette als ein der Einheitsbewertung unterliegendes Gebäude

  • Judicialis

    BewG DDR § 10 Abs. 1; ; BewG DDR § 50 Abs. 1; ; BewG DDR § 50 Abs. 3; ; BewG § 83; ; BewG § 129 Abs. 2; ; RBewDV § 32 Abs. 1; ; RBewDV § 33 Abs. 2; ; AO § 162 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung des Einheitswerts eines auf fremden Grund und Boden errichteten Toilettenhäuschens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung des Einheitswerts eines auf fremden Grund und Boden errichteten Toilettenhäuschens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1276
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Berlin, 27.10.2004 - 2 K 2228/02

    Bewertung einer Toilette als Geschäftsgrundstück; Automatische Toilettenanlage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - 3 K 3235/07
    Wegen der Einzelheiten der Produktbeschreibung und Funktionsweise wird auf die als Anlage 7 zur Klageschrift vom 1. Juli 2002 vorgelegte Produktdokumentation (Bl. 51 ff. der Streitakte zu 2 K 2228/02) Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf Blatt 46 ff. der Streitakte zu dem Verfahren 2 K 2228/02 Bezug genommen.

    Die fristgemäß erhobene Klage hat das Finanzgericht Berlin mit Urteil vom 27. Oktober 2004 zu dem Aktenzeichen 2 K 2228/02 abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Urteils wird auf Blatt 95 ff. der Streitakte 2 K 2228/02 Bezug genommen.

    Dem Gericht haben bei seiner Entscheidung neben der Streitakte zum vorliegenden Verfahren die Streitakte zu dem Az. 2 K 2228/02, die Akte des Bundesfinanzhofs zu dem Az. II R 68/05 sowie die vom Beklagten für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführte Einheitswert- und Grundsteuerakte vorgelegen, auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

  • BFH, 24.05.2007 - II R 68/05

    Bewertung eines Toilettenhäuschens als Gebäude

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - 3 K 3235/07
    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens zum Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs II R 68/05 werden bis zur mündlichen Verhandlung vom 18. März 2009 zu 5/6 der Klägerin und zu 1/6 dem Beklagten auferlegt; die danach entstandenen Kosten trägt die Klägerin allein.

    Auf die vom Bundesfinanzhof -BFH- zugelassene Revision der Klägerin hat dieser mit Urteil vom 24. Mai 2007 (Az. II R 68/05) das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 27. Oktober 2004 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

    Dem Gericht haben bei seiner Entscheidung neben der Streitakte zum vorliegenden Verfahren die Streitakte zu dem Az. 2 K 2228/02, die Akte des Bundesfinanzhofs zu dem Az. II R 68/05 sowie die vom Beklagten für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführte Einheitswert- und Grundsteuerakte vorgelegen, auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

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