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   FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15   

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FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15 (https://dejure.org/2017,28558)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2017 - 7 K 7096/15 (https://dejure.org/2017,28558)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 7 K 7096/15 (https://dejure.org/2017,28558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beteiligung einer Steuerberatungs-GmbH als Kommanditistin an mehreren GmbH & Co.KGs und Auslagerung von Buchführungsarbeiten auf diese Kommanditgesellschaften zur Ausnutzung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG als Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Ausnutzung der Kleinunternehmerregelung kann Gestaltungsmissbrauch sein

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ausnutzung der Kleinunternehmerregelung kann Gestaltungsmissbrauch sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 11.04.2013 - V R 28/12

    Steuersatz beim Partyservice - Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Bei der Anwendung des § 42 AO im Umsatzsteuerrecht ist allerdings nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11.04.2013 V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638, II. 4. b) der Gründe; vom 16.06.2015 XI R 17/13, BStBl II 2015, 1024, II. 2. g) der Gründe m. w. N.) allgemein zu beachten, dass unionsrechtlich nach dem Grundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen, die allein zu dem Zweck erfolgen, einen Steuervorteil zu erlangen, verboten sind.

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der BFH (Urteil vom 11.04.2013 V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638, II. 4. b) der Gründe) im Falle einer Aufteilung von inhaltlich im Zusammenhang stehenden Leistungen an einen Kunden auf zwei verschiedene leistende Unternehmer die Tragung der Kosten für die Leistungen des einen Unternehmers durch den anderen Unternehmer als für einen Gestaltungsmissbrauch sprechenden Gesichtspunkt angesehen hat.

  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    c) Gegen dieses Ergebnis spricht nicht das BFH-Urteil vom 13.07.1989 (V R 8/86, BStBl II 1990, 100).

    Zum anderen betraf das genannte Urteil die in den Streitjahren nicht mehr gültige Vorschrift des § 19 Abs. 3 UStG a. F., welche einen Abzugsbetrag vorsah und - anders als die Nichtbesteuerung von Kleinunternehmern nach heutigem Recht (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, Dokumentenstand 162. Lieferung 04.2015, § 19 UStG, Rn. 2 m. w. N.) - keinen Vereinfachungszweck verfolgte, sondern die Nachteile ausgleichen sollte, die sich aus dem Wegfall der bis zum Jahre 1979 für Kleinunternehmer geltenden Bruttoumsatzbesteuerung ergaben (BFH, Urteil vom 13.07.1989 V R 8/86, BStBl II 1990, 100, 1. c) der Gründe).

  • BFH, 06.04.2016 - V R 6/14

    Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    b) Der XI. Senat (Urteile vom 19.01.2016 XI R 38/12, BStBl II 2017, 567; und vom 01.06.2016 XI R 17/11, BStBl II 2017, 577) hat dagegen offengelassen, ob am Eingliederungserfordernis festzuhalten ist, jedoch § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG dahingehend unionsrechtskonform ausgelegt, dass der Begriff "juristische Person" (jedenfalls) auch eine GmbH & Co. KG umfasst.
  • BFH, 02.12.2015 - V R 25/13

    Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische Extension

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    a) Auf dieser Grundlage hat der V. Senat des BFH entschieden (Urteil vom 02.12.2015 V R 25/13, BStBl II 2017, 547), dass an dem Erfordernis einer Eingliederung i. S. eines Über-/Unterordnungsverhältnisses (Eingliederung mit Durchgriffsrechten) festzuhalten sei und dass eine Organschaft mit einer Personengesellschaft als Organgesellschaft (nur) in Betracht komme, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen seien, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert seien.
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 17/13

    Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. des § 3 Abs. 8 UStG; direkte Vertretung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Bei der Anwendung des § 42 AO im Umsatzsteuerrecht ist allerdings nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11.04.2013 V R 28/12, BFH/NV 2013, 1638, II. 4. b) der Gründe; vom 16.06.2015 XI R 17/13, BStBl II 2015, 1024, II. 2. g) der Gründe m. w. N.) allgemein zu beachten, dass unionsrechtlich nach dem Grundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen, die allein zu dem Zweck erfolgen, einen Steuervorteil zu erlangen, verboten sind.
  • BFH, 02.12.2015 - V R 15/14

    Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - kein ermäßigter Steuersatz für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Dafür muss im Regelfall eine personelle Verflechtung über die Geschäftsführung der juristischen Person als Organgesellschaft bestehen (BFH, Urteil vom 02.12.2015 V R 15/14, BStBl II 2017, 553, II. 2. a) der Gründe m. w. N.).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-653/11

    Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    So hat er im Urteil vom 20.06.2013 (C-653/11 - Newey, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2013, 373) entschieden, dass die Vertragsbestimmungen für die Feststellung, wer Erbringer einer Dienstleistung ist, zwar zu berücksichtigen, aber nicht ausschlaggebend sind.
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 18/12

    Verfahrensrechtliche Auswirkungen eines Änderungsbescheids nach mündlicher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22.01.2013 IX R 18/12, BFH/NV 2013, 1094, II. 2. a) der Gründe m. w. N.) ist ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.
  • BFH, 09.11.2006 - V R 43/04

    Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Zwar unterscheidet sich der hiesige Fall sowohl von der Fallgestaltung in der EuGH-Rechtssache Newey als auch von derjenigen in der Rechtssache Halifax (Urteil vom 21.02.2006 C-255/02, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2006, 420), in der der EuGH einen Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenschaltung einer Gesellschaft bejaht hat, und auch der ähnlich gelagerten Konstellation im BFH-Urteil vom 09.11.2006 (V R 43/04, BStBl II 2007, 344) insoweit, als es in den dort entschiedenen Fällen keine weiteren Gesellschafter gab.
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - 7 K 7096/15
    Selbst wenn sich der Gesellschafter nicht auf das Halten seiner Beteiligung beschränkt, sondern weitergehend Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt, ist eine allgemeine Gewinnbeteiligung nicht als Entgelt anzusehen  (BFH, Urteil vom 05.12.2007 V R 60/05, BStBl II 2009, 486, II. 1. b) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 29.04.1993 - V R 38/89

    Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft

  • BFH, 14.05.1992 - V R 56/89

    Unangemessene Vermietung von KFZ an Unternehmen des Ehegatten (§ 42 AO

  • EuGH, 16.07.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als

  • BFH, 01.06.2016 - XI R 17/11

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding - Organschaft: GmbH & Co. KG als

  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juni 2017 7 K 7096/15 aufgehoben.

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1473 veröffentlicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 3 K 1461/16

    Gestaltungsmissbrauch bei Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuersatz für die

    In diesem Fall müssen die Vertragsbestimmungen in der Weise neu definiert werden, dass auf die Lage abgestellt wird, die ohne die diese missbräuchliche Praxis darstellenden Transaktionen bestanden hätte  (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.6. 2017 7 K 7096/15, EFG 2017, 1473 m.w.N. unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 20.6.2013 C-653/11 "Newey", UR 2013, 628).
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