Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39918
FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20 (https://dejure.org/2020,39918)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2020 - 10 V 10146/20 (https://dejure.org/2020,39918)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2020 - 10 V 10146/20 (https://dejure.org/2020,39918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 258 AO, § 114 FGO, Art 3 Abs 1 GG, Art 108 Abs 3 S 1 GG
    Antrag auf einstweilige Anordnung: Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs aufgrund der Corona-Krise - Auslegung des BMF-Schreibens vom 19.03.2020 "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)", BStBl I 2020, 262 (im ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 258 AO, § 114 FGO, Art 3 Abs 1 GG, Art 108 Abs 3 S 1 GG
    Auslegung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 19.03.2020 "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)", Bundessteuerblatt - BStBl - I 2020, 262 (im Folgenden kurz: BMF-Corona)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit um die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus; Auslegung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 'Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Umfang des Vollstreckungsschutzes aufgrund der Corona-Pandemie

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Umfang des Vollstreckungsschutzes aufgrund der Corona-Pandemie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsschutz bei Steuerschulden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Umfang des Vollstreckungsschutzes bei Steuerschulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen während Corona-Pandemie

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsschutz aufgrund des BMF-Schreibens zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus erfasst auch Steuerschulden aus der Zeit vor der Pandemie, nicht aber die Vollstreckung von Gewerbesteuern

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO gem. BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 - S 0336/19/10007 :002, BStBl 2020 I S. 262: Anwendbarkeit des BMF-Schreibens auch für alte Steuerrückstände aus der Zeit vor der Pandemie - Tilgung der Rückstände bis 31.12.2020 nicht für ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.01.2003 - V S 17/02

    Einstweilige Anordnung; Vollstreckung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    In der Hauptsache wäre eine Verpflichtungsklage gegeben, keine Anfechtungsklage, so dass der Ast. einstweiligen Rechtsschutz nicht durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - AdV -, sondern nur durch eine einstweilige Anordnung erlangen kann (§ 114 Abs. 5 FGO, vgl. BFH, Beschluss vom 15.01.2003 V S 17/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 738, Juris).

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg, wenn der Ast. sowohl einen Anordnungsanspruch als auch einen Anordnungsgrund glaubhaft macht (BFH, Beschluss vom 15.01.2003 V S 17/02, BFH/NV 2003, 738, Juris; FG Münster, Beschluss vom 29.06.2020 8 V 1791/20, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -2020, 1194, Juris Rn. 24; FG Köln, Beschluss vom 18.06.2020 9 V 1302/20, Juris Rn. 32).

    Ein Anordnungsgrund besteht, wenn die Vollstreckung mit schwerwiegenden Nachteilen für den Vollstreckungsschuldner verbunden ist, z. B. seine persönliche oder wirtschaftliche Existenz dadurch bedroht wird (BFH, Beschluss vom 15.01.2003 V S 17/02, BFH/NV 2003, 738).

  • BFH, 30.07.2020 - VII B 73/20

    Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Lediglich vor der Pandemie bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen bleiben bestehen und werden wegen der Pandemie nicht aufgehoben (BFH, Beschluss vom 30.07.2020 VII B 73/20, BFH/NV 2020, 1299, Juris Rn. 72).

    Sollte sich aus dem Beschluss des BFH vom 30.07.2020 VII B 73/20, BFH/NV 2020, 1299, Juris Rn. 73, etwas anderes ergeben, so folgt der Senat dem nicht.

  • FG Saarland, 03.02.2006 - 2 V 44/06

    Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung wegen Gesundheitsbeeinträchtigung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Begehrt der Antragsteller die Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen unter Hinweis auf § 258 AO, besteht ein Anordnungsgrund regelmäßig nur bei außergewöhnlichen Umständen, z. B. einer drohenden Existenzvernichtung oder konkreter und unmittelbarer Gesundheitsgefährdungen (vgl. FG des Saarlandes, Beschluss vom 03.02.2006 2 V 44/06, EFG 2006, 546; FG Köln, Beschluss vom 01.02.2018 11 V 3169/17, Juris).
  • BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82

    Falsche Anwendung der Hektar Richtsätze auf Pflanzenbestände im Rahmen der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG) und unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung hat ein Steuerpflichtiger grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, es sei denn, dass die Anwendung der Richtlinie im Regelfall oder im zu beurteilenden Einzelfall offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (vgl. Urteile des BFH vom 07.02.1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664; vom 26.07.1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Die Finanzgerichte haben die Auslegung der Verwaltung jedoch daraufhin zu überprüfen, ob die Auslegung durch die Finanzbehörden möglich ist (BFH, Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BStBl II 1979, 54, Juris).
  • FG Köln, 01.02.2018 - 11 V 3169/17

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis bei sachlicher Unbilligkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Begehrt der Antragsteller die Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen unter Hinweis auf § 258 AO, besteht ein Anordnungsgrund regelmäßig nur bei außergewöhnlichen Umständen, z. B. einer drohenden Existenzvernichtung oder konkreter und unmittelbarer Gesundheitsgefährdungen (vgl. FG des Saarlandes, Beschluss vom 03.02.2006 2 V 44/06, EFG 2006, 546; FG Köln, Beschluss vom 01.02.2018 11 V 3169/17, Juris).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG) und unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung hat ein Steuerpflichtiger grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsanweisungen besteuert zu werden, es sei denn, dass die Anwendung der Richtlinie im Regelfall oder im zu beurteilenden Einzelfall offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt (vgl. Urteile des BFH vom 07.02.1985 IV R 56/82, BFH/NV 1986, 664; vom 26.07.1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000).
  • FG Münster, 29.06.2020 - 8 V 1791/20

    Verfahrensrecht - Zur Darlegung des Anordnungsgrundes bei einstweiligem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg, wenn der Ast. sowohl einen Anordnungsanspruch als auch einen Anordnungsgrund glaubhaft macht (BFH, Beschluss vom 15.01.2003 V S 17/02, BFH/NV 2003, 738, Juris; FG Münster, Beschluss vom 29.06.2020 8 V 1791/20, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -2020, 1194, Juris Rn. 24; FG Köln, Beschluss vom 18.06.2020 9 V 1302/20, Juris Rn. 32).
  • BFH, 08.12.1993 - XI R 69/92

    Anschlußprüfung bei Großbetrieben ohne Dreijahresbegrenzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Allerdings sind allgemeine Verwaltungsanweisungen nicht wie Gesetze durch die Gerichte auszulegen (vgl. BFH, Urteil vom 08.12.1993 XI R 69/92, BFH/NV 1994, 500).
  • FG Düsseldorf, 29.05.2020 - 9 V 754/20

    Vollstreckungsschutz aufgrund BMF-Schreibens zur Corona-Pandemie

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 10 V 10146/20
    Der Regelfall der Ermessensausübung soll in Anbetracht der wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie nunmehr das Absehen von der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen sein (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2020 9 V 754/20, EFG 2020, 1049, Juris Rn. 32).
  • FG Köln, 18.06.2020 - 9 V 1302/20

    Abgabenordnung: Finanzamt muss Corona-Soforthilfe auf einem gepfändeten

  • FG Hamburg, 30.08.2022 - 1 V 117/22

    Kindergeld: Anordnung der endgültigen Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach §

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg, wenn der Antragsteller sowohl einen Anordnungsanspruch als auch einen Anordnungsgrund glaubhaft macht (BFH, Beschluss vom 15. Januar 2003, V S 17/02, BFH/NV 2003, 738; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020, 10 V 10146/20, zitiert nach juris, Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht