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   FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19   

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https://dejure.org/2019,23216
FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19 (https://dejure.org/2019,23216)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2019 - 3 V 3049/19 (https://dejure.org/2019,23216)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 3 V 3049/19 (https://dejure.org/2019,23216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufhebung der Vollziehung von Grundbesitzwertfeststellungsbescheiden im Fall der Erstellung eines Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG erst ab dem Zeitpunkt der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.11.2009 - II B 102/09

    Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass auch der (automatische) Anfall von Säumniszuschlägen eine Vollziehung eines Bescheids (ggf. vermittelt durch einen Folgebescheid) darstellt und daher auch nur zur Vermeidung von Säumniszuschlägen die rückwirkende Aufhebung der Vollziehung statt der nur in die Zukunft wirkenden Aussetzung der Vollziehung möglich ist (BFH, Urteil vom 27.11.2009 II B 102/09, Juris Rn. 65 m. w. N.).

    Mit Beschluss vom 27.11.2009 II B 102/09, Juris Rn. 66, hat sich der 2. Senat die Auffassung des 3. Senats zu Eigen gemacht.

  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19
    Das FA verweist auf seine Einspruchsentscheidung und ergänzend auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.12.1986 I B 121/86.

    Allerdings hat der 1. Senat des BFH im Beschluss vom 10.12.1986 I B 121/86, BStBl II 1987, 389, Juris Rn. 9, ausgesprochen, für die Bestimmung des Zeitpunktes, von dem an die Wirkungen der Vollziehung aufzuheben sind, komme es darauf an, ab wann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides erkennbar vorlagen.

  • BFH, 29.09.2003 - III S 7/03

    VuV: WK-Überschüsse bei Ferienwohnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19
    Mit Beschluss vom 29.09.2003 III S 7/03, BFH/NV 2004, 183, Juris Rn. 10, hat der 3. Senat des BFH ausdrücklich ausgesprochen, die Wirkungen der Vollziehung seien ab dem Zeitpunkt rückgängig zu machen, ab dem objektiv ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestanden hätten.
  • BFH, 31.05.1989 - II B 22/89

    Abweichen des Finanzgerichts vom Senatsurtiel zur Verschmelzung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19
    Mit Beschluss vom 06.09.1989 II B 22/89 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend II B 33/89), BFH/NV 1990, 670, Juris Rn. 13, hat der 2. Senat des BFH im Falle von im Klageverfahren nachgereichter Unterlagen, insbesondere eidesstattlicher Versicherungen, Aufhebung der Vollziehung ab Fälligkeit gewährt.
  • BFH, 11.09.2013 - II R 61/11

    Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19
    Beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG trifft den Steuerpflichtigen nicht nur die Darlegungs- und Feststellunglast, sondern auch die Nachweislast (BFH, Urteil vom 11.09.2013 II R 61/11, BStBl II 2014, 363, Juris Rn. 31).
  • BFH, 06.09.1989 - II B 33/89

    Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2019 - 3 V 3049/19
    Mit Beschluss vom 06.09.1989 II B 22/89 (Hinweis des Dokumentars: das Az. lautet zutreffend II B 33/89), BFH/NV 1990, 670, Juris Rn. 13, hat der 2. Senat des BFH im Falle von im Klageverfahren nachgereichter Unterlagen, insbesondere eidesstattlicher Versicherungen, Aufhebung der Vollziehung ab Fälligkeit gewährt.
  • BFH, 12.01.2021 - II B 61/19

    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.06.2019 - 3 V 3049/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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