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   FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17   

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https://dejure.org/2017,47023
FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17 (https://dejure.org/2017,47023)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2017 - 3 K 3130/17 (https://dejure.org/2017,47023)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 3 K 3130/17 (https://dejure.org/2017,47023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Berücksichtigung eines Straßenausbaubeitrags bei Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wegen fehlender Haushaltsbezogenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Berücksichtigung eines Straßenausbaubeitrags bei Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wegen fehlender Haushaltsbezogenheit

  • rechtsportal.de

    EStG § 35a Abs. 3 S. 1; EStG § 35a Abs. 4 S. 1
    Keine Berücksichtigung eines Straßenausbaubeitrags bei Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen wegen fehlender Haushaltsbezogenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Leistungen | Keine Steuerbegünstigung nach § 35a EStG für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Steuerermäßigung für Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Straßenausbau ist keine haushaltsnahe Leistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar - Planungskosten für Straßenausbaumaßnahmen stellen keine Handwerkerleistungen dar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
    Die Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG im Einzelnen
    Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
    Handwerkerleistungen im Überblick

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Am 12.09.2016 legten die Kläger jeweils Einspruch ein und bezogen sich auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20.03.2014 VI R 56/12 und des Finanzgerichts - FG - Nürnberg vom 24.06.2015 7 K 1356/14.

    Der BFH hat im Urteil vom 20.03.2014 (VI R 56/12, BStBl II 2014, 882, Juris Rn. 12) ausgeführt:.

    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 56/12, DStR 2014, 1152, Juris Rn. 15).

    Das FG Nürnberg beruft sich nach Auffassung des Senats deswegen zu Unrecht auf das Urteil des BFH vom 20.03.2014 VI R 56/12.

  • FG Nürnberg, 24.06.2015 - 7 K 1356/14

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Am 12.09.2016 legten die Kläger jeweils Einspruch ein und bezogen sich auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20.03.2014 VI R 56/12 und des Finanzgerichts - FG - Nürnberg vom 24.06.2015 7 K 1356/14.

    Das FG Nürnberg hat in seinem Urteil vom 24.06.2015 7 K 1356/14, EFG 2016, 294, Juris, aus der Haushaltsbezogenheit eines "Hausanschlusses" an das öffentliche Versorgungsnetz auf die Haushaltsbezogenheit der Straße geschlossen.

    Die Revision wird zum einen wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, da die Abziehbarkeit von Straßenausbaubeiträgen in einer Vielzahl von Fällen relevant ist und in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert wird, zum anderen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO, weil der Senat von der Entscheidung des FG Nürnberg, Urteil vom 24.06.2015 7 K 1356/14, EFG 2016, 294, Juris, abweicht.

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen kommen zwar Leistungen außerhalb der Grundstücksgrenze in Betracht (z. B. "Hundegassi-Service", Hessisches FG, Urteil vom 01.02.2017 12 K 902/16, EFG 2017, 1446, Juris; Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen entlang der Grundstücksgrenze [Winterdienst], BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 55/12, BFH/NV 2014, 1147, Juris), weil auch hier ein räumlich-funktionaler Haushaltsbegriff anzuwenden ist.

    Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 55/12, BFH/NV 2014, 1147, Juris Rn. 10).

  • FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15

    Berücksichtigung eines Baukostenzuschusses für die Herstellung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts stellt bei der Abwasserversorgung die erstmalige Herstellung einer Mischwasserleitung als Ersatz für die bisher vorhandene Sickergrube keine erstmalige Herstellung einer Abwasserversorgung (Neubau) dar, sondern eine Modernisierung der bisher vorhandenen Abwasserversorgung in Form der Sickergrube (Sächsisches FG, Urteil vom 12.11.2015 8 K 194/15, EFG 2016, 1952, Juris Rn. 34; Revision BFH VI R 18/16, allerdings anscheinend nicht zu diesem Gesichtspunkt).

    Das Sächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 12.11.2015 8 K 194/15, EFG 2016, 1952, Juris, nicht nur den Hausanschluss, sondern die gesamte Mischwasserleitung als haushaltsbezogen angesehen.

