Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 5 K 5052/15 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Umsatzsteuer 2012
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des Regelsteuersatzes für im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausführten Umsätze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des Regelsteuersatzes für im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausführten Umsätze
- rechtsportal.de
Anwendung des Regelsteuersatzes für im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausführten Umsätze
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Leistungen eines Hochzeits- und Portraitfotografen unterliegen dem Regelsteuersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 5 K 5052/15
- BFH - V B 45/17 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2017, 958
Wird zitiert von ... (5)
- FG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - 4 K 64/16 Hinsichtlich der Einheitlichkeit der Leistungen werde insbesondere den Ausführungen des Gerichts im Erörterungstermin und des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 23. Februar 2017 ( 5 K 5052/15) widersprochen.
Die Einräumung oder Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte muss dabei der Hauptbestandteil der (einheitlichen Gesamt-)Leistung sein (vgl. BFH, Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BStBl. II 2005, 415, m.w.N.; vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2017, 5 K 5052/15, EFG 2017, 958 ).
Nicht ausreichend ist es daher, wenn im Rahmen eines Umsatzes zwar auch Rechte nach dem UrhG übertragen werden, wenn diese Übertragung jedoch nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist, sie also nicht den Hauptzweck der streitigen Tätigkeit des Unternehmers bildet (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 61/14, BFHE 252, 177 ; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2017, 5 K 5052/15, EFG 2017, 958 ).
- FG Schleswig-Holstein, 02.02.2018 - 4 V 150/17 Die Hergabe des Fotos stellte letztlich den letzten Akt eines einheitlichen Dienstleistungs- und Übertragungsprozesses in Gestalt einer sonstigen Leistung dar (zur Einheitlichkeit fotografischer Leistungen sui generis vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Juli 2017, 4 K 64/16, juris; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2017, 5 K 5052/15, EFG 2017, 958; die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen, s. BFH-Beschluss vom 12. September 2017, V B 45/17, juris, nicht weiter dokumentiert).
Denn, wie oben dargelegt, erbrachte die Klägerin bei den streitgegenständlichen Umsätzen jeweils ein Bündel an Leistungen, welches sich als einheitliche sonstige Leistung sui generis darstellte, deren Schwerpunkt nicht in der Übertragung von Urheberrechten lag (vgl. dazu auch ausführlich Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Juli 2017, 4 K 64/16, juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2017, EFG 2017, 958; die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde als unbegründet zurückgewiesen, siehe BFH-Beschluss vom 12. September 2017, V B 45/17, juris, nicht weiter dokumentiert).
- FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 5 K 5122/15
Umsatzsteuer 2006 bis 2008
Insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2017 - 5 K 5052/15, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2017, 958, Rn.19 m.w.N.). - FG München, 19.12.2017 - 2 K 668/16
Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel
Hierbei ist der wirtschaftliche Zweck dieses Umsatzes sowie das Interesse der Leistungsempfänger zu berücksichtigen (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2017 5 K 5052/15, EFG 2017, 958, m.w.N.). - FG Hessen, 10.08.2018 - 6 V 313/18
§ 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, UStAE Abschnitt 12.7 Abs. 9, …
Ob das der Fall ist, bestimmt sich im Wesentlichen nach dem Inhalt der Vereinbarungen und im Zusammenhang damit, wofür die Gegenleistung erbracht wird, mithin nach dem damit erzielten wirtschaftlichen Ergebnis (vgl. BFH-Urteile vom 14.02.1974 V R 129/70, BStBl. II 1974, 261, 262 …und vom 07.10.1987 X R 21/80, BFH/NV 1989, 608; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2017, 5 K 5052/15, EFG 2017, 958, m.w.N., rkr.).
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