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   FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05 B   

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https://dejure.org/2009,15269
FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05 B (https://dejure.org/2009,15269)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2009 - 9 K 1081/05 B (https://dejure.org/2009,15269)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2009 - 9 K 1081/05 B (https://dejure.org/2009,15269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrages auf Änderung von Einkommenssteuerbescheiden aufgrund der erst nachträglich bekanntgewordenen "Tatsache" der Entrichtung von Stückzinsen; Grob fahrlässiges Handeln beim Unterlassen der Eintragung von Aufwendungen für "Stückzinsen" in einem ...

  • Judicialis

    EStG § 34c Abs. 1; ; EStG § 34c Abs. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträglich geltend gemachte Stückzinsen als neue Tatsache; Dem Finanzamt bei Erlass des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bereits bekannte, aber nicht berücksichtigte fiktive Quellensteuern auch nicht nachträglich berücksichtigungsfähig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträglich geltend gemachte Stückzinsen als neue Tatsache - Dem Finanzamt bei Erlass des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bereits bekannte, aber nicht berücksichtigte fiktive Quellensteuern auch nicht nachträglich berücksichtigungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 57
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - 2 K 742/09

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtausfüllen des

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt ein Steuerpflichtiger grob fahrlässig, wenn er es unterlässt, die zur Einkommensteuererklärung dazugehörige "Anleitung zur Einkommensteuererklärung" im Einzelnen durchzulesen und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. September 2009 9 K 1081/05 B EFG 2010, 57 sowie das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 23. Januar 2001 XI R 42/00 BStBl II 2001, 379).
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