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   FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15   

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https://dejure.org/2018,47933
FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15 (https://dejure.org/2018,47933)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2018 - 7 K 7157/15 (https://dejure.org/2018,47933)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 7 K 7157/15 (https://dejure.org/2018,47933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 FGO, § 255 Abs 2 HGB, § 4 Nr 12 UStG 2005, § 9 Abs 2 UStG 2005, § 27 Abs 2 Nr 3 UStG 2005
    Anerkennung einer Option zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermietung eines Altbaus zur Nutzung zu unternehmerischen aber umsatzsteuerfreien Zwecken - Voraussetzungen für die Annahme eines Neubaus im Sinne des § 27 Abs. 2 UStG - Gesetzlicher Beteiligtenwechsel

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Umsatzsteuer 2007, 2008, 2009 und 2011

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Vorsteueraufteilung bei einer teils umsatzsteuerpflichtig und teils umsatzsteuerfrei vermieteten Immobilie bei der Umsatzsteuer; Rechtmäßige Optierung zur Steuerpflicht für die an eine GmbH für deren umsatzsteuerfreien Zwecke vermietete Teilfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 27 Abs. 2
    Vorsteueraufteilung bei einer teils umsatzsteuerpflichtig und teils umsatzsteuerfrei vermieteten Immobilie bei der Umsatzsteuer; Rechtmäßige Optierung zur Steuerpflicht für die an eine GmbH für deren umsatzsteuerfreien Zwecke vermietete Teilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei Vermietung eines gemischt genutzten Gebäudes - Verzicht auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätzen - umfassende Sanierung eines Altbaus als Errichtung eines Neubaus i. S. v. § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.06.2005 - V R 46/02

    Umbau eines Altbaus; Errichtung eines neuen Gebäudes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Demgegenüber kann von einem Neubau nicht gesprochen werden, wenn wesentliche Elemente wie z. B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschossdecken und die Dachkonstruktion erhalten bleiben (BFH, Urteil vom 30.06.2005 V R 46/02, BFH/NV 2005, 1882, 4. der Gründe m. w. N.).

    Für einen bautechnischen Neubau spricht dabei insbesondere, wenn die verwendeten Altteile gegenüber den bautechnisch wesentlichen Neubauteilen wertmäßig untergeordnet waren (BFH, Urteil vom 30.06.2005 V R 46/02, BFH/NV 2005, 1882, 5. der Gründe m. w. N.).

    Offengelassen hat der BFH im Urteil vom 30.06.2005 (V R 46/02, BFH/NV 2005, 1882, 5. der Gründe), ob auch die spezifisch einkommensteuerrechtlichen Grundsätze herangezogen werden können.

  • BFH, 05.06.2003 - V R 32/02

    Umsatzsteueroption bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Dies kann nach Auffassung des BFH z. B. der Fall sein beim Umbau einer einfachen Scheune in eine Pferdeklinik oder beim Umbau einer Mühle zu einem Wohnhaus, nicht aber, wenn durch den Umbau aus ehemaligen Eisenbahnverwaltungsgebäude ein moderner Gebäudekomplex mit zeitgemäß hergerichteten Schulungs-, Arzt- und Wohnräumen entsteht, ohne dass die Umbaumaßnahmen zu einer räumlichen Umgestaltung führten (BFH, Urteil vom 05.06.2003 V R 32/02, BStBl II 2004, 28, II. 5. b) der Gründe m. w. N.).

    Dass ein Wechsel zwischen Wohn- und Gewerbenutzung für sich genommen keine solche wesentliche Änderung darstellt, zeigt das durch den BFH mit Urteil vom 05.06.2003 (V R 32/02, BStBl II 2004, 28) zu Gunsten des dortigen Klägers entschiedene Beispiel des Umbaus eines Eisenbahnverwaltungsgebäudes in einen modernen Gebäudekomplex mit zeitgemäß hergerichteten Schulungs-, Arzt- und Wohnräumen.

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654) sind die Beteiligten dem Grunde nach übereinstimmend davon ausgegangen, dass eine Aufteilung der Vorsteuern im Zusammenhang mit der Sanierung nach dem Flächenschlüssel vorzunehmen ist.

    Ein solches Verständnis wäre der neueren Rechtsprechung zum anwendbaren Aufteilungsschlüssel im Rahmen des § 15 Abs. 4 UStG (BFH, Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654) schwerlich vereinbar, die ein gemischt genutztes Gebäude für Zwecke der Aufteilung von Vorsteuern aus Herstellungskosten als Gesamtobjekt sieht.

