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   FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33611
FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10 (https://dejure.org/2012,33611)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2012 - 13 K 13287/10 (https://dejure.org/2012,33611)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2012 - 13 K 13287/10 (https://dejure.org/2012,33611)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommenssteuerliche Berücksichtigung einer Rechnung für Schneebeseitigung als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Winterdienst für eigenes Grundstück steuerlich absetzbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für die Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen vorm Haus als haushaltsnahe Dienstleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen vorm Haus als haushaltsnahe Dienstleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schneeräumung öffentlicher Gehwegen: Haushaltsnahe Dienstleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sind Kosten für den Winterdienst von der Steuer absetzbar?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haus & Grund: Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen - Auch Arbeiten auf öffentlichen Gehwegen sind haushaltsnahe Dienstleistungen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen - Auch Arbeiten auf öffentlichen Gehwegen sind haushaltsnahe Dienstleistungen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Schneeräumen beim Fiskus eventuell als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Schneeschippen kann haushaltsnahe Dienstleistung sein

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Auch das "Schneeschippen” gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen vorm Haus als haushaltsnahe Dienstleistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für den Winterdienst können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden - Auch Kosten des Winterdienstes auf öffentlichem Gelände absetzbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.08.1997 - X R 127/94

    § 10 e EStG : Hinzuerwerb von Grund und Boden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10
    Danach gehört zur Wohnung aber grundsätzlich nur das Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet (vgl. dazu BFH, Urteil vom 20. August 1997 -X R 127/94-, BStBl II 1998, 17).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 8 K 8236/09

    Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10
    Ob und gegebenenfalls inwieweit etwas anderes gilt, wenn in einem stattgebenden Gerichtsbescheid die Revision nicht zugelassen wird (so FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 4. November 2011 -4 K 22/11-, EFG 2012, 865; zustimmend FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 16. Februar 2012 -8 K 8236/09-, juris), kann der Senat offen lassen.
  • FG Hamburg, 04.11.2011 - 4 K 22/11

    Vorläufige Vollstreckbarkeit von Gerichtsbescheiden - Zolltarifliche Einreihung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10
    Ob und gegebenenfalls inwieweit etwas anderes gilt, wenn in einem stattgebenden Gerichtsbescheid die Revision nicht zugelassen wird (so FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 4. November 2011 -4 K 22/11-, EFG 2012, 865; zustimmend FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 16. Februar 2012 -8 K 8236/09-, juris), kann der Senat offen lassen.
  • FG Köln, 26.01.2011 - 4 K 1483/10

    Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10
    18 Auch wenn man dem Charakter des § 35 a EStG als Lenkungsnorm folgt und die dann sich aufdrängende Konsequenz einer engen, an dem in der Gesetzesbegründung umschriebenen Förderzweck orientierten Auslegung des Tatbestandsmerkmals "haushaltsnah" in räumlicher Hinsicht akzeptiert (vgl. dazu zuletzt FG Köln, Urteil vom 26. Januar 2011 -4 K 1483/10-, EFG 2011, 978 m.w.N.), ist die Grundstücksgrenze jedenfalls dann nicht auch die räumliche Grenze der Förderung, wenn eine Dienstleistung, die auf dem Grundstück selbst als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35 a Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen ist, auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen erbracht wird.
  • FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 12315/06

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Grabpflege

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10
    Auch das zur räumlichen Ausdehnung des Haushalts zitierte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 25. Februar 2009 (-4 K 12315/06-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 761) bietet keine tragfähige Grundlage für die Beschränkung der Berücksichtigung der hier geltend gemachten Aufwendungen auf die Grundstücksfläche.
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 51 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, den Gerichtsbescheid des FG Berlin-Brandenburg vom 23. August 2012  13 K 13287/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Nürnberg, 13.02.2014 - 6 K 1026/13

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen in

    Ferner bestätigt ein Vergleich mit dem Winterdienst (jedenfalls auf privatem Grundstück, s. aber FG Berlin-Brandenburg mit Entscheidung vom 23.08.2012, Az. 13 K 13287/10, EFG 2013, 51) die Auffassung, dass bereits das Vorhalten für den Bedarf bei einer 24-Stunden-Betreuung eine nach § 35a EStG begünstigte erbrachte Leistung darstellt.
  • FG Baden-Württemberg, 02.05.2023 - 10 K 1873/22

    Investitionsabzugsbetrag: Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Gewinn" i.S.v. §

    Ein Gerichtsbescheid ist jedenfalls dann für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn die Revision zugelassen wurde (vgl. hierzu FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 23. August 2012 13 K 13287/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 51).
  • FG München, 22.10.2013 - 5 K 1847/13

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a EStG keine Anschaffungsnebenkosten, sondern

    Der Gerichtsbescheid ist für vorläufig vollstreckbar zu erklären (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 23. August 2012 13 K 13287/10, EFG 2013, 51).
  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22

    Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer

    Ein Gerichtsbescheid ist jedenfalls dann für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn die Revision zugelassen wurde (vgl. hierzu FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 23. August 2012 - 13 K 13287/10 -, EFG 2013, 51).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 1 K 12/21

    Verzicht auf die Übermittlung von Steuererklärungen einer GmbH nach amtlich

    Aus den zutreffenden Gründen des Gerichtsbescheides des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2012 13 K 13287/10 (EFG 2013, 51 ) ist ein Gerichtsbescheid jedenfalls dann für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn gegen ihn - wie hier - die Revision zugelassen wird (a.A. ohne nähere Begründung FG Berlin-Brandenburg im Gerichtsbescheid vom 16. Februar 2012 8 K 8236/09, zitiert nach juris, unter Bezugnahme auf den Gerichtsbescheid des FG Hamburg vom 4. November 2011 4 K 22/11, EFG 2012, 865 , in dem diese Frage jedoch ausdrücklich offen gelassen wird).
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