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   FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21   

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FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21 (https://dejure.org/2022,45614)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2022 - 5 K 5146/21 (https://dejure.org/2022,45614)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2022 - 5 K 5146/21 (https://dejure.org/2022,45614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 227
    Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme im Rahmen des Erlasses von Säumniszuschlägen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen infolge sachlicher Unbilligkeit bei erfolgloser Beantragung von Aussetzung der Vollziehung nur beim Finanzamt, nicht aber auch beim Finanzgericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16

    Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    Nach § 102 FGO ist die gerichtliche Prüfung des den Erlass ablehnenden Bescheides und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung auf die Frage beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36/16, BStBl. II 2019, 87).

    Der Bundesfinanzhof hat hieraus hergeleitet, dass Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben wird und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, sein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung aber gleichwohl erfolglos geblieben ist (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36/16, BStBl. II 2019, 87).

    In neueren Judikaten verwendet der BFH die Formulierung, dass "das Finanzamt oder das Finanzgericht" die Aussetzung, obwohl möglich und geboten, abgelehnt haben müsse (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36/16, BStBl. II 2019, 87; BFH, Beschluss vom 2. März 2017 - II B 33/16, BStBl. II 2017, 646; BFH, Urteil vom 10. März 2016 - III R 2/15, BStBl. II 2016, 508; BFH, Urteil vom 24. April 2014 - V R 52/13, BStBl. II 2015, 106).

    Jedenfalls aber hat der BFH in seiner jüngsten Entscheidung zu dieser Thematik die Frage, ob ein Steuerpflichtiger für einen Erlass der Säumniszuschläge neben dem behördlichen außerdem auch finanzgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen muss, ausdrücklich offengelassen (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36/16, BStBl. II 2019, 87).

  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    In neueren Judikaten verwendet der BFH die Formulierung, dass "das Finanzamt oder das Finanzgericht" die Aussetzung, obwohl möglich und geboten, abgelehnt haben müsse (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36/16, BStBl. II 2019, 87; BFH, Beschluss vom 2. März 2017 - II B 33/16, BStBl. II 2017, 646; BFH, Urteil vom 10. März 2016 - III R 2/15, BStBl. II 2016, 508; BFH, Urteil vom 24. April 2014 - V R 52/13, BStBl. II 2015, 106).

    Andere Stimmen vertreten demgegenüber die Auffassung, dass aus dem Erfordernis, "alles zu tun", um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, folge, dass nach erfolgloser Beantragung einer Aussetzung der Vollziehung bei der Finanzbehörde im Anschluss auch ein Antrag beim Finanzgericht zu stellen sei (vgl. z.B. Pflaum , HFR 2016, 590, 592).

  • FG Köln, 24.11.2016 - 10 K 3370/14

    Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen zur Körperschaftsteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    Das Finanzgericht Köln vertritt die Auffassung, dass der Steuerpflichtige bereits dann alles getan habe, um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, wenn er allein bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat; ein gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sei dann nicht mehr erforderlich (vgl. FG Köln, Urteil vom 24. November 2016 - 10 K 3370/14, EFG 2017, 363 ).

    Im steuerrechtlichen Schrifttum wird der Auffassung des Finanzgerichts Köln teilweise gefolgt (vgl. Rüsken , in: Klein, AO , 16. Aufl. 2022, § 240 Rn. 64; Bleschik , EFG 2017, 363, 365).

  • BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98

    Säumniszuschläge; Teilerlass

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    In seiner älteren Rechtsprechung hat der BFH geurteilt, dass die Erhebung der Säumniszuschläge eine unbillige Härte i.S.d. § 227 AO darstelle, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige "gegenüber der Finanzbehörde" bzw. dem " Finanzamt gegenüber" alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - X S 19/12, BFH/NV 2012, 2008 ; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08, BStBl. II 2010, 955; BFH, Beschluss vom 18. März 2003 - X B 66/02, BFH/NV 2003, 886 ; BFH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908 ).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 66/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    In seiner älteren Rechtsprechung hat der BFH geurteilt, dass die Erhebung der Säumniszuschläge eine unbillige Härte i.S.d. § 227 AO darstelle, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige "gegenüber der Finanzbehörde" bzw. dem " Finanzamt gegenüber" alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - X S 19/12, BFH/NV 2012, 2008 ; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08, BStBl. II 2010, 955; BFH, Beschluss vom 18. März 2003 - X B 66/02, BFH/NV 2003, 886 ; BFH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908 ).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    In seiner älteren Rechtsprechung hat der BFH geurteilt, dass die Erhebung der Säumniszuschläge eine unbillige Härte i.S.d. § 227 AO darstelle, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige "gegenüber der Finanzbehörde" bzw. dem " Finanzamt gegenüber" alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - X S 19/12, BFH/NV 2012, 2008 ; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08, BStBl. II 2010, 955; BFH, Beschluss vom 18. März 2003 - X B 66/02, BFH/NV 2003, 886 ; BFH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908 ).
  • BFH, 24.04.2014 - V R 52/13

    Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    In neueren Judikaten verwendet der BFH die Formulierung, dass "das Finanzamt oder das Finanzgericht" die Aussetzung, obwohl möglich und geboten, abgelehnt haben müsse (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36/16, BStBl. II 2019, 87; BFH, Beschluss vom 2. März 2017 - II B 33/16, BStBl. II 2017, 646; BFH, Urteil vom 10. März 2016 - III R 2/15, BStBl. II 2016, 508; BFH, Urteil vom 24. April 2014 - V R 52/13, BStBl. II 2015, 106).
  • BFH, 02.03.2017 - II B 33/16

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    In neueren Judikaten verwendet der BFH die Formulierung, dass "das Finanzamt oder das Finanzgericht" die Aussetzung, obwohl möglich und geboten, abgelehnt haben müsse (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2018 - XI R 36/16, BStBl. II 2019, 87; BFH, Beschluss vom 2. März 2017 - II B 33/16, BStBl. II 2017, 646; BFH, Urteil vom 10. März 2016 - III R 2/15, BStBl. II 2016, 508; BFH, Urteil vom 24. April 2014 - V R 52/13, BStBl. II 2015, 106).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 - GmS- OGB 3/70, BStBl. II 1972, 603).
  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21
    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. etwa BFH, Urteil vom 14. September 1978 - V R 35/72, juris).
  • BFH, 18.07.2012 - X S 19/12

    Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren gegen ein stattgebendes Urteil -

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