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   FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 10 V 10194/21   

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https://dejure.org/2022,27154
FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 10 V 10194/21 (https://dejure.org/2022,27154)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2022 - 10 V 10194/21 (https://dejure.org/2022,27154)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2022 - 10 V 10194/21 (https://dejure.org/2022,27154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung - Zurechnung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei Beteiligung an einer EWIV - Transparenzprinzip

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 10 V 10194/21
    Dies ist der Fall, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 28. Mai 1986 I B 22/86, Bundessteuerblatt [BStBl] II 1986, 656; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2017, 1204; Gräber/Stapperfend,a.a.O., § 69 Rn. 160).

    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen; irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt aber nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204; Gräber/Stapperfend, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - 13 K 13229/16

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 10 V 10194/21
    Da die EWIV lediglich als Hilfsinstrument für eine grenzüberschreitende Kooperation ihrer Mitglieder konzipiert ist (z.B. gemeinsame Vertriebsbüros, Personalaustausch, gemeinsame Weiterbildung, Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung, bei der Abwicklung von Transporten oder bei der Werbung), übt sie vielfach Tätigkeiten aus, mit denen keine Gewinne erzielt, sondern lediglich Aufwendungen reduziert werden sollen (vgl. Urteil des Finanzgerichts [FG] Berlin-Brandenburg vom 14. Februar 2019 13 K 13229/16, EFG 2019, 672).
  • FG München, 30.04.2013 - 13 K 1953/10

    EWIV, gesonderte Feststellung der Vergütungen eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 10 V 10194/21
    Erwägungsgrund Nr. 14 der Präambel der EWIV-VO führe dazu insbesondere aus, dass im Übrigen das einzelstaatliche Steuerrecht anzuwenden sei, und zwar insbesondere in Bezug auf Gewinnverteilung, Steuerverfahren und alle Verpflichtungen, die durch die einzelstaatlichen Steuervorschriften auferlegt würden (Hinweis auf die Anmerkung Urteil des Finanzgerichts München vom 30. April 2013 13 K 1953/10, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2013, 1551).
  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2022 - 10 V 10194/21
    Dies ist der Fall, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 28. Mai 1986 I B 22/86, Bundessteuerblatt [BStBl] II 1986, 656; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2017, 1204; Gräber/Stapperfend,a.a.O., § 69 Rn. 160).
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