  • FG Nürnberg, 13.08.2002 - II 182/00

    Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung eines Gebäudes an ein

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Es ist auch nicht feststellbar, dass das Gebäude bei Beginn der Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich verbraucht gewesen wäre (Vollverschleiß), sodass dahinstehen kann, wie sich dies auswirken würde (vgl. dazu FG Nürnberg, Urteil vom 13.08.2002 II 182/2000, EFG 2003, 575, 1. d) der Entscheidungsgründe).
  • FG Hamburg, 05.09.2012 - 6 K 169/11

    Errichtung eines Neubaus i. S. des § 27 Abs. 2 UStG bei Sanierung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Insoweit kann das Gericht auch keinen Sachverhalt feststellen, der demjenigen des von den Beteiligten schriftsätzlich erörterten Urteil des FG Hamburg vom 05.09.2012 (6 K 169/11, Umsatzsteuer-Berater - UStB - 2013, 9) vergleichbar ist, wo es um die Schaffung von fünf in sich abgeschlossene Büroeinheiten in einem ursprünglich zu Lagerzwecken errichteten achtgeschossigen Gebäude ging und das FG Hamburg einen Neubau bejaht hat.
  • BFH, 22.01.2003 - X R 20/01

    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Dies beachtet der Beklagte nicht, soweit er BFH-Rechtsprechung von Ertragsteuersenaten zu der Frage zitiert, ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ohne dass dort auch ein Neubau eines Gebäudes festgestellt wird (so z. B. die folgenden vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BFH: Urteil vom 29.06.1965 VI 236/64 U, BStBl II 1965, 507; Urteil vom 15.10.1996 VIII R 44/94, BStBl II 1997, 533; Urteil vom 22.01.2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), und soweit er Ausführungen zu einer wesentlichen Verbesserung macht (z. B. Schriftsatz vom 06.10.2017, Bl. 351R GA).
  • BFH, 29.06.1965 - VI 236/64 U

    Änderung der Beheizung eines Hauses als Erhaltungsmaßnahme oder

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Dies beachtet der Beklagte nicht, soweit er BFH-Rechtsprechung von Ertragsteuersenaten zu der Frage zitiert, ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ohne dass dort auch ein Neubau eines Gebäudes festgestellt wird (so z. B. die folgenden vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BFH: Urteil vom 29.06.1965 VI 236/64 U, BStBl II 1965, 507; Urteil vom 15.10.1996 VIII R 44/94, BStBl II 1997, 533; Urteil vom 22.01.2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), und soweit er Ausführungen zu einer wesentlichen Verbesserung macht (z. B. Schriftsatz vom 06.10.2017, Bl. 351R GA).
  • BFH, 15.10.1996 - VIII R 44/94

    1. Zur Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten in der Bilanz des Mieters 2.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Dies beachtet der Beklagte nicht, soweit er BFH-Rechtsprechung von Ertragsteuersenaten zu der Frage zitiert, ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ohne dass dort auch ein Neubau eines Gebäudes festgestellt wird (so z. B. die folgenden vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BFH: Urteil vom 29.06.1965 VI 236/64 U, BStBl II 1965, 507; Urteil vom 15.10.1996 VIII R 44/94, BStBl II 1997, 533; Urteil vom 22.01.2003 X R 20/01, BFH/NV 2003, 763), und soweit er Ausführungen zu einer wesentlichen Verbesserung macht (z. B. Schriftsatz vom 06.10.2017, Bl. 351R GA).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 439/09

    Zulässigkeit eines Verzichts auf eine Steuerbefreiung bei nicht ausschließlicher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Dasselbe gilt für den Sachverhalt des Urteils des Niedersächsischen FG vom 19.08.2010 (16 K 439/09, EFG 2011, 81).
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 7 K 7157/15
    Darüber hinaus setzt eine wirksame Sachverhaltsvereinbarung voraus, dass auf Seiten der Finanzbehörde an der Vereinbarung ein Amtsträger beteiligt ist, der für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständig ist (BFH, Urteil vom 11.12.1984 VIII R 131/76, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1985, 354, 3. c) der Gründe m. w. N.; Beschluss vom 21.09.2015 X B 58/15, BFH/NV 2016, 48, II. 1. der Gründe; Beschluss vom 27.06.2018 X R 17/17, juris, 1. a) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 27.06.2018 - X R 17/17

    Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung

  • BFH, 21.09.2015 - X B 58/15

    Wegfall der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung wegen eines

  • BFH, 29.05.2008 - V B 160/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Anwendung der

  • FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19

    Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger

    Hierzu verweist sie ergänzend auf ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.12.2018 (Az. 7 K 7157/15), wonach, so die Klägerin, die Umgestaltung mit gleichzeitiger Sanierung einem Neubau nicht gleichzustellen sei.

    Aus dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2018 (Az. 7 K 7157/15) zum umsatzsteuerlichen Begriff des Neubaus ergibt sich keine abweichende Würdigung.

  • BFH, 11.11.2020 - IX B 40/20

    Grundsätzliche Bedeutung; Anwendbarkeit des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten

    Dementsprechend begründet es auch keine Divergenz, wenn das FG in Übereinstimmung mit dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.12.2018 - 7 K 7157/15 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2019, 828, Rz 50) davon ausgegangen ist, dass das Umsatzsteuerrecht eine vom Ertragsteuerrecht abweichende Würdigung des Begriffs der Herstellung eines Gebäudes erfordere ("qualifizierter Fall von Herstellungskosten"; s. unter 1.a bb der Entscheidungsgründe).
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