Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 5 K 5044/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Umsatzsteuer-Vorauszahlung einschließlich Verspätungszuschlag Dezember 2017
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Umsatzsteuer-Vorauszahlung einschließlich Verspätungszuschlag Dezember 2017
- IWW
§ 2 Abs. 1 UStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG, Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 11 Abs. 2 MwStSystRL
UStG, MwStSystRL - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Ausschluss von Personengesellschaften von einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
EuGH-Vorlage: Personengesellschaft bei Beteiligung auch von nicht finanziell in das Unternehmen des Organträgers eingegliederten Personen an der Personengesellschaft keine umsatzsteuerliche Organgesellschaft?
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - 5 V 5119/19
- FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 5 K 5044/19
- EuGH, 15.04.2021 - C-868/19
- EuGH, 21.04.2021 - C-868/19
Wird zitiert von ...
- FG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - 5 V 5119/19
Aussetzung der Vollziehung: Personengesellschaft als umsatzsteuerrechtliche …
Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2017 vom 26. September 2018 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 5 K 5044/19 i. H. v. 17.057,57 EUR ausgesetzt.Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums Dezember 2017 vom 9. Mai 2018 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 5 K 5044/19 ausgesetzt.
Die Antragstellerin hat Klage erhoben (5 K 5044/19), über die der erkennende Senat noch nicht entschieden hat.
Die Antragstellerin beantragt sinngemäß, die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2017 vom 26. September 2018 bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 5 K 5044/19 i. H. v. 17.057,57 EUR auszusetzen, sowie die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums Dezember 2017 vom 9. Mai 2018 bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 5 K 5044/19 auszusetzen.