Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2016 - 3 K 3009/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 192 Abs 1 BauGB, § 192 Abs 3 S 2 BauGB, § 193 Abs 5 S 1 BauGB, § 193 Abs 5 S 2 Nr 1 BauGB, § 193 Abs 5 S 3 BauGB
Bewertungsrecht - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 192 Abs 1 BauGB, § ... 192 Abs 3 S 2 BauGB, § 193 Abs 5 S 1 BauGB, § 193 Abs 5 S 2 Nr 1 BauGB, § 193 Abs 5 S 3 BauGB, § 188 Abs 1 BewG, § 188 Abs 2 S 1 BewG, § 188 Abs 2 S 2 BewG, § 185 Abs 3 S 3 BewG, § 185 Abs 3 S 4 BewG, § 185 Abs 3 S 5 BewG, § 187 Abs 2 BewG, § 177 BewG
BewertungsrechtBedarfsbewertung: Anwendung von Liegenschaftszinssätzen des Gutachterausschusses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten Liegenschaftszinssätze bei einer nach dem Ertragswertverfahren durchzuführenden Anlassbewertung für die Erbschaftsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BewG § 188 Abs. 2 S. 2
Anwendbarkeit der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten Liegenschaftszinssätze bei einer nach dem Ertragswertverfahren durchzuführenden Anlassbewertung für die Erbschaftsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendung der erst nachträglich vom Berliner Gutachterausschuss veröffentlichten Liegenschaftszinssätze bei einer nach dem Ertragswertverfahren durchzuführenden Anlassbewertung für die Erbschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2016 - 3 K 3009/16
- BFH, 18.09.2019 - II R 13/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 879
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 18.09.2019 - II R 13/16
Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.03.2016 - 3 K 3009/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 879 veröffentlicht.
- FG Berlin-Brandenburg, 19.07.2017 - 3 K 3047/17
Anforderungen an Verkehrswertgutachten nach dem Vergleichswertverfahren
Grundsätzlich ist es zulässig, auch erst nach dem Bewertungsstichtag, aber vor dem Tag der Gutachtenerstellung entstandene Erkenntnisquellen zu nutzen (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2016 3 K 3009/16, DStRE 2016, 1168, Juris, zur Anwendbarkeit von Liegenschaftszinssätzen, die vom Gutachterausschuss erst nach dem Bewertungsstichtag beschlossen und veröffentlicht worden sind, dort insbesondere Rn. 76: "Einem Grundstückssach-verständigen, der auf einen bestimmten (zurückliegenden) Stichtag (Qualitätsstichtag, Wertermittlungsstichtag) einen Grundstückswert ermitteln, also den Verkehrswert möglichst realitätsnah bestimmen soll, käme es aber gar nicht in den Sinn, statt der materiell zutreffenden, also der Realität am nächsten kommenden Werte bewusst unzutreffende Werte heranzuziehen, nur weil die materiell zutreffenden Werte am Wertermittlungsstichtag noch nicht beschlossen bzw. veröffentlicht waren, sondern erst zwischen Wertermittlungsstichtag und dem Zeitpunkt der Erstellung seines Gutachtens bekannt geworden sind.", Revision anhängig, BFH II R 13/16). - FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 K 3208/14
Bedarfsbewertung für die Erbschaftsteuer: Plausibilität von Methoden zur …
Zwar wäre an einen geringeren Liegenschaftszinssatz als der zugrunde gelegte gesetzliche Regelsatz zu denken gewesen (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2016 3 K 3009/16, DStRE 2016, 1168, Juris), nämlich den sich aus den Veröffentlichungen des Gutachterausschusses ergebenden Zinssatz von rd. - FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 10 K 10303/19
Einzelheiten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete gemäß § 21 Abs. 2 EStG
Es gibt auch die Kategorie des Dreifamilienhauses (z. B. BFH…, Urteil vom 15.10.2002 IX R 46/01, DStR 2992, 2214, Juris Rn. 1), auch bei Gutachterausschüssen (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2016 3 K 3009/16, DStRE 2016, 1168, Juris Rn. 50, ferner bei den vom Berliner Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen, die für Objekte mit mindestens vier Mieteinheiten anzuwenden sind, nicht für Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäuser). - FG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 2 K 2420/19
Ermittlung eines Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer - …
Dies gelte sowohl für die Feststellung der Bodenrichtwerte als auch der Liegenschaftszinssätze (Hinweis auf Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. März 2016 3 K 3009/16, Sammlung der Entscheidungen der FG (EFG) 2016, 879).