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   FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04   

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https://dejure.org/2009,22456
FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04 (https://dejure.org/2009,22456)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2009 - 3 K 2500/04 (https://dejure.org/2009,22456)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2009 - 3 K 2500/04 (https://dejure.org/2009,22456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassung der Schaltanlagenbauwerke von der Einheitsbewertung; Maßgeblichkeit des Gebäudebegriffs für eine Abgrenzung von Gebäuden gegenüber Betriebsvorrichtungen

  • Judicialis

    BewG DDR § 50 Abs. 1; ; BewG DDR § 50 Abs. 2; ; BewG § 129; ; FGO § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertungsrechtliche Einstufung von Schaltanlagenbauwerken, in denen die elektrischen Schaltanlagen für ein Kraftwerk untergebracht sind, als Gebäude oder als Betriebvorrichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertungsrechtliche Einstufung von Schaltanlagenbauwerken, in denen die elektrischen Schaltanlagen für ein Kraftwerk untergebracht sind, als Gebäude oder als Betriebvorrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 313
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.05.2007 - II R 68/05

    Bewertung eines Toilettenhäuschens als Gebäude

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04
    Die Abgrenzung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen erfolgt im gesamten Bundesgebiet nach gleichen Grundätzen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Mai 2007 II R 68/05, BStBl. II 2008, 12 unter Hinweis auf die für Grundstücke in den alten Bundesländern geltenden Parallelvorschriften der §§ 68 Abs. 1 Nr. 1, 70 Abs. 3 BewG).

    Insoweit hat der BFH in der Entscheidung vom 24. Mai 2007 (a.a.O.) ausgeführt, dass es sich bei den vorerwähnten Beispielen durchgängig um kleinere Bauwerke handelt, die aufgrund der Verkehrsauffassung nicht als Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinn, sondern als Betriebsvorrichtung angesehen werden.

  • BFH, 18.03.1987 - II R 222/84

    Vollautomatisches Hochregallager ist Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04
    Insoweit habe der Bundesfinanzhof - BFH - in seinem Urteil vom 18. März 1987 II R 222/84 (BStBl. II 1987, 551) aber entschieden, dass von einer Betriebsvorrichtung auszugehen sei.

    Einen vorübergehenden Aufenthalt von untergeordneter Bedeutung hat der BFH angenommen, wenn das Bauwerk in größeren zeitlichen Abständen zur Durchführung von Inspektionsund Wartungsarbeiten für jeweils etwa eine Stunde oder gelegentlich der Ausführung von Reparaturarbeiten betreten wird (Urteil vom 18. März 1987 II R 222/84, BStBl. II 1987, 551, "Hochregallagerfall").

  • BFH, 09.07.2009 - II R 7/08

    Kfz-Tower als Gebäude trotz Regalsystems ohne feste Böden - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04
    Es ist nicht erforderlich, dass die Bauwerke zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 9. Juli 2009 II R 7/08. Amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2009, 1609 "Kfz-Tower").

    Aufgrund der Beweisaufnahme hat sich aber nicht feststellen lassen, dass die Streitobjekte nur während der Betriebspausen oder in größeren zeitlichen Abständen zu Wartungsarbeiten betreten werden können (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O.).

  • BFH, 15.06.2005 - II R 67/04

    Gebäude trotz Überschreitens des Grenzwerts für den Lärmpegel nach der ArbStättV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04
    Alle Bauwerke, die sämtliche dieser Begriffsmerkmale aufweisen, sind ausnahmslos als Gebäude anzusehen (vgl. auch BFH, Urteil vom 15. Juni 2005 II R 67/04, BStBl. 2005, 688).

    Ist der Aufenthalt aber nur möglich, wenn ein automatisch laufender Betriebsvorgang abgeschaltet ist, handelt es sich nicht um ein Gebäude (BFH, Urteil vom 15. Juni 2005, a.a.O.).

  • BFH, 30.01.1991 - II R 48/88

    Kühlzellen, in denen betriebsbedingt nur kurzzeitige Inspektionsgänge möglich

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04
    Ebenso ist der Gebäudebegriff erfüllt, wenn sich Menschen in dem Objekt nur mit entsprechender Schutzkleidung aufhalten können (vgl. BFH, Urteil vom 30. Januar 1991 II R 48/88, BStBl. II 1991, 618 "automatisch von außen gesteuerte Kühlzellen").
  • BFH, 24.01.1952 - III 110/50 S

    Zulässigkeit der Wertfortschreibung eines Einheitswertes - Einordnung von kleinen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04
    Aus gleichen Erwägungen vermag der Senat auch der Auffassung der Klägerin nicht zu folgen, die Streitobjekte seien ebenso wie Transformatorenhäuschen, kleine Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen, Türme von Windkraftanlagen (u.s.w.) nicht als Gebäude, sondern als Betriebsvorrichtungen zu beurteilen (vgl. insoweit Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 8. März 1934 III A 11/34, Amtlich veröffentlichte Entscheidungen des RFH - RFHE - 35, 324; BFH, Urteile vom 24. Januar 1952 III 110/50 S, BStBl. III 1952, 84 und zuletzt vom 24. Mai 2007 "City-Toilette, a.a.O. sowie gleichlautender Abgrenzungserlass Gebäude/ Betriebsvorrichtungen vom 31. März 1992, BStBl. I 1992, 342 zu Tz. 2.4).
  • RFH, 08.03.1934 - III A 11/34
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 3 K 2500/04
    Aus gleichen Erwägungen vermag der Senat auch der Auffassung der Klägerin nicht zu folgen, die Streitobjekte seien ebenso wie Transformatorenhäuschen, kleine Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen, Türme von Windkraftanlagen (u.s.w.) nicht als Gebäude, sondern als Betriebsvorrichtungen zu beurteilen (vgl. insoweit Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 8. März 1934 III A 11/34, Amtlich veröffentlichte Entscheidungen des RFH - RFHE - 35, 324; BFH, Urteile vom 24. Januar 1952 III 110/50 S, BStBl. III 1952, 84 und zuletzt vom 24. Mai 2007 "City-Toilette, a.a.O. sowie gleichlautender Abgrenzungserlass Gebäude/ Betriebsvorrichtungen vom 31. März 1992, BStBl. I 1992, 342 zu Tz. 2.4).
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