  • FG Hessen, 01.02.2017 - 12 K 902/16

    Hundeausführservice als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen kommen zwar Leistungen außerhalb der Grundstücksgrenze in Betracht (z. B. "Hundegassi-Service", Hessisches FG, Urteil vom 01.02.2017 12 K 902/16, EFG 2017, 1446, Juris; Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen entlang der Grundstücksgrenze [Winterdienst], BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 55/12, BFH/NV 2014, 1147, Juris), weil auch hier ein räumlich-funktionaler Haushaltsbegriff anzuwenden ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.04.2015 - 11 K 11018/15

    Einkommensteuer 2011 und 2013

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Der Senat folgt vielmehr im Ergebnis dem 11. Senat des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15.04.2015 11 K 11018/15, EFG 2015, 1281, DStRE 2016, 273, Juris), wenn auch mit anderer Begründung.
  • FG Sachsen, 08.11.2016 - 3 K 218/16

    Steuerliche Berücksichtigung der Erstellung eines Schadensgutachtens sowie

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Soweit die Kläger im Wege der Schätzung davon ausgegangen sind, dass die im Gesamtbetrag enthaltenen (gemäß § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG allein abziehbaren) Arbeitskosten 50 % betragen, merkt der Senat an, dass ggf. noch in Erwägung zu ziehen sein könnte, dass in den Arbeitskosten nicht nur Entgelte von Handwerkern (z. B. Straßenbauarbeiter, Poliere), sondern auch Entgelte von Nichthandwerkern (Bauingenieure, Architekten, Statiker, Planer, Verwaltungspersonal) enthalten sein könnten, also Planungskosten, die - wie die Materialkosten - nicht gemäß § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG abziehbar sind (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 08.11.2016 3 K 218/16, EFG 2017, 654, Juris Rn. 24: Statiker und Bauingenieure sind keine Handwerker).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Gemäß § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG erfolgt der Abzug für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, woraus sich ergibt, dass die erstmalige Herstellung nicht umfasst ist (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2017 7 K 7134/15, Juris Rn. 126 m. w. N.).
  • BFH, 21.02.2018 - VI R 18/16

    Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts stellt bei der Abwasserversorgung die erstmalige Herstellung einer Mischwasserleitung als Ersatz für die bisher vorhandene Sickergrube keine erstmalige Herstellung einer Abwasserversorgung (Neubau) dar, sondern eine Modernisierung der bisher vorhandenen Abwasserversorgung in Form der Sickergrube (Sächsisches FG, Urteil vom 12.11.2015 8 K 194/15, EFG 2016, 1952, Juris Rn. 34; Revision BFH VI R 18/16, allerdings anscheinend nicht zu diesem Gesichtspunkt).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise ein Zweckverband) mit dem Verlegen der Hausanschlussleitungen (= die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers, vgl. § 10 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser -AVBWasserV- vom 20. Juni 1980, BGBl I 1980, 750) gegen Kostenerstattung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art unternehmerisch tätig geworden ist (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 8. Oktober 2008 V R 61/03, BFHE 222, 176, BStBl II 2009, 321; BMF-Schreiben vom 7. April 2009 IV B 8-S 7100/07/10024, 2009/0215132, BStBl I 2009, 531).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 41.71

    Eigenanteil der Gemeinde am Erschließungsaufwand bei Übertragung der Erschließung

  • BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83

    Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 50/17

    Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.10.2017 - 3 K 3130/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die im Anschluss erhobenen Klagen wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 42 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 K 1384/19

    Aufwendungen für eine notwendige statische Berechnung als Teil einer

    Ergänzend zu seiner Einspruchsentscheidung weist der Beklagte auf die Urteile des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 8. November 2016 3 K 218/16, rkr., juris und des FG Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2015 3 K 3130/17, EFG 2018, 42 (Revision anhängig, Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs --BFH-- VI R 50/17) hin.

    Dass letztendlich ein Ingenieur der M-GmbH die Erstellung des Gutachtens übernahm, spricht aus Sicht des Senats nicht gegen das Vorliegen einer einheitlichen Handwerkerleistung (a.A. Sächsisches FG, Urteil vom 8. November 2016 3 K 218/16, rkr., juris Rn. 24 und des FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Oktober 2017 3 K 3130/17, EFG 2018, 42 Rn. 38, Revision anhängig, Aktenzeichen des BFH VI R 50/17).

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