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   FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10   

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https://dejure.org/2011,50981
FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10 (https://dejure.org/2011,50981)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2011 - 9 K 9027/10 (https://dejure.org/2011,50981)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2011 - 9 K 9027/10 (https://dejure.org/2011,50981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei unrichtiger Angabe des Abtretungsgrundes Nichtigkeit der Abtretung bei geschäftsmäßigem Erwerb Geschäftsmäßigkeit eines Steuerberaters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei unrichtiger Angabe des Abtretungsgrundes - Nichtigkeit der Abtretung bei geschäftsmäßigem Erwerb - Geschäftsmäßigkeit eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03

    Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10
    Die Auslegung hat sich an den Schutz- und Bearbeitungszwecken der Anzeige auszurichten, deren Erfüllung auch die formelle Wirksamkeit der Abtretungsanzeige bestimmt (so BFH, Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 37/03, BFHE 208, 1 = BStBl II 2005, 238 mit weiteren Nachweisen).

    Da die Angaben zu dem Abtretungsgrund dem FA nur Anhaltspunkte geben können, die Rückschlüsse auf die Geschäftsmäßigkeit der Abtretung ermöglichen und für das FA unter Umständen Anlass zu weiteren Ermittlungen sind, genügt hierbei eine kurze stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Lebenssachverhaltes (so BFH, Urteil vom 5. Oktober 2004 a.a.O.).

  • BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82

    Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10
    Eine Ausnahme von dem generellen Verbot des Satzes 1 folgt aus den zusammen zu lesenden Sätzen 2 und 3 des § 46 Abs. 4 AO lediglich für Sicherungsabtretungen, die gegenüber Unternehmen erklärt werden, denen das Betreiben von Bankgeschäften erlaubt ist (vgl. BFH Urteil vom 23. Oktober 1985, VII R 196/82, BFHE 144, 526 = BStBl. II 1986, 124).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10
    Die gemäß § 46 Abs. 2 und 3 AO vorgeschriebene Abtretungsanzeige ist materielle Wirksamkeitsvoraussetzung und Tatbestandsmerkmal der Abtretung (vgl. BFH, Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 179, 547, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 557).
  • BFH, 24.04.2006 - VII B 322/05

    NZB: Abtretung eines Steuervergütungsanspruchs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10
    Die gesetzlich geforderte Bezeichnung des Abtretungsgrundes soll dem Finanzamt die Möglichkeit zur schnellen und einfachen Prüfung eröffnen, ob die Bedingungen des § 46 Abs. 4 AO beachtet worden sind (zur Prüfungsbefugnis im Hinblick auf § 46 Abs. 5 AO vgl. BFH, Urteil vom 8. Juni 2010 VII R 39/09, BFH/NV 2010, 1678 sowie BFH, Beschluss vom 24. April 2006 VII B 322/05, BFH/NV 2006, 1442 ).
  • BFH, 08.06.2010 - VII R 39/09

    Durch Telefax übersandte Abtretungsanzeige ist formwirksam. - Zum Aufrechnungs-

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 9 K 9027/10
    Die gesetzlich geforderte Bezeichnung des Abtretungsgrundes soll dem Finanzamt die Möglichkeit zur schnellen und einfachen Prüfung eröffnen, ob die Bedingungen des § 46 Abs. 4 AO beachtet worden sind (zur Prüfungsbefugnis im Hinblick auf § 46 Abs. 5 AO vgl. BFH, Urteil vom 8. Juni 2010 VII R 39/09, BFH/NV 2010, 1678 sowie BFH, Beschluss vom 24. April 2006 VII B 322/05, BFH/NV 2006, 1442 ).
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