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   FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13   

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https://dejure.org/2013,31268
FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13 (https://dejure.org/2013,31268)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2013 - 7 V 7231/13 (https://dejure.org/2013,31268)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2013 - 7 V 7231/13 (https://dejure.org/2013,31268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungen nach § 41 SGB IV als Aufwandsersatz im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Übungsleiter-Freibetrag für Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beratung Rentenversicherter "Betreuer" nur bei pädagogischer Ausrichtung auch bei unterschiedlichen Tätigkeiten nur einmalige Gewährung der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Übungsleiter-Freibetrag für Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beratung Rentenversicherter - "Betreuer" nur bei pädagogischer Ausrichtung - auch bei unterschiedlichen Tätigkeiten nur einmalige Gewährung der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13

    Steuerfreiheit - Aufwandsentschädigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13
    Am 17. Juli 2013 hat die Antragstellerin Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 7 K 7230/13 bei dem erkennenden Senat anhängig ist und einen Antrag nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung -FGO- gestellt.

    Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 K 7230/13 sowie zwei Bände der vom Antragsgegner für die Antragstellerin unter der Steuernummer ... geführten Lohnsteuer-Arbeitnehmerakten vorgelegen.

  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen bereits dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 87, 447, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 182; Beschluss vom 7. September 2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590).

    Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH, Beschluss vom 7. September 2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590).

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 21/86

    Oddset-Wetten; Lotteriesteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13
    Der Antragstellerin ist auch kein (weiterer) Freibetrag nach § 3 Nr. 26 a EStG zu gewähren, da dieser ebenso wie der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG auch bei Ausübung verschiedener Tätigkeiten nur einmal pro Jahr gewährt wird (Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 3 Nr. 26 a Rz. 2 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 23. Juni 1988, IV R 21/86, BFHE 154, 81, BStBl. II 1988, 890).
  • BFH, 22.03.2005 - II B 14/04

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH, Beschluss vom 22. März 2005 II B 14/04, BFH/NV 2005, 1379 m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13
    Wie im Hauptsacheverfahren gelten auch im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO grundsätzlich die Regeln über die objektive Feststellungslast mit der Folge, dass die Beteiligten entscheidungserhebliche Einwendungen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten darlegen und ggf. glaubhaft machen müssen (BFH, Beschluss vom 26. August 2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 7 V 7231/13
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen bereits dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 87, 447, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1967, 182; Beschluss vom 7. September 2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 7 K 7230/13

    Kein Übungsleiterfreibetrag für Versichertenberaterin

    Einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 19. September 2013 7 V 7231/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 18) als unbegründet zurückgewiesen.

    Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 V 7231/13 sowie zwei Bände der vom Beklagten für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführten Lohnsteuer Arbeitnehmerakten vorgelegen.